Datum: 23.01.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Gemeindehalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Vorlage Nr. Bezeichnung
101/2023 Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften ?Schallbacher Straße / Ortskern? - Beratung, Abwägung, Beschluss über die im Rahmen der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen - Satzungsbeschluss
2 Abfallwirtschaft Vorstellung Konzept Neuplanung Recyclinghöfe und geplante Auflösung Rümminger Recyclinghof
302/2023 Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2023 Beratung und Beschlussfassung
403/2023 Vertragsänderung für die forstliche Betreuung des Gemeindewaldes Rümmingen
504/2023 Bau- und Auftragsvergabe Friedhof Ergänzende Maßnahmen Hauptwegerneuerung
6 Bekanntgaben
7 Allgemeine Anfragen und Anregungen
8 Fragestunde der Einwohner

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1. / 01/2023. Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften ?Schallbacher Straße / Ortskern? - Beratung, Abwägung, Beschluss über die im Rahmen der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 23.01.2023 ö 101/2023

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
       
  1. Die im Rahmen der formellen Beteiligung vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach Abwägung der öffentlichen Belange gemäß der Anlagen 1 und 2 der Vorlage 01/2023 beschlossen.

  1. Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften „Schallbacher Straße / Ortskern“ gem. § 10 (1) BauGB als Satzungen.


Begründung

Nachdem die Gemeinde 2022 einen Investor zur Errichtung einer Tagespflege sowie eines Angebots zum betreuten Wohnen gewinnen konnte, wurde der Entwurf der Gebäude sowie der Freianlagen weiter ausgearbeitet. In zentraler Lage im Ort soll ein Stück sozialer Infrastruktur entstehen, das dazu beiträgt, dass Bewohner/innen möglichst lange selbstständig in Rümmingen wohnen bleiben können. Auf die Beratungen und Beschlüsse zur Hochbau- und Freiraumplanung wird verwiesen.
Da der Planungsentwurf nicht den Festsetzungen des bisher gültigen Bebauungsplans „Ortsetter“ entsprach, wurde auf Grundlage der Hochbau- und Freiraumplanung der Bebauungsplan „Schallbacher Straße / Ortskern“ erstellt. In der Gemeinderatssitzung am 19. September 2022 hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans „Schallbacher Straße / Ortskern“ gebilligt und die Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB (Öffentliche Auslegung) sowie die formale Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB beschlossen. Auf die Vorlage 37/2022 samt Anlagen wird diesbezüglich verwiesen. 

Bericht zur Offenlage (Zusammenfassung)
Die Offenlage wurde im Zeitraum vom 23.11.2022 bis 23.12.2022 durchgeführt. 
Von der Öffentlichkeit wurde eine Stellungnahme abgegeben. In dieser wurde befürchtet, dass die neuen Gebäude näher an der Nachbargrenze stünden als die alte Bebauung. Weiterhin wurde darauf hingewiesen, dass die eingeschränkte Abstandsfläche von 2 m auf die Länge von 13 m beschränkt bleiben müsse. Die Eigentümer des Nachbargebäudes trugen außerdem vor, dass das neue Gebäude nach Norden aus Brandschutzgründen keine Fenster haben dürfe.

Stellungnahme: Die neuen Gebäude stehen nicht näher als bisher an der Nordgrenze. Die grundbuchrechtliche Eintragung mit einer Reduktion der Abstandsfläche auf 2,0 m wurde in den BPL übernommen. Diese ist dort, wie im Grundbuch, auf einer Länge von 13 m beschränkt.
Im geplanten Vorhaben sind keine Fenster geplant. Der bauliche Brandschutz stellt hier aber keinen Belang der Bauleitplanung dar.

Im Übrigen wird auf die Übersichtstabelle „Stellungnahmen der Öffentlichkeit mit Abwägungsvorschlägen“ (Anlage 1) verwiesen. Hier sind alle Punkte der eingegangenen Stellungnahmen aufgeführt. Ein Großteil davon ist zur Kenntnis zu nehmen, in Teilen sind die Stellungnahmen nicht bauleitplanungsrelevant. Über die Vorschläge ist zu beschließen.  

Zusammenfassung der Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange:

Im Rahmen dieser formalen Beteiligung wurden mehrere Stellungnahmen abgegeben. 
Auf die Übersichtstabelle „Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange mit Abwägungsvorschlägen“ (Anlage 2) wird verwiesen. Hier wurden ebenfalls alle Punkte der eingegangenen Stellungnahmen aufgeführt. Ein Großteil davon ist zur Kenntnis zu nehmen. Weiterhin sollen nach den Abwägungsvorschlägen Anregungen aus mehreren Stellungnahmen nachrichtlich bzw. als Hinweis in den Bebauungsplan übernommen werden. Über die Vorschläge ist jeweils zu beschließen.  

