Datum: 15.11.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Gemeindehalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Verpflichtung von Thomas Szamro als nachrückendes Mitglied des Gemeinderates
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Vorlage Nr. |
Gemeinderat
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08. Gemeinderatssitzung
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15.11.2021
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ö
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1 | |
Beschlussvorschlag
Kein
Begründung
Keine
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2. Nachbesetzung Gremien
a) Vertreter/in der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Vorderes Kandertal
b) Verwaltungs- und Finanzausschuss
c) Arbeitsgruppe Senioren
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Vorlage Nr. |
Gemeinderat
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08. Gemeinderatssitzung
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15.11.2021
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ö
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Beschließend
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2 | |
Beschlussvorschlag
1. Als Vertreter/in in die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Vorderes Kandertal wird Gemeinderätin/Gemeinderat … gewählt.
2. Als dritter Stellvertreter des Verwaltungs- und Finanzausschusses wird Gemeinderat Thomas Szamro gewählt.
3. Als Mitglied der Arbeitsgruppe Senioren wird … gewählt.
Begründung
Frau Janina Wehner ist am 25. Oktober 2021 aus dem Gemeinderat ausgeschieden. Sie war auch Mitglied und Vertreterin der Gemeinde in der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Vorderes Kandertal.
Dementsprechend ist eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger als Vertreter/in für die Verbandsversammlung vom Gremium aus der Mitte des Gemeinderats zu wählen.
Des Weiteren war Frau Wehner Mitglied der Arbeitsgruppe Senioren.
Somit ist diese Arbeitsgruppe mit einem neuen Mitglied aus dem Gemeinderat zu besetzen.
Weitere Mitglieder in der Arbeitsgruppe Senioren aus dem Gemeinderat sind:
- Gemeinderätin Juliana Bieg
- Gemeinderätin Natalie Corsten
Die Mitglieder des Gemeinderats werden gebeten, entsprechende Vorschläge einzureichen.
Als nachgerücktes Mitglied des Gemeinderats, wird vorgeschlagen Gemeinderat Thomas Szamro als dritter Stellvertreter des Verwaltungs- und Finanzausschusses zu wählen.
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3. Bauantrag Nutzungsänderung Umbau von Speicher in Wohnraum
Wittlinger Straße 6 a, Lgb.-Nr. 28
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Vorlage Nr. |
Gemeinderat
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08. Gemeinderatssitzung
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15.11.2021
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ö
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Beschließend
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3 | |
Beschlussvorschlag
Das Einvernehmen zur Nutzungsänderung für den Umbau des Speichers in Wohnraum wird unter der Maßgabe erteilt, dass der zweite Rettungsweg gewährleitet ist. Diesbezüglich wird auf die Stellungnahme der Freiwilligen Feuerwehr verwiesen.
Begründung
Stellungnahme der Stadtbau Lörrach vom 22.10.2021
„Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Ortsetter, 3. Änderung“ mit Rechtskraft vom 01.08.2017.
Im bestehenden Mehrfamilienhaus soll der über dem bisherigen obersten Geschoss liegende Dachspitz zu einem Schlafraum ausgebaut werden. Die Wohnung ist bisher 79 m² groß. Zusammen mit dem ausgebauten Dachspitz von 28 m² umfasst die umgebaute Wohnung schlussendlich rund 107 m².
Stellplätze: Durch die Vergrößerung der Wohnung erhöht sich der rechnerische Stellplatzbedarf aufgrund der Regelung in § 37 (3) LBO nicht.
Die Schaffung von Wohnraum im Bestand ist grundsätzlich zu begrüßen. Die in der Ansicht dargestellte Konstruktion des zweiten Rettungswegs auf dem Dach halten wir aus ortsgestalterischer Sicht jedoch für fragwürdig. Dies gilt umso mehr, wenn ähnliche Vorhaben auch in den übrigen obersten Ebenen des Gebäudekomplexes denkbar sind. Nach Rücksprache mit dem Bauordnungsamt böte der Ausbau als Galerie anstelle eines klassischen Geschosses die Möglichkeit, auf diese zusätzlichen Maßnahmen verzichten zu können. Trotzdem könnte zusätzlicher Wohnraum entstehen.
