Datum: 03.04.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaussaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Vorlage Nr. Bezeichnung
110/2023 Bauantrag Neubau Carports Karl-Friedrich-Böhringer Str. 6a, Flurstück Nr. 127
2 Spendenannahme
3 Bekanntgaben
4 Allgemeine Anfragen und Anregungen
5 Fragestunde der Einwohner

zum Seitenanfang

1. / 10/2023. Bauantrag Neubau Carports Karl-Friedrich-Böhringer Str. 6a, Flurstück Nr. 127

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 03.04.2023 ö Beschließend 110/2023

Beschlussvorschlag


  1. Das Einvernehmen zum Bauantrag für den Bau eines Carports wird erteilt.

  1. Der erforderlichen Befreiung von der Örtlichen Bauvorschrift des Bebauungsplans „Ortsetter“ bezüglich der Dachneigung von 5° wird zugestimmt.

  1. Die Baurechtsbehörde wird beauftragt, die Anpassung der Baulast zu prüfen


Begründung

Stellungnahme der Stadtbau Lörrach vom 02.03.2023:

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Ortsetter, 3. Änderung“ mit Rechtskraft vom 01.08.2017.
Geplant ist die Errichtung eines Doppelcarport mit einem 5 Grad geneigten Pultdach. 
Es liegt eine Überfahrts-Baulast zu Gunsten des hinterliegenden Flst. 126/4 vor, die durch das Carport überbaut wird. Die Baulast müsste angepasst werden; andernfalls ist das Vorhaben an dieser Stelle nicht zulässig.
Weiterhin ist das vorgesehene Pultdach zu gering geneigt. Der Bebauungsplan setzt eine Dachneigung zwischen 10 und 20 Grad fest. Hier ist zu prüfen, ob in der Umgebung bereits ähnlich flachgeneigte Nebenanlagen bestehen. In diesem Fall könnte von der Örtlichen Bauvorschrift befreit werden.
Anmerkung der Verwaltung:
Nach dem Bebauungsplan ist für Stellplätze und Garagen folgendes festgesetzt: „Notwendige Stellplätz können ausnahmsweise auch ausnahmsweise außerhalb der festgesetzten Flächen zugelassen werden, wenn durch Maßnahmen der Grünordnung und Grüngestaltung gesichert ist, dass sie sich in der Gestaltung von den angrenzenden öffentlichen Erschließungsflächen absetzen.“(Textliche Festsetzung 3.3). Dafür sind Satteldächer festgesetzt. Das beantragte Carport soll mit einem Pultdach ausgeführt werden. Bei untergeordneten Gebäudeteilen und Nebengebäuden können ausnahmsweise auch Pultdächer zwischen 10 – 20 Grad ausgebildet werden (Örtliche Bauvorschriften 2.1).

Für ein Bauvorhaben (Holzlager und Carport) in der Karl-Friedrich-Böhringer Str. 7 wurde bereits eine Befreiung von den Festsetzungen bezügl. der Dachneigung mit 5 % erteilt.

zum Seitenanfang

2. Spendenannahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 03.04.2023 ö 2
zum Seitenanfang

3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 03.04.2023 ö 3
zum Seitenanfang

4. Allgemeine Anfragen und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 03.04.2023 ö 4
zum Seitenanfang

5. Fragestunde der Einwohner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 03.04.2023 ö 5
Datenstand vom 28.06.2023 17:22 Uhr