Das Landratsamt Lörrach, Sachgebiet Hochwasserschutz teilt mit: die Belange Überflutungen durch Starkregen (außergewöhnliches Ereignis) und klassisches Hochwasser (Überlaufen des Moosgraben) wurden berücksichtigt. In Bezug auf die Retentionsberechnung können wir aufgrund des geringen zur Verfügung stellenden Volumens zustimmen.

Stellungnahme: Wird zur Kenntnis genommen.

Der Fachbereich Landwirtschaft & Naturschutz stimmt der Abwägung der Umweltbelange sowie dem Artenschutzbeitrag zu.

Stellungnahme: Wird zur Kenntnis genommen.

Sachgebiet Immissionsschutz: Eine Berücksichtigung des Schutzgutes Mensch mit einer Beurteilung, ob Geruchs- oder Schallimmissionen von den umliegenden Nutzungen in relevanter Größe vorhanden sind, wird empfohlen.

Stellungnahme: 
Wird wie folgt berücksichtigt: Die Begründung wurde um ein Unterkapitel Nr. 4.5 „Emissionen“ ergänzt. In diesen wird die Fragestellung erläutert und abgewogen. Im Ergebnis sind keine übermäßigen Störungen des Plangebietes zu erwarten. 

Folgende Ergänzung wurde in die Begründung, Unterkapitel 4.5 Emissionen eingefügt:

„Das Plangebiet wird von verschiedenen Emissionsquellen tangiert. 
  • Autoverkehr: Die umlaufenden Straßen haben überörtliche Funktionen und sind verhältnismäßig stark befahren. Daher wurde 2022 ein Lärmaktionsplan aufgestellt, der u.a. eine Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Ortskern von 30 km/h vorsieht. So kann die Belastung durch Abgase und Lärm reduziert werden. 
  • Bahnbetrieb: Hinter dem Plangebiet verläuft die Strecke der Kandertalbahn. Diese verkehrt bislang im Museumsbetrieb teilweise mit dampflok-bespannten Zügen. Die Züge müssen am Bahnübergang Pfeifsignale abgeben. Bislang verkehrt die Bahn nur in den Sommermonaten. Selbst bei einem ganzjährigen Betrieb ist der Umfang an Fahrten nicht so umfangreich, als das damit erhebliche Belästigungen einhergehen würden. 
  • Geruchsimmissionen: Der weiter nördlich gelegene Reiterhof „Ludäscher“ führt zu einer gewissen Belastung der Umgebung mit Gerüchen der dort eingestellten Pferde. Mittelfristig ist eine Verlagerung des Betriebes aus dem Ort geplant. Das für den Planfall vorliegende Gutachten verdeutlicht, dass es im Plangebiet des BPL „Schallbacher Straße / Ortskern“ nicht zu relevanten Immissionen kommt. 

Zusammenfassend führt die Intensität dieser Immissionen im Plangebiet nicht zu übermäßigen Belästigungen bzw. diese werden durch anderweitige Planungen in absehbarer Zeit reduziert werden.“

Der Zweckverband Kandertalbahn schildert seine betroffenen Belange in mehreren Punkten:

  1. Die vorgesehene Bebauung solle direkt an das Bahngelände angrenzen; der Grenzabstand betrage weniger als 2,50 m.

Stellungnahme: 
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Das Eisenbahnzwecken gewidmete Grundstück der Kandertalbahn gilt als Verkehrsfläche, die nach langläufiger Rechtsprechung bis zur Mitte der Fläche von Abstandsflächen überlagert werden darf.

  1. Die Grundstücke entlang der Grenze zur Bahnanlage seien tür- und torlos einzufrieden.

Stellungnahme: 
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Es besteht mit dem Radweg eine öffentliche Nutzung. Daher besteht keine rechtliche Grundlage für eine tür- und torlose Einfriedung. 

  1. Die Ein- und Ausfahrten zur Tiefgarage dürften auf der Kreisstraße vor dem Bahnübergang nur in einem Mindestabstand von 27 m vor dem Andreaskreuz erfolgen (Räumstrecke). Es wird darauf hingewiesen, dass die Mittellinie aufgrund des Überholverbots vor Bahnübergängen nicht überfahren werden darf. Entsprechend verkehrsrechtliche Anordnungen seien zu konkretisieren.

Stellungnahme: 
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Die Tiefgarage ist für Besucher nicht zugänglich. Daher ist nicht mit häufigen Ein- und Ausfahrten zu rechnen. Die bisherigen Stellplätze liegen mit ihrer Zufahrt noch deutlich näher an der Bahntrasse.
Die Änderung einer verkehrsrechtlichen Anordnung ist nicht Gegenstand der Bauleitplanung.

