Datum: 24.07.2023
Status: Einladung
Sitzungsort: Rathaussaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, ca. 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Vorlage Nr. Bezeichnung
124 Bauantrag im vereinfachten Verfahren - Neubau Holzlager
225 Kinderhaus/Schulkindbetreuung Erhöhung Kosten Mittagessen
3 Spendenannahme
426 Bekanntgaben
5 Allgemeine Anfragen und Anregungen
6 Fragestunde der Einwohner

Nichtöffentliche Sitzung

TOP-Nr.Vorlage Nr. Bezeichnung
1 Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
2 Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

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1. / 24. Bauantrag im vereinfachten Verfahren - Neubau Holzlager

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 24.07.2023 ö 124

Beschlussvorschlag

Das Einvernehmen zum Bauantrag für den Neubau eines Holzlagers wird aufgrund des fehlenden Befreiungsantrages beziehungsweise der fehlenden Begründung nicht erteilt. Die Unterlagen sind vorzulegen, um das Vorhaben gesamthaft beurteilen zu können. 

Begründung

Stellungnahme der Stadtbau Lörrach vom 06.07.2023

Das Bauvorhaben auf dem Flurstück Nr. 177/1 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Unter der Wittlingerstraße“, mit Rechtskraft vom 15.09.1992. Es gilt die BauNVO von 1990. Geplant ist der Neubau eines Holzlagers, zum überwiegenden Teil außerhalb der Baugrenze, direkt an der Grenze zum Nachbarflurstück Nr. 176, auf dem eine Abstandsflächenbaulast eingetragen werden soll.
Der schriftliche Teil des Lageplans enthält keine Berechnung der Flächenbeanspruchung des Baugrundstücks. Dem Lageplan ist zu entnehmen, dass das geplante Nebengebäude eine Grundfläche von 99,00 m² (5,50 m*18,00 m) und eine Höhe von 3,34 m (bestehendes Gelände bis Oberkante Dach) aufweist. Das geplante Gebäude soll zu drei Seiten geschlossen ausgeführt werden. Das Dach ist als Flachdach mit extensiver Dachbegrünung geplant.
Der Bebauungsplan setzt für das Flurstück ein allgemeines Wohngebiet fest. In diesem ist eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,2 festgesetzt und es sind maximal zwei Vollgeschosse zulässig. Die Dachform ist als Satteldach mit einer Neigung von 30-36° vorgegeben. Der zeichnerische Teil setzt Baufenster und Flächen für Garagen und Nebenanlagen fest. Während Garagen zwingend in der entsprechenden Umgrenzung und mit einem Satteldach geplant werden müssen, werden für Nebenanlagen keine gesonderten textlichen Festsetzungen getroffen.
Die Grundstücksfläche beträgt ca. 389,00 m². Das Gelände des Grundstücks liegt etwas erhöht gegenüber seiner Nachbargrundstücke. Das südwestlich angrenzende Flurstück liegt etwa 2,00 m tiefer als das Flst. Nr. 177/1, das nordöstlich angrenzende Flurstück liegt 0,50 – 1,60 m tiefer (siehe nachfolgende Grafik zum Geländeprofil).

Abbildung 1: Geländeprofil des beplanten Flurstücks 177/1. Quelle: Kartendienst der LUBW?Stadbau Lörrach 
Fischer, 06.07.2023
Die GRZ wird auch mit der bereits vorhandenen Garage zusammen (die ebenfalls außerhalb der dafür vorgesehenen Umgrenzungen steht) eingehalten. Auch die mögliche Höhe baulicher Anlagen (3,50 m bei eingeschossiger Bebauung) wird eingehalten.
Dem Bauantrag liegt kein Antrag auf Befreiung mit Begründung für die Platzierung und die Ausführung des Gebäudes bei. Dieser wäre hilfreich, um das Vorhaben abschließend einordnen und bewerten zu können. Aus städtebaulicher Sicht ist die Planung derzeit nicht in Gänze nachvollziehbar.

