Datum: 25.10.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Gemeindehalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Vorlage Nr. Bezeichnung
1 Ausscheiden und Verabschiedung von Gemeinderätin Janina Wehner aus dem Gemeinderat
2 Feuerwehr Rümmingen Bestellung eines Feuerwehrkommandanten sowie ersten und zweiten Stellvertreters.
3 Gemeindewald Rümmingen Betriebsplan Forstwirtschaftsjahr 2022
4 Neufassung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasser-versorgung und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS)
5 Bestellung Mitglieder Interkommunaler Gutachterausschusses
6 Bekanntgaben
7 Allgemeine Anfragen und Anregungen
8 Fragestunde der Einwohner

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1. Ausscheiden und Verabschiedung von Gemeinderätin Janina Wehner aus dem Gemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 25.10.2021 ö Beschließend 1

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stellt für das Ausscheiden von Gemeinderätin Janina Wehner einen wichtigen Grund im Sinne von § 16 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg fest.

Begründung

Gemeinderätin Janina Wehner hat mit Schreiben vom 12.10.2021 darüber informiert, dass sie von ihrem Amt als Gemeinderätin entbunden werden möchte. Sie begründet ihr Ausscheiden mit ihrer familiären und neuen beruflichen Situation mit damit häufig verbundener Ortsabwesenheit und Nichtteilnahmemöglichkeit zu den Sitzungen der Gremien. Aufgrund dieser veränderten Situation könne sie der Ausübung dieses Amtes nicht mehr gerecht werden, begründet sie weiter.
  
Nach § 31 Abs. 1 GemO BW ist ein Ausscheiden aus wichtigem Grund möglich. Als wichtige Gründe gelten u.a. nach § 16 Abs. 1, Ziffer 4 und 7 wenn der Bürger (Gemeinderat)
  • häufig oder lang dauernd von der Gemeinde beruflich abwesend ist 
  • durch die Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit in der Fürsorge für die Familie erheblich behindert wird.

Aufgrund der glaubhaft vorgebrachten beruflichen Inanspruchnahme ist die Verwaltung der Auffassung, dass mindestens ein wichtiger Grund nach § 16 Abs. 1 vorliegt. 

Der Gemeinderat hat nach § 16 Abs. 2 GemO darüber zu entscheiden, ob ein wichtiger Grund vorliegt.   

Als Ersatzperson wurde nach dem Ergebnis der Wahl des Gemeinderats am 26. Mai 2019, Herr Thomas Szamro festgestellt. Die Verpflichtung der Ersatzperson würde in der nächsten Sitzung erfolgen. 
Nachzubesetzen wären mit dem Ausscheiden von Gemeinderätin Wehner folgende Gremien: 

  • Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Vorderes Kandertal
  • Arbeitsgruppe Senioren

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2. Feuerwehr Rümmingen Bestellung eines Feuerwehrkommandanten sowie ersten und zweiten Stellvertreters.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 25.10.2021 ö Beschließend 2

Beschlussvorschlag

  1. Der Wahl des Feuerwehrkommandanten Gerhard Wildschütz an der Hauptversammlung vom 01. Oktober 2021 durch die aktiven Feuerwehrmitglieder wird gemäß § 8 Abs. 2 zugestimmt.

  1. Der Wahl des ersten stellvertretenden Feuerwehrkommandanten Steffen Walden sowie der Wahl des zweiten stellvertretenden Feuerwehrkommandanten Marvin Pannach an der Hauptversammlung vom 01. Oktober 2021 durch die aktiven Feuerwehrmitglieder wird gemäß § 8 Abs. 2 zugestimmt.

Begründung

Bereits in der öffentlichen Sitzung vom 20.07.2020 stimmte der Gemeinderat dem Antrag des Feuerwehrkommandanten Joachim Endters auf Abberufung aus dem Ehrenamt als Kommandant nach § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes zu. Kommandant Endters hat sich damals bereiterklärt, das Amt bis zur Berufung eines neuen Kommandanten fortzuführen, denn pandemiebedingt konnte über Monate keine Hauptversammlung stattfinden.  

Nun wurde in der Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Rümmingen am 01. Oktober 2021 der bisherige stellvertretende Kommandant Gerhard Wildschütz zum neuen Kommandanten auf 5 Jahre gewählt.  

Weiter wurden jeweils auf 5 Jahre gewählt  
  • zum ersten stellvertretenden Kommandanten Steffen Walden 
  • zum zweiten Stellvertretenden Kommandanten Marvin Pannach   
 
Gemäß § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Wahl des Feuerwehrkommandanten und seiner Stellvertreter zuzustimmen. Nach Zustimmung sind beide von der Bürgermeisterin zu bestellen.