  1. Sollten sich aufgrund der vorliegenden Bauleitplanung die Nutzungsverhältnisse (mehr Kfz- oder Personenüberquerung) am Bahnübergang ändern, so müssen ggf. zu Lasten des Veranlassenden weitergehende Sicherungsmaßnahmen geplant und ausgeführt werden.

Stellungnahme: 
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Es ist keine maßgebliche Vergrößerung der Verkehrsmengen zu erwarten. Die Gemeinde sieht keine Rechtsgrundlage für die Forderung, dass weitergehende Sicherungsmaßnahmen auf Kosten der Gemeinde zu erstellen seien.

Änderungen am Bebauungsplan
Im Textlichen Teil wurde eine Festsetzung zur Abdichtung von Kellern hinzugefügt unter I. Nr. 11.13 sowie unter III. Nr. 4 eine redaktionelle Änderung vorgenommen, weiterhin wurden unter III. Nr. 5 Hinweise der Kandertalbahn aufgenommen. Die Begründung wurde um das Thema Emissionen (Unterkapitel 4.5) ergänzt.
Zur besseren Nachvollziehbarkeit sind beide Fassungen mit farblich markierten Änderungspassagen als Anlagen Nr. 11 und 12 beigefügt.

Weiteres Verfahren
Das Grundstück wurde bereits Ende letzten Jahres abgeräumt. Die Hochbauplanungen wurden auch während der Offenlage fortgeführt. Daher soll in Kürze der Bauantrag eingereicht werden.

Gez. Bürgermeisterin Daniela Meier                        Stadtbau Lörrach, Stephan Färber

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2. Abfallwirtschaft Vorstellung Konzept Neuplanung Recyclinghöfe und geplante Auflösung Rümminger Recyclinghof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 23.01.2023 ö 2
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3. / 02/2023. Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2023 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 23.01.2023 ö 302/2023

Beschlussvorschlag

Der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 (S. 1 + 2 der Anlage 1 zur Vorlage 02/2023) wird einschließlich Haushaltsplan, Finanzplanung und Stellenplan entsprechend der in der Anlage 1 der Vorlage 02/2023 beigefügten Fassung zugestimmt.

Begründung

Der Entwurf des Haushaltsplans 2023 wird zur Beratung vorgelegt, sh. dazu 

  • Anlage 1         Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023
  • Anlage 2         Überblick Teilhaushalte Ergebnishaushalt 2023
  • Anlage 3         Überblick Investitionen 2023 und Folgejahre
  • Anlage 4         Finanzausgleich 2023
Auf die Vorberatung in der öffentlichen Sitzung am 12. Dezember 2022 und die damaligen Vorlagen 48/2022, insbesondere die Eckpunkte, Finanzplanung und Prioritätenliste, wird ergänzend verwiesen. 

Ergebnishaushalt 2023

Der Entwurf des Ergebnishaushalts 2023 weist einen Überschuss von 141.197 € aus (entspricht Wert in Excel-Tabelle 141.390 €). Der Vorberatungsentwurf enthielt einen Überschuss von 120.590 €. Die Abweichung zwischen der Planungstabelle und des Wertes im erstellen Haushaltsplan in Höhe von rund 200 € ergibt sich aus der maschinellen Anpassung der Abschreibungen aufgrund der nachträglich geänderten Beschaffung der Photovoltaikanlage und des Satellitentelefons.
Hintergrund für das verbesserte Ergebnis zur Vorberatung sind nach der November- Steuerschätzung und dem daraufhin angepassten Haushaltserlass höhere Landeszuweisungen bei der Kleinkindbetreuung und der Kindergartenförderung; im Gegenzug wurden die Zuweisungen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer etwas nach unten korrigiert. 

Um ein derart positives Ergebnis zu erzielen, wurden die Budgetansätze äußerst knapp kalkuliert und nur die Mittel im Haushalt eingestellt, die aufgrund der laufenden Aufgaben unbedingt erforderlich sind und diejenigen (Sanierungs-)Maßnahmen, die der Gemeinderat bereits beschlossen oder über die dieser in der Vorberatung diskutiert hat. Wie in der Vorberatung beschlossen, wurde für eine neue Trag-/Deckschicht (Teilbereich) der Kanderner Straße (Radweg) ein Betrag von 16.600 € zusätzlich eingestellt. 