Aus planungsrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken gegenüber der vorgelegten Planung. Aus ortsplanerischer Sicht böte eine Galerie deutliche Vorteile.“
Anmerkung der Gemeinde:
Aufgrund des geplanten 2. Rettungsweges über einen Dachfensterausstieg und Leiter wurde die Freiwillige Feuerwehr gebeten dazu Stellung zu nehmen, siehe nachfolgende Punkte.
Die vierteilige Steckleiter hat eine Gesamtlänge von 8,40m. FWDV 10 Tragbare Leitern definiert die Rettungshöhe mit 7,20 m und eine Brüstungshöhe mit 8,00 m. Gemäß vorliegendem Plan ist die Standfläche des Standrost mit Geländer bei 7,99 m. Die Höhe des Geländers ist im Plan nicht ersichtlich.
Ist ein Übersteigen des Geländers zur Rettung notwendig, reicht die Höhe der Steckleiter nicht mehr aus, um sicher mit drei Sprossen Überstand die Leiter in Stellung zu bringen.
Ein Einsatz der dreiteiligen Schiebleiter ist innerhalb der Rettungsfrist nicht realistisch.
Die Aufstellfläche der Steckleiter mit 3 x 3 m ist nicht gegeben. Links ist sie beschränkt durch einen Parkplatz für die Wohnung Nr. 8, abgegrenzt mit einer Stellkante, rechts befindet sich ein Grünstreifen mit Ahorn.
Leicht versetzt unterhalb des geplanten 2 Rettungsweges befindet sich ein Ahorn. Bereits jetzige Wuchshöhe wäre im Einsatzfall der Drehleiter hinderlich.
Folgendes sollte gemäß Stellungnahme im Lageplan eingezeichnet werden.:
- Aufstellfläche der Drehleiter auf der Wittlinger Strasse.
- Stellfläche der vierteiligen Steckleiter vor dem Gebäude, sofern sie entsprechend als solche vorbereitet ist und vorgesehen werden soll.
Auf folgende Punkte wurde u.a. in der Stellungnahme verwiesen:
- Als 2. Rettungsweg ist im Plan ein Ausstiegsfenster mit den Maßen 114 x 140 cm enthalten. Auf der Dachhaut ist ein Trittrost mit Standrost mit Geländer enthalten. Der Standrost liegt laut Plan 7,99 m über Grund.
Gemäß Plan liegt kein Sicherheitstreppenraum vor. Der 2. Rettungsweg ist über einen Dachausstieg.
Die Fläche von der Gebäudekante bis zur Straße kann nicht als Aufstell- und Bewegungsfläche verwendet werden (Treppenaufgang, Stellplätze, Tiefgarageneinfahrt mit Rampe, Gebäudeeingang). Eine Aufstellfläche für eine Drehleiter ist im Plan nicht eingezeichnet. Als Aufstell- und Bewegungsfläche kann nur die Wittlinger Straße verwendet werden.
Der Abstand Gebäudekante mit Trittpodest wird gemäß Plan auf rund 6 m geschätzt. Somit ist für ein Drehleiter DLK 23/12 mit Aufstellfläche auf der Wittlinger Straße das Podest erreichbar.
Risiko: Befinden sich Fahrzeuge auf der Wittlinger Straße vor dem Gebäude (Zivilfahrzeuge, DRK. Polizei, Feuerwehr), ist die praktisch notwendige Stellfläche der Drehleiter belegt. Somit ist die Rettung vom Trittpodest über die Drehleiter nicht möglich.
- Auf § 2 Abs. 4 der Allgemein Ausführungsverordnung des Wirtschaftsministeriums zur Landesbauordnung wird verwiesen.
Dieser lautet: „Zu- und Durchgänge, Zu- und Durchfahrten, Aufstellflächen und Bewegungsflächen müssen für die einzusetzenden Rettungsgeräte der Feuerwehr ausreichend befestigt und tragfähig sein; sie sind als solche zu kennzeichnen und ständig frei zu halten; die Kennzeichnung von Zufahrten muss von der öffentlichen Verkehrsfläche aus sichtbar sein. Fahrzeuge dürfen auf den Flächen nach Satz 1 nicht abgestellt werden.“
Anlagen: Lageplan
Ansichtspläne
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4. Verwaltung der Jagdgenossenschaft
Ergänzung der Satzung für durch den Gemeinderat verwaltete Jagdgenossenschaften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Vorlage Nr. |
Gemeinderat
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08. Gemeinderatssitzung
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15.11.2021
|
ö
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Beschließend
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4 | |
Beschlussvorschlag
Dem ergänzten Satzungsentwurf der Jagdgenossenschaft Rümmingen vom 04. November 2021 gemäß Anlage 1 der Vorlage 43/2021 wird zugestimmt.