Dokumente
Download 24 Anlage 1 Bauvorhaben Wittlinger Str. 23 Holzlager Lageplan.pdf
Download 24 Anlage 2 Bauvorhaben Wittlinger Str. 23 Schnitt A, Ansicht SO, Ansicht SW.pdf
Download 24 Anlage 3 Bauvorhaben Wittlinger Str. 23 Grundriss Erdgeschoss.pdf
Download 24 Anlage 4 Bauvorhaben Wittlinger Str. 23 Ansicht NO und NW.pdf

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2. / 25. Kinderhaus/Schulkindbetreuung Erhöhung Kosten Mittagessen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 24.07.2023 ö 225

Beschlussvorschlag

Der Anpassung der Kosten für das Mittagessen des ganztags betreuten Kindes im Kinderhaus und in der Schulkindbetreuung auf 4,50 Euro je Mittagessen/Tag zum 1. September 2023 wird zugestimmt. 

Begründung

Seit dem 1. Januar 2017 sind die Kosten für das Mittagessen des ganztags betreuten Kindes im Kinderhaus und in der Schulkindbetreuung unverändert bei 4,00 Euro je Mittagessen/Tag einschließlich Zwischenmahlzeit (Obst/Rohkost) am Nachmittag.  

Zum 1. Januar 2021 wurde die Belieferung / Zubereitung des Mittagessens neu organisiert. Die Fa. Hofmann Menü-Manufaktur GmbH aus Boxberg-Schweigern liefert das Essen tiefgekühlt. Aufbereitet wird es im Kinderhaus, unmittelbar vor den jeweiligen Essenszeiten durch Hauswirtschaftskräfte. Darüber hinaus wird ergänzend Obst und Rohkost beim Bürginhof, Binzen bezogen (in der Schulkindbetreuung im Rahmen des EU-Schulobstprogramm) für den Nachtisch und die Zwischenmahlzeit am Nachmittag. Die Kosten für die Mittagessensverpflegung konnten dennoch konstant gehalten werden.  

Inzwischen haben sich neben den gestiegenen Personal- und Energiepreisen seit 2021 dreimal die Lieferpreise für das Essen erhöht, zum 1.5.2022 um 6,8 %, zum 1.12.2022 um 5,6 % und weitere 5,6 % zum 1.02.2023 aufgrund der Lebensmittelteuerung.    

Zudem macht sich in der neuen Preiskalkulation die zugrunde gelegte Anzahl der Mahlzeiten mit 50 Kindern bemerkbar. Je mehr Kinder essen, desto niedriger ist der Mahlzeitenpreis. Bei der ursprünglichen Kalkulation wurden 60 Mahlzeiten am Tag zugrunde gelegt (10 – 20 Schulkindbetreuung, 30 Ü-3-Kinder, 10 KKG).

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 25.07.2022 die Verwaltung beauftragt, Ende des Kalenderjahres 2022 aufgrund der erfolgten Preiserhöhung des gelieferten Mittagessens erneut den Mittagessenspreis zu überprüfen und ggf. eine Anpassung vorgeschlagen. 

Um die Kosten für die Beschaffung und die Zubereitung des Mittagessens sowie die Zwischenmahlzeit am Nachmittag zu decken, ist nun eine Anpassung des Mittagessenspreises für die ganztags betreuten Kinder im Kinderhaus und der Schulkindbetreuung auf 4,50 Euro je Mittagessen pro Tag erforderlich. 