Größere Ausgaben sind: Kreisumlage rd. 884.400 €, Verbandsumlage rd. 392.000 €, Kinderhaus rd. 1,172 Mio. €, wovon nach Berücksichtigung der höheren Landeszuschüsse gemäß der jüngsten Novembersteuerschätzung in Höhe von 516.700 € (Vorberatung 474.600 €) und Elternbeiträge rund 344.200 € (Vorberatung 386.280 €) als Zuschussbedarf aus allgemeinen Steuermitteln aufgebracht werden müssen,  die allgemeine Schulumlage mit ca. 124.000  €,  Unterhaltung/Sanierung der Straßen mit ca. 72.000,- €, Unterhalt/Sanierung Abwasserbeseitigung mit Kosten von ca. 7.000 €, Unterhalt Wasserversorgung mit ca. 55.000,- € und Sanierungsmaßnahmen an öffentlichen Gebäuden für ca. 34.000 €, Bebauungsplanverfahren „Mattental (Aussiedlung Reiterhof), SO Neumatten – In der Au und Wohnquartier Tonwerke“ rund 87.000 €.

Hauptsächlicher Hintergrund für das positive geplante ordentliche Ergebnis 2023 sind jedoch steigende Zuweisungen aus dem Finanzausgleich. Hier schlagen Verbesserungen auf der Ertragsseite im Vergleich zu 2022 in Höhe von rund 230.000 € zu Buche, wohingegen die Umlagen lediglich um rund 43.000 € ansteigen.

Der Haushaltsausgleich ist durch das jährliche Erwirtschaften sämtlicher Abschreibungen/Sonderposten mit Umstellung auf die kommunale Doppik im Jahr 2019 deutlich schwieriger. In 2023 sind Abschreibungen von 130.953 Euro zu erwirtschaften (Saldo aus Zeilen 3 und 15). 

Der geplante Überschuss 2023 des Ergebnishaushalts in Höhe von rund 141.200 Euro wird mit etwaigen Fehlbeträgen aus Vorjahren verrechnet. 
Sollte ein restlicher Fehlbetrag nach dieser Verrechnung immer noch bestehen, wird dieser drei Jahre vorgetragen. Sollte ein Ausgleich in diesem Zeitraum nicht möglich sein, wird er mit dem Basiskapital verrechnet. Eine Besonderheit gilt aufgrund der Coronapandemie: Laut Schreiben des Landesinnenministeriums soll eine sofortige Verrechnung mit dem Basiskapital möglich sein.


Finanzhaushalt 2023 und Folgejahre

Auf die Anlage 3 wird verwiesen. Die geplanten Investitionen im Jahr 2023 betragen nun nach der Erhöhung des Ansatzes für die Photovoltaikanlage um 10.000 Euro auf 30.000 und der Anschaffung eines Satellitentelefons (Katastrophenschutz) saldiert 208.900 Euro. Auch hier wurden durch zurückhaltende Planung nur wenige Maßnahmen vorgesehen, wie beispielsweise weitere Planungsrate für die energetische und bautechnische Sanierung des Feuerwehrgerätehauses 20.000 €, Anschaffung FFW 5.000 €, Gemeindestraßen 47.000 €. Ferner sind enthalten, die Investitionskostenumlage für die Verbandsschule mit rd. 1.700 €, den Verbandswerkhof mit 5.800 € und die Verbandsverwaltung mit 7.700 €, zusammen 15.200 € und die Tilgungsumlage für die Ganztagesgrundschule mit 52.800 €. 
 
Größere Investitionen in den kommenden Jahren sind u.a. die Anschaffung eines Löschfahrzeuges als Ersatz des LF 16 (rund 220.000 – 250.000 €) sowie die energetische und bautechnische Sanierung des Feuerwehrgerätehauses, ebenso der Bau von Regenwasserkanälen im eigenen Netz mit einem grob geschätzten Investitionsvolumen von 315.000 € und Maßnahmen zum Schutz vor Starkregen. Die Investitionen im Abwasserverband werden in der Regel über Kredite finanziert. Ferner steht im Jahr 2025 die Ablösung der beiden Projektkredite „Sanierung/Umbau der Gemeindehalle und „Kauf/Sanierung Haus Dorfstraße 10 (Flüchtlingsunterkunft) mit einer Rückzahlungssumme von rund 221.000 € an. Hierfür wurden Kredite in Höhe von 459.000 € aufgenommen. Mit der Ablösung der Kredite wäre die Gemeinde im Kernhaushalt schuldenfrei. Die Kredite für die Mitfinanzierung des Projekts „Energetische Sanierung/Umbau Werkrealschule zur Ganztagesgrunde GVV VK“ werden planmäßig in den Jahren 2026 und 2027 komplett getilgt sein. Der mitzufinanzierende Anteil der Gemeinde beträgt rund hier 404.000 €. Das Investitionsvolumen für diese Schule belief sich auf rund 2,55 Mio. €. Damit hat die Gemeinde und der Gemeindeverwaltungsverband nicht nur enorme Summen in den energetischen und bautechnischen Stand ihrer Gebäude investiert und damit in den Erhalt ihrer wichtigsten Infrastruktur, sondern auch bereits seit Jahren einen Beitrag zur Energiewende bzw. Klimaschutz geleistet.