Begründung
Auf die Vorlage 32/2021 und die Beratung bzw. den Beschluss des Gemeinderats in der öffentlichen Sitzung vom 04.10.2021 wird verwiesen.
Kurz nach dem Gemeinderatsbeschluss über die Änderung der Satzung für die durch den Gemeinderat verwaltete Jagdgenossenschaft Rümmingen, hat der Gemeindetag Baden-Württemberg eine weitere Änderung empfohlen.
Grund hierfür ist, dass speziell zu den Themen „Rücklagen“ und „Rückstellungen“ regelmäßig Anfragen an die Geschäftsstelle gerichtet wurden. Insbesondere im Hinblick auf die nur alle sechs Jahre zu Buche schlagenden Kosten für die Erstellung des Jagdkatasters im Zusammenhang mit einer Jagdgenossenschaftsversammlung ist die Frage der Zulässigkeit von Rückstellungen von praktischer Relevanz. Es gibt zu dieser Problematik noch keine weiterführende Rechtsprechung.
Der Gemeindetag schlägt folgende Änderung vor:
- § 16 Abs. 1 um folgende Sätze zu ergänzen:
„Der Reinertrag ist die Differenz aus den im Haushaltsjahr erzielten Einnahmen und den im Haushaltsjahr getätigten Ausgaben. Zuführungen an die Rücklage sind Teil des Reinertrags.“
- Einfügen eines neuen Paragraphen zum Thema „Rücklage“, hier neu § 19.
„Es wird eine Rücklage gebildet. Dieser werden aus dem Reinertrag … Euro pro Haushaltsjahr zugeführt.“
oder alternativ:
„Es wird eine Rücklage gebildet.“
In diesem Fall würde man auf eine Vorfestlegung der Zuführungshöhe verzichten und diese voll in das Ermessen der Jagdgenossenschaftsversammlung stellen. Einerseits würde dies die Flexibilität erhöhen, dürfte in den entsprechenden Versammlungen der Jagdgenossenschaft jedoch zu zusätzlichen Diskussionen führen.
Die Verwaltung schlägt in Abstimmung mit dem Rechnungsamt folgende Formulierung vor, weil bisher noch kein Reinertrag erwirtschaftet wurde, sondern regelmäßig ein Minus:
§ 19
„Es wird eine Rücklage gebildet. Der Reinertrag wird pro Haushaltsjahr der Rücklage zugeführt.“
Die nachfolgenden Paragraphen 19, 20 und 21 ändern sich entsprechend in die Paragraphen 20, 21 und 22.
Info zu Rückstellung und Rücklage:
Rückstellungen werden für einen konkreten Zweck gebildet. Rücklagen stehen allgemein als angesparte Mittel zur Verfügung und können frei verendet werden.
Eine Abgrenzung lässt sich am folgenden Beispiel verdeutlichen:
- Eine Rücklage würde bei der Jagdgenossenschaft für alle denkbaren Zwecke der Jagdgenossenschaft zur Verfügung stehen und würde allgemeine Risiken abdecken, beispielsweise, dass es irgendwann zu Wildschäden kommt, könnte aber auch für zukünftigen Investitionsbedarf verwendet werden.
- Eine Rückstellung wäre dagegen zu bilden, wenn sich das allgemeine Risiko konkretisiert hat, ein Wildschaden eingetreten ist und eine entsprechende Klage anhängig wäre.
- Auch in ihrer Wirkung unterscheiden sich Rücklage und Rückstellung.
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Rücklagenbildung
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Rückstellungsbildung
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Jagdpacht
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10.000 €
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10.000 €
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Erträge
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10.000 €
|
10.000 €
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Sachaufwendungen
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5.000 €
|
5.000 €
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Geschäftsaufwendungen
|
1.000 €
|
1.000 €
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Rückstellungen (f. Prozess)
|
0 €
|
2.000 €
|
Aufwendungen
|
6.000 €
|
8.000 €
|
Reinertrag
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4.000 €
|
2.000 €
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Daraus Rücklagebildung
|
2.000 €
|
0 €
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Anlage Überarbeiteter Satzungsentwurf Jagdgenossenschaft Rümmingen vom 04. November 2021
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5. Neues Kommunales Haushaltsrecht
Neuzuordnung der Produktgruppen zu den Teilhaushalten sowie Anpassung der Bezeichnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Vorlage Nr. |
Gemeinderat
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08. Gemeinderatssitzung
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15.11.2021
|
ö
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Beschließend
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5 | |
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stimmt dem Beschluss zur Anpassung der Teilhaushalte wie in der Beschlussvorlage aufgeführt zu.