Gez. 
Daniela Meier
Bürgermeisterin

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3. Spendenannahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 24.07.2023 ö 3
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4. / 26. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 24.07.2023 ö 426

Beschlussvorschlag

Vorlage Nr. 4.3.1/2023

zur 7. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates 
am 24.07.2023


Top 4
Bekanntgaben

Bekanntgabe öffentlich Gemeinderat 24.07.2023

Anpassung der Entgeltsätze für das Kinderhaus im Kinderhausjahr 2023/2024 zum 01.September 2023

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 25. Juli 2022 hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, die Entgeltsätze im Kinderhaus jährlich entsprechend den empfohlenen Prozent- und Entgeltsätzen der Kirchen und kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge anzupassen. Inzwischen liegt die Fortschreibung der gemeinsamen Empfehlung vor für das Kindergartenjahr 2023/24 vor. Danach wird eine Erhöhung um 8,5 5 empfohlen (Aufwertung der pädagogischen Fachkräfte im Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst, tatsächliche Kostensteigerungen in der Pandemie bzw. gestiegene Lebenshaltungskosten nicht im erforderlichen Maß in vergangene Erhöhungen eingeflossen -> wird in Teilen nachgeholt).

Die Anpassungen zum 01.09.2023 ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle:

Betreuungsangebot


 
Monatsbeitrag 
ab 01.09.2022
ohne Kosten Mittagessen
Euro
Monatsbeitrag 
ab 01.09.2023
ohne Kosten Mittagessen
Euro
Verlängerte Öffnungszeiten

ab 3 Jahre
 
 
1. Kind einer Familie
158,75
172,50
2. Kind einer Familie
123,75
133,50
3. Kind einer Familie
82,50
90,00
jedes weitere Kind einer Familie
0,00
30,00
Ab 2-3 Jahre AM Gruppe
 
 
1. Kind einer Familie
317,50
345,00
2. Kind einer Familie
247,50
267,00
3. Kind einer Familie
165,00
180,00
jedes weitere Kind einer Familie
0,00
0
Kleinkindgruppe

 
1. Kind einer Familie
376,00
408,00
2. Kind einer Familie
279,00
303,00
3. Kind einer Familie
189,00
205,00
jedes weiter Kind einer Familie
0,00
0
Ganztagesbetreuung
 
 
Ab 3 Jahre bis 17.00 Uhr


1. Kind einer Familie
284,90
309,00
2. Kind einer Familie
245,80
266,70
3. Kind einer Familie
176,90
191,95
jedes weitere Kind einer Familie
0,00
0
Kleinkindgruppe bis 15:00 Uhr
 
 
1. Kind einer Familie
456,00
494,75
2. Kind einer Familie
379,95
412,25
3. Kind einer Familie
263,50
285,90
jedes weitere Kind einer Familie
0,00
0
Kleinkindgruppe 17:00 Uhr – derzeit nicht aktiv
 
 
1. Kind einer Familie
562,60
610,42
2. Kind einer Familie
476,80
517,30
3. Kind einer Familie
370,00
401,45
jedes weiter Kind einer Familie
0,00
0



Gez. 
Daniela Meier
Bürgermeisterin

Dokumente
Download 3.3.1 Anpassung Kinderhausentgelte 2023-24.pdf
Download Bekanntgabe 4.1 Bericht zum Haushalt ö 2023.07.24.pdf
Download Bekanntgabe 4.1 Bericht zum Haushalt Anlage 1 FAG 2023_Rü_Maisteuerschätzung.pdf
Download Bekanntgabe 4.2 Bericht Kostenentwicklung Rosenmontagsumzug GR ö 24.07.2023.pdf
Download Bekanntgabe 4.2 Bericht Kostenentwicklung Rosenmontagsumzug GR ö 24.07.2023 Übersicht Konstenentwicklung Anlage 1.pdf
Download Bekanntgabe 7.1 Bericht Kosten Straßenreinigung Fasnacht GR ö 23.01.2023 Übersicht Kostenentwicklung Anlage 1.pdf

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5. Allgemeine Anfragen und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 24.07.2023 ö 5
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6. Fragestunde der Einwohner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 24.07.2023 ö 6

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1. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 24.07.2023 1
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2. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 24.07.2023 2
Datenstand vom 24.07.2023 16:40 Uhr