Jahresabschlüsse 2019 bis 2022

Die Jahresabschlüsse der Jahre 2019 bis 2021 können aufgrund der noch ausstehenden Eröffnungsbilanz (Fertigstellung im Frühjahr 2023) frühestens im 2. Quartal 2023 erstellt werden. Verlässliche Daten der Jahresabschlüsse liegen somit noch nicht vor.

Nach aktuellem Stand und einer vorläufigen Abrechnung weist der Ergebnishaushalt 2019 einen Überschuss von knapp 198.000 Euro aus (an Stelle eines geplanten Defizits von 69.410 Euro – dies entsprach der Summe der zu erwirtschaftenden Abschreibungen 2019). Die Summe der erforderlichen Übertragungen von 2019 nach 2020 beläuft sich ungefähr in Höhe des Überschusses, sodass sich defacto die zusätzlichen liquiden Mittel nicht erhöhen. 

Entgegen der Annahme vom Sommer 2020 (Vorlage 26/2020) wird der Ergebnishaushalt 2020 nach derzeitigem Stand nicht mit einem Defizit abschließen! Im Sommer wurde noch von coronabedingten Einnahmeausfällen und Mehrausgaben von gesamt 346.963 Euro ausgegangen. Dank der Kompensationszahlungen des Bundes und des Landes Baden-Württemberg ist dieses Defizit zum großen Teil abgefangen durch die volle Zahlung der FAG-Mittel (pandemiebedingte Gesamtmindereinnahmen von mind. 248.700 Euro) und den Ausgleich der Steuerausfälle bei der Gewerbesteuer (Zahlung von 44.391 Euro). 

Darüber hinaus hat die Gemeinde vom Land Corona-Soforthilfen über 41.642,40 Euro erhalten, davon sind 25.191,15 Euro für die Einnahmeausfälle im Kinderhaus.
Gesamthaft wurden die Einnahmeausfälle damit nicht gedeckt. 

Fazit: 
Die Jahresabschlüsse 2019 und 2020 des Ergebnishaushaltes werden aller Voraussicht nach mit einem Überschuss abschließen. Der Finanzhaushalt wird unter Berücksichtigung noch eingehender Zuschüsse mit einem negativen Ergebnis bzw. einem Finanzmittelbedarf von rund 68.600 Euro abschließen. Die Bezifferung einer genauen Summe und somit eine verlässliche Planung mit den entsprechenden finanziellen Mitteln ist aufgrund der noch ausstehenden Jahresabschlüsse aktuell noch nicht möglich. 
Der Ergebnishaushalt wird in 2021 voraussichtlich auch mit einem geringeren Defizit abschließen. Aktuell kann von einer Verbesserung von knapp 60.000 Euro ausgegangen werden. Grund hierfür sind ungeplante Mehrerträge im Bereich der Gewerbesteuer.
Im Finanzhaushalt wird sich das Defizit um 150.000 Euro auf voraussichtlich knapp 90.000 Euro verbessern.

Der Jahresabschluss 2022 wird nach derzeitigem Kenntnisstand ebenfalls positiver abschließen. 

Im Jahr 2023 stellt sich die Situation zusammengefasst wie folgt dar: Durch die geplanten Investitionen und fehlende Deckungsmittel hierfür, werden sich die liquiden Mittel (Finanzhaushalt) um den Betrag von 208.900 EUR verringern. Der voraussichtliche Stand zum Ende des Jahres 2023 beläuft sich demnach auf rund 763.600 EUR.
Das positiv geplante ordentliche Ergebnis in Höhe von 141.200 Euro lässt die Ergebnisrücklage voraussichtlich auf 357.200 Euro ansteigen.



Liquide Mittel (Finanzhaushalt)*                         

Zum 31.12.2018
1.903.669,80 Euro
./. Entnahme 2019 voraussichtlich
-346.500,00 Euro
Zum 31.12.2019 (voraussichtlich)
1.557.169,80 Euro
./. Entnahme 2020 voraussichtlich
-372.200,00 Euro
Zum 31.12.2020 (voraussichtlich)
1.184.969,80 Euro
./. Entnahme 2021 lt. Plan 
-90.000,00 Euro
Zum 31.12.2021 (voraussichtlich)
1.094.969,80 Euro
./. Entnahme 2022 lt. Plan
-122.500,00 Euro
Zum 31.12.2022 (voraussichtlich)
972.469,80 Euro
./.Entnahme 2023 lt. Plan
-208.900,00 Euro
Zum 31.12.2023 (voraussichtlich)
763.569,80 Euro
./. Ablösung Kredite über rund 221.000 Euro im Jahr 2025