Begründung
Im Zuge der Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) zum 01.01.2019 wurden per Beschluss des Gemeinderats die Gliederung in folgende Teilhaushalte beschlossen:
Teilhaushalt 1: Innere Verwaltung
Momentan sind hier neben dem Produktbereich 11 (außer Bereich 11.22 Finanzen) die Bereiche 12 „Sicherheit und Ordnung“, 51 „Räumliche Planung“, 54 „Verkehrsflächen“ abgebildet.
Teilhaushalt 2: Allgemeine Finanzwirtschaft
Hier sind aktuell der Produktbereich 61 „allgemeine Finanzwirtschaft“ sowie die Produktgruppen 11.22 „Finanzverwaltung & Kasse“ und 11.32 „Abgabewesen“ zugeordnet.
Teilhaushalt 3: Soziales, Kultur & Gestaltung
Der Bereich 21 „Schulträgeraufgaben“, 31 „soziale Hilfen“ und 41 „Gesundheitsdienste“ sind im Teilhaushalt 3 zu finden.
Die bisher gewählte Zuordnung der Produktbereiche/-gruppen ist im Hinblick auf die Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung nicht sinnvoll, da dabei die Abrechnung des Produktbereichs 11 auf Null erfolgen müsste und die Kosten intern auf die weiteren Produkte aufgeteilt werden. Um diese Abrechnung zu erleichtern, ist es gängige Praxis diesen Produktbereich separat in einem eigenen Teilhaushalt auszuweisen.
Aus den genannten Gründen schlägt die Verwaltung nun vor, die Gliederung und Zuordnung der Produktbereiche ab dem Haushaltsjahr 2022, sofern vorhanden, wie folgt vorzunehmen:
Teilhaushalt 1: Innere Verwaltung
Produktbereich 11
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Innere Verwaltung
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Teilhaushalt 2: Allgemeine Finanzwirtschaft
Produktbereich 61
|
Allgemeine Finanzwirtschaft
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Teilhaushalt 3: Dienstleistung & Infrastruktur
Produktbereich 12
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Sicherheit und Ordnung
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Produktbereich 21
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Schulträgeraufgaben
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Produktbereich 25
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Museen, Archiv, Zoo
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Produktbereich 26
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Theater, Konzerte, Musikschulen
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Produktbereich 27
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VHS, Bibliotheken, kulturpädagogische Einrichtungen
|
Produktbereich 28
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Sonstige Kulturpflege
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Produktbereich 31
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Soziale Hilfen
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Produktbereich 36
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Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
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Produktbereich 37
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Schwerbehindertenrecht, soziales Entschädigungsrecht
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Produktbereich 41
|
Gesundheitsdienste
|
Produktbereich 42
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Sport und Bäder
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Produktbereich 51
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Räumliche Planung und Entwicklung
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Produktbereich 52
|
Bauen und Wohnen
|
Produktbereich 53
|
Ver- und Entsorgung
|
Produktbereich 54
|
Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV
|
Produktbereich 55
|
Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen
|
Produktbereich 56
|
Umweltschutz
|
Produktbereich 57
|
Wirtschaft und Tourismus
|
gez. Melanie Dittmar
Rechnungsamtsleiterin
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6. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Vorlage Nr. |
Gemeinderat
|
08. Gemeinderatssitzung
|
15.11.2021
|
ö
|
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6 | |
Beschlussvorschlag
Kein
Begründung
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7. Allgemeine Anfragen und Anregungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Vorlage Nr. |
Gemeinderat
|
08. Gemeinderatssitzung
|
15.11.2021
|
ö
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7 | |
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8. Fragestunde der Einwohner
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Vorlage Nr. |
Gemeinderat
|
08. Gemeinderatssitzung
|
15.11.2021
|
ö
|
|
8 | |
Datenstand vom 25.02.2022 15:39 Uhr