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3. Gemeindewald Rümmingen Betriebsplan Forstwirtschaftsjahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 25.10.2021 ö Beschließend 3

Beschlussvorschlag

Dem vom Landratsamt Lörrach, Fachbereich Waldwirtschaft, Forstbezirk Kandern, aufgestellten Betriebsplan für den Gemeindewald Rümmingen für das Forstwirtschaftsjahr 2022 wird zugestimmt.

Begründung

Gemäß § 51 Landeswaldgesetz Abs. 1 hat das Landratsamt Lörrach, Fachbereich Waldwirtschaft, den Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2022 aufgestellt.
Der Gemeinderat hat gemäß § 51 Abs. 2 Landeswaldgesetz darüber zu beschließen.

Zum Forstbetriebsplan 2021 ergeben sich folgende Änderungen:

Summe Einnahmen 2021
Summe Einnahmen 2022
10.900
4.250
Summe Ausgaben 2021
Summe Ausgaben 2022
12.600
9.100
Überschuss/Zuschuss 2021
Überschuss/Zuschuss 2022
-1.700
-4.850

Damit entsteht im Betriebsjahr 2022 ein Mehrbedarf an Zuschuss von 3.150,- € im Vergleich zum Betriebsjahr 2021. 
Der Mehrbedarf ist damit begründet, dass der Holzeinschlag im Betriebsjahr 2022 aus Gründen des Bestandsschutzes geringer ausfällt und Ausgaben für den laufenden Unterhalt und die Anlegung neuer Kulturen anfallen.

Anlage 1         Betriebsplan 2022
Anlage 2         Betriebsplan 2021

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4. Neufassung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasser-versorgung und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 25.10.2021 ö Beschließend 4

Beschlussvorschlag

Der Neufassung der Satzung gemäß Anlage 1 über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) wird zugestimmt.

Begründung

Die Neufassung der Satzung ist als Anlage 1 beigefügt.
Mit Änderung der Richtlinie über Messgeräte („Measurement Instruments Directive“ – MID; „Messgeräterichtlinie“) wurde der Herstellungsprozess von der Entwicklung bis zur Inbetriebnahme von bestimmten Messgeräten neu geregelt. Durch die MID in Verbindung mit der einschlägigen Norm DIN EN 14154 werden die Leistungsbereiche der Wasserzähler neu definiert.
Deshalb wurden jetzt in § 42 (Grundgebühr) der Wasserversorgungssatzung die neuen MID-konformen Zähler aufgenommen und den jeweils vergleichbaren Leistungsbereichen bisher gebräuchlicher Zähler zugeordnet.

Außerdem wurde die Satzung laut den Empfehlungen des Gemeindetags 
angepasst, um sie der aktuellen Rechtsprechung anzugleichen.

Zur Anlage 2 Vergleichsatzung:
Bei den rot markierten Stellen handelt es sich um empfohlene Neuerungen, alle durchgestrichenen Bereiche entfallen.

Anlage 1        Satzung vom 25. Oktober 2021 über die Änderung der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Rümmingen vom 20. November 2006
Anlage 2        Vergleichssatzung

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5. Bestellung Mitglieder Interkommunaler Gutachterausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 25.10.2021 ö Beschließend 5

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat schlägt der Verbandsversammlung für die Besetzung des interkommunalen Gutachterausschusses vor, die folgenden Personen für die Amtszeit vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2025 zu ernennen:

1.        Dieter Hagin                                                        Stellvertreter: Gerhard Krumm
2.        Klaus Häßler                                                        Stellvertreter: N.N.

Begründung

Die Verbandsversammlung hat mit Beschluss in ihrer Sitzung am 30.09.2021 dem Vertrag zum interkommunalen Gutachterausschuss zugestimmt. Der neue interkommunale Gutachterausschuss nimmt seine Tätigkeit ab dem 01.01.2022 auf. Die Amtszeit erfolgt bis zum 31.12.2025. 

Die Umsetzung muss aufgrund der bevorstehenden Reform der Grundsteuer bis zum 01.01.2022 vollzogen werden. Im neu zu bildenden Gutachterausschuss ist jede Verbandsgemeinde (und jede weitere Gemeinde/Stadt) mit zwei Mitgliedern vertreten. Zusätzlich können zwei Stellvertreter benannt werden.

Die bisherigen Mitglieder des Gutachterausschusses für die Gemeinde Rümmingen sind:
- Dieter Hagin
- Klaus Häßler
- Gerhard Krumm

Stellvertreter waren bisher nicht benannt. Es wird vorgeschlagen, auch diese zu besetzen.


Anlage        Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Weil am Rhein

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6. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 25.10.2021 ö 6

Beschlussvorschlag

Kein

Begründung

Keine

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7. Allgemeine Anfragen und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 25.10.2021 ö 7
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8. Fragestunde der Einwohner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 25.10.2021 ö 8
Datenstand vom 25.02.2022 15:37 Uhr