Ergebnishaushalt (ordentliches Ergebnis)*                         

Zum 31.12.2018
(gab es in der Kameralistik nicht)
0 Euro
ordentliches Ergebnis 2019 (voraussichtlich)
(=Saldo aus Ertrag + Aufwand des ErgebnisHHs)
+ 197.800 Euro
Zum 31.12.2019 (voraussichtlich)
(Ergebnisrücklage)
+197.800 Euro
ordentliches Ergebnis 2020 (voraussichtlich)
(=Saldo aus Ertrag + Aufwand des ErgebnisHHs)
+90.800 Euro
Zum 31.12.2020 (voraussichtlich)
(Ergebnisrücklage)
 +288.600 Euro
ordentliches Ergebnis 2021 (voraussichtlich)
(=Saldo aus Ertrag + Aufwand des ErgebnisHHs)
+35.200 Euro

Zum 31.12.2021 (voraussichtlich)
(Ergebnisrücklage)
+323.800 Euro
ordentliches Ergebnis 2022 (lt. Plan)
(=Saldo aus Ertrag + Aufwand des ErgebnisHHs)
-107.800 Euro
Zum 31.12.2022 (voraussichtlich)
(Ergebnisrücklage)
 +216.000 Euro
ordentliches Ergebnis 2023 (lt. Plan)
(=Saldo aus Ertrag + Aufwand des ErgebnisHHs)
+141.200 Euro
Zum 31.12.2023 (voraussichtlich)
(Ergebnisrücklage)
+357.200 Euro

*vorbehaltlich der Feststellung der Jahresergebnisse



Gez. Bürgermeisterin Daniela Meier

Gez. Rechnungsamtsleiterin Melanie Dittmar

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4. / 03/2023. Vertragsänderung für die forstliche Betreuung des Gemeindewaldes Rümmingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 23.01.2023 ö 403/2023

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Vertrag zur Übernahme der Tätigkeiten im forstlichen Revierdienst gemäß § 48 Absatz 4 Landeswaldgesetz sowie der Wirtschaftsverwaltung gemäß § 47 Absatz 3 Landeswaldgesetz sowie weiterer sonstiger Aufgaben im Körperschaftswald, zwischen dem Landratsamt Lörrach und der Gemeinde Rümmingen abzuschließen. 

Begründung

Aufgrund des Ablaufs der Vertragslaufzeit zum 31.12.2022 des zum 01.01.2020 geschlossenen Vertrages zur Übernahme von Tätigkeiten im forstlichen Revierdienst zwischen der Gemeinde Rümmingen und dem Landratsamt Lörrach sind Anschlussverträge zu vereinbaren. Das Landratsamt Lörrach bzw. die untere Forstbehörde hat diese der Gemeinde Rümmingen zur Beschlussfassung im Gemeinderat Mitte Dezember 2022 zugesandt. 
Die Anschlussverträge weisen formale und im geringen Umfang auch inhaltliche Anpassungen auf. Des Weiteren erfolgt eine Anpassung der entgelte für die forstliche Betreuung ab 01.01.2023.

Sachverhalt: 
Als Folge kartellrechtlicher Auseinandersetzung musste die Forstverwaltung auf Landesebene in 2020 neu organisiert werden. In diesem Zuge mussten neue Betreuungsverträge der unteren Forstbehörde Lörrach (uFB) mit den Städten und Gemeinden vereinbart werden, die neue Gebühren auf Basis der Gestehungskosten der uFB zur Erbringung der Dienstleistung „forstlicher Revierdienst“ beinhalten. Die Festlegung der Gebühren auf Basis der tatsächlichen Gestehungskosten ist rechtlich vorgegeben. Das Umlagemodell hingegen kann im Rahmen der Gebührenhoheit der Landkreise grundsätzlich frei gewählt werden. 

Der Landkreis Lörrach hatte sich dabei für ein Flächen- und Einschlags- bzw. Hiebsatz- basiertes Modell entschieden. 

Die neuen Betreuungsverträge wurden auf Wunsch der Städte und Gemeinden zunächst für drei Jahre abgeschlossen, da man aufgrund des deutlichen Anstiegs der Betreuungsentgelte gegenüber 2020 die Entwicklung möglicher Betreuungsalternativen für den Wald zunächst einmal abwarten wollte. Nach diesen drei Jahren sollte eine Evaluation der Umsetzung der Forstorganisation vorgenommen werden.

Hierzu wurde ein Arbeitsprozess mit Vertreterinnen und Vertreter der Städte und Gemeinden unter Beteiligung der Forstbetriebsgemeinschaften und des Privatwaldes aufgesetzt, der zwischenzeitlich abgeschlossen ist. Die neuen Betreuungsverträge und Entgelte wurden in diesem Prozess abgestimmt.

Neue Verträge:
Die neuen Verträge greifen die meisten der bewährten Regelungsinhalte auf, präzisieren diese, wo dieses erforderlich schien und orientieren sich formal an den landesweiten Musterverträgen.

Anpassungen sind insbesondere in folgenden Punkten erfolgt:

  • Der neue Vertrag enthält eine gesonderte Regelung zur fakultativen Übernahme der Verkehrssicherungspflicht für den Waldeigentümer und führt die Inhalte aus.
  • Die neuen Betreuungsverträge haben eine Laufzeit von 5 Jahren (bisher 3 Jahre) und verlängern sich automatisch, wenn sie nicht ein Jahr vor Ablauf gekündigt werden.
  • Bezüglich der Entgeltregelung erfolgt der Verweis auf die jeweils aktuelle Entgeltordnung des Landkreises. Diese wird jährlich fortgeschrieben. Bei Entgeltsteigerungen von mehr als 10 % gegenüber dem Kalendervorjahr besteht ein Sonderkündigungsrecht.

Neue Entgelttabelle:
Das bewährte Entgeltmodell bleibt in den Grundzügen unverändert (Flächen- und Einschlags- bzw. Hiebsatz- basiertes Modell mit einer Degression der Betreuungskostensätze mit zunehmender Betriebsfläche). Neu ist

  • das Einziehen einer neuen Untergrenze von 750 Hektar für die bisherige Entgeltstufe für Betriebe 1.000 Hektar bis 2.000 Hektar.

Da zuletzt in 2020 die Entgelte festgelegt wurden (auf Basis von Personalkostenrichtsätzen von 2018) müssen die Entgelte ab 2023 angepasst werden. Dieses erfolgt durch

  • eine Anhebung des Entgeltsatzes pro Hektar Holzbodenflächen um plus 5 € und
  • die Anhebung des Entgeltsatzes für den Festmeter Einschlag bzw. Hiebsatz um plus 1 € auf nunmehr 4 € je Festmeter.

Neu ist die Berücksichtigung des sogenannten Mehrbelastungsausgleichs (MBA) im Entgelt. Beim MBA handelt es sich um eine Förderung des Landes für die Waldbesitzer, welche die hohen Standards in der Bewirtschaftung des Körperschaftswaldes ausgleicht. Das Landratsamt erhält den MBA, wenn es den Körperschaftswald betreut. Die Kosten für den Forstrevierdienst reduzieren sich entsprechend. Der MBA war bisher pauschal von den umzulegenden Gesamtkosten für die forstliche Betreuung abgezogen worden und war demnach in der Entgelttabelle und auf Rechnungen nicht ausgewiesen. Zukünftig ist dieser Betrag in der Entgelttabelle berücksichtigt und wird in Rechnungen ausgewiesen. Die Kommunen bekommen diesen Betrag (13,92 € / Hektar) allerdings vom Landratsamt erstattet, so dass sich das Entgelt durch den zukünftig in Rechnung gestellten MBA effektiv nicht erhöht. 

Für die Wirtschaftsverwaltung bleibt es bei der bisherigen Bemessung von 2 % des Gesamtentgeltes für den Revierdienst. 

Die Verträge treten rückwirkend in Kraft. Die forstliche Betreuung ist durchgängig gesichert.

Für die Gemeinde Rümmingen wirkt sich das wie folgt auf die Dienstleistungsentgelte aus:


Zum 01.01.2020 
(ohne MBA)
Neu zum 01.01.2023
(inkl. MBA 13,92 € netto)
Forstliche Betriebsfläche ohne Kernzonen

15,70 ha x 55,00 €/ha
863,50 €
16,80 ha x 73,92 €/ha
inklusive MBA
1.241,86 €
Fläche Kernzonen


0 ha
0 €
0 ha
0 €
Einschlag / Hiebsatz


87 fm x 3,00 €/fm
261,00 €
87 fm x 4,00 €/fm
348,00 €
Gesamtentgelt für den forstlichen Revierdienst


1.124,50 €

1.589,86 €
Wirtschaftsverwaltung
(2 % des Gesamtentgeltes forstl. Revierdienst)

22,50 €

31,80 €
Gesamtentgelt inklusive Wirtschaftsverwaltung


1.147,00 €

1.621,65 €
Ust.-Betrag (19 %)


217,93 €

308,11 €
Gesamtentgelt inklusive Wirtschaftsverwaltung und Ust. -Betrag

1.364,93 €

1.929,76 €
Abzüglich MBA




- 233,86 €
Endsumme ab 01.01.2023



1.695,90 €

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5. / 04/2023. Bau- und Auftragsvergabe Friedhof Ergänzende Maßnahmen Hauptwegerneuerung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 23.01.2023 ö 504/2023

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der ergänzenden Baumaßnahme Hauptwegerneuerung – Teilbereich gemäß Planskizze wird zugestimmt.
  2. Der Gemeinderat erteilt der Verwaltung die Bau- und Auftragsfreigabe für die ergänzende Hauptwegerneuerung und Anschaffung der Pflastersteine in Höhe von 39.000 €.
  3. Dem Ermächtigungsübertrag von 2022 nach 2023 in Höhe von 37.000,- € im Teilergebnishaushalt 3 bei der Produktgruppe 55.30, lfd. Nr. 14 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, S. 127 Haushaltsplan 2022) wird zugestimmt.
  4. Der überplanmäßigen Ausgabe im Haushaltsjahr 2023 von 2.000,- € im Teilergebnishaushalt 3 bei der Produktgruppe 55.30, lfd. Nr. 14 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2023, S. 111 Haushaltsplan 2023) wird zugestimmt.


Begründung

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 17. Januar 2022 zur Vorberatung des Haushalt 2022 hat die Verwaltung über die Erweiterung und Sanierung der Friedhofswege im südöstlichen Teilbereich informiert (Erneuerung Teilbereich Hauptweg und Gräberfeld) mit einer geschätzten Auftragssumme von 67.000 €. Aufgrund des negativen Haushaltsergebnisses hat sich das Gremium darauf verständigt, zunächst nur die erforderlichen Haushaltsmittel über 37.000 € für die Neuanlegung der Wege im Gräberfeld im Haushalt 2022 einzuplanen. Die Maßnahme der Hauptwegerneuerung wurde auf das nächste Haushaltsjahr 2023 verschoben bzw. zurückgestellt. Auch im Haushalt 2023 wurden keine Haushaltsmittel hierfür eingeplant. 

Für die Maßnahme „Anlegung der Friedhofswege im südöstlichen Gräberfeld“ erteilte der Gemeinderat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 16. Mai 2022 die Bau- und Auftragsvergabe im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von insgesamt 37.000 €. Wie in der öffentlichen Gemeinderatssitzung informiert, hat die Verwaltung den Auftrag Ende Juli 2022 hierfür mit einer Summe von 28.097,09 € vergeben und damit deutlich unter der Kostenschätzung und Baufreigabe. Der Unternehmer hat die Ausführung der Maßnahme auf Januar 2023 terminiert.  

Im Dezember wurde die Verwaltung darüber informiert, dass die geplanten rötlichen Pflastersteine nicht mehr auf Lager gehalten werden, sondern nur noch auf Bestellung mit einer Flächenabnahme von 150 m². Für die bereits vergebene Maßnahme könnte das ausführende Unternehmen jedoch noch Restbestände aufkaufen. Dies hat die Verwaltung veranlasst, die Gesamtmaßnahme zu rechnen bzw. für die Hauptwegerneuerung ein Nachtragsangebot einzuholen. Im Ergebnis können nach dem Nachtragsangebot der ausführenden Firma beide Maßnahmen für rund 39.000 € brutto ausgeführt werden. 

Für die bereits vergebene Maßnahme der Anlegung der Friedhofswege im südöstlichen Gräberfeld und die geplante ergänzende Maßnahme der Hauptwegerneuerung werden jeweils ca. 50 m² Pflastersteine benötigt. Durch die verpflichtende Abnahme der Pflastersteine von 150 m² blieben vorerst 50 m² Pflastersteine in Reserve übrig. Diese sollen aber mittelfristig für eine Pflasterung im Bereich des Friedrich-Neff-Denkmals genutzt werden, da es auch hier immer wieder zu Ausschwemmungen kommt. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, beide Maßnahmen insbesondere aus wirtschaftlichen Gründen jetzt umzusetzen und den ergänzenden Auftrag zu erteilen.

Die Kosten für die ergänzende Maßnahme der Hauptwegerneuerung (rd. 8.900 € brutto) und der Pflastersteine (rd. 1.500 – 2.000 € brutto) können weitgehend aus den Haushaltsmitteln des Jahres 2022 finanziert werden.  

Da nahezu Haushaltsmittel über die Gesamtmaßnahme vorhanden sind, schlägt die Verwaltung vor, die Haushaltsmittel aus dem Jahr 2022 in Höhe von 37.000 € nach 2023 zu übertragen (sog. Ermächtigungsübertrag) und über die fehlende Summe von rund 2.000 € eine überplanmäßige Ausgabe zu bewilligen. Die Unterhaltsmittel des Friedhofs im Haushaltsjahr 2023 wurden äußerst knapp kalkuliert, so dass diese für die allgemeine Pflege bzw. die Starkregenmaßnahmen benötigt werden.  
 

Gez. 
Daniela Meier, Bürgermeisterin                                Philipp Lotter, Sachbearbeiter

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6. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 23.01.2023 ö 6
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7. Allgemeine Anfragen und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 23.01.2023 ö 7
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8. Fragestunde der Einwohner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 23.01.2023 ö 8
Datenstand vom 28.06.2023 17:19 Uhr