Datum: 16.10.2023
Status: Einladung
Sitzungsort: Rathaussaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Vorlage Nr. Bezeichnung
129 Gesamtfortschreibung Regionalplan 3.0 Hochrhein-Bodensee, Anhörungsentwurf - Stellungnahme der Gemeinde
230 Neugestaltung Einmündungsbereich Schallbacher Straße / Knoten Binzener -/ Wittlinger Straße -Vorstellund der Vorplanungsergebnisse und Beschluss über Erläuterungsbericht sowie Planungsvariante -Auftragsfreigabe Baugrundgutachten
331 Umgestaltung der Lörracher Straße mit Anschlussknoten Binzener -/ Wittlinger Straße - Vorstellung der Planentwürfe zur beauftragten Machbarkeitsstudie
432 Wahl Bürgermeister/Bürgermeisterin 2024 - Festlegung Wahltag u.a. Termine, Bildung Gemeindewahlausschuss
5 Spendenannahme
6 Bekanntgaben
7 Allgemeine Anfragen und Anregungen
8 Fragestunde der Einwohner

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Einladung GR 16.10.2023 nichtöffentlich.pdf

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1. / 29. Gesamtfortschreibung Regionalplan 3.0 Hochrhein-Bodensee, Anhörungsentwurf - Stellungnahme der Gemeinde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 09. Gemeinderatssitzung 16.10.2023 ö 129

Beschlussvorschlag

  1. Der Anhörungsentwurf zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans 3.0 Region Hochrhein-Bodensee wird zur Kenntnis genommen.

  1. Dem Entwurf der Stellungnahme der Gemeinde Rümmingen (Anlage 7) wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme im Rahmen der Anhörung einzureichen. 

Begründung

Der Regionalverband Hochrhein-Bodensee hat im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme zum Anhörungsentwurf zur geplanten Gesamtfortschreibung des Regionalplans 3.0 – Region Hochrhein-Bodensee gebeten. Die Gemeinde Rümmingen wird hierzu als Trägerin öffentlicher Belange angehört und kann ihre Anregungen und Bedenken zum Planentwurf einbringen. Fristgerecht eingebrachte Anregungen und Bedenken werden nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens von der Verbandsversammlung des Regionalverbands geprüft und abgewogen. Anregungen, Hinweise oder Stellungnahmen können bis einschließlich 27. Oktober 2023 eingebracht werden. Der Regionalplan 3.0 wird als Satzung beschlossen und ist als Rechtsnorm insofern behördenverbindlich. 
 
Die Verbandsversammlung hat den benannten Anhörungsentwurf am 16. Mai 2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, ohne die Plankapitel „Gebiete für Rohstoffvorkommen“ und „Standorte für regionalbedeutsame Windkraftanlagen“. 
Zum Planungsgebiet gehören der Landkreis Lörrach, der Landkreis Waldshut und der Landkreis Konstanz
Der Planentwurf enthält Festlegungen zur Räumlichen Entwicklung und Ordnung in der Region, zur Regionalen Siedlungsstruktur (Raumkategorien, Entwicklungsachsen, Zentrale Orte, Siedlungsentwicklung), zur Regionalen Freiraumstruktur (Regionale Grünzüge und Grünzäsuren, Gebiete für besonderen Freiraumschutz, Gebiete zur Sicherung von Wasservorkommen, Gebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz) und zur Regionalen Infrastruktur (Integrierte Infrastrukturentwicklung, Straßenverkehr, Schienenverkehr, Schienenpersonennahverkehr, Güterverkehr, Flugverkehr, Fahrradverkehr).   
Auf die Ausführungen im Anhörungsentwurf und der Zusammenfassung des Regionalplans 3.0 sowie die Raumnutzungs-Teilkarte Rümmingen und Strukturkarte wird explizit verwiesen (Anlagen 1 - 5).

Die Verwaltung schlägt auf Basis der im Rahmen der informellen Beteiligung der Behörden abgegebenen Stellungnahme im Jahr 2022 vor, die in der Anlage 7 beigefügte Stellungnahme zum Anhörungsentwurf abzugeben. 

Die laufende Teilfortschreibung „Erneuerbare Energien“, mit den Themenbereichen „Windenergie und Freiflächen-Photovoltaik“, befindet sich in einer frühen Planungsphase. Hierzu wird der Regionalverband demnächst mit den Kommunen Gespräche zu den Suchräumen für Vorranggebiete für Windenergie und Freiflächen-Photovoltaik führen. Die verwaltungsinternen Gespräche mit dem Regionalverband werden in teilräumlich gebündelten Gemeindegruppe geführt. 


Gez.
Daniela Meier
Bürgermeisterin

Dokumente
Download 29 Fortschreibung Regionalplan 3.0 Anlage 1 Anhörungsentwurf 16.05.2023.pdf
Download 29 Fortschreibung Regionalplan 3.0 Anlage 2 Anhörungsentwurf 16.05.2023_Zusammenfassung.pdf
Download 29 Fortschreibung Regionalplan 3.0 Anlage 3 Anhörungsentwurf 16.05.2023 Raumnutzungskarte Teilkarte Gmd_Rümmingen.pdf
Download 29 Fortschreibung Regionalplan 3.0 Anlage 4 Anhörungsentwurf 16.05.2023 Raumnutzungskarte Teilkarte Gmd_Rümmingen Legende.pdf
Download 29 Fortschreibung Regionalplan 3.0 Anlage 5 Anhörungsentwurf 16.05.2023 Strukturkarte.pdf
Download 29 Fortschreibung Regionalplan 3.0 Anlage 6 Anhörungsentwurf 16.05.2023 Umweltbericht_mit Anhang.pdf
Download 29 Fortschreibung Regionaplan 3.0 Anlage 7 Stellungnahme Gemeinde.pdf

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2. / 30. Neugestaltung Einmündungsbereich Schallbacher Straße / Knoten Binzener -/ Wittlinger Straße -Vorstellund der Vorplanungsergebnisse und Beschluss über Erläuterungsbericht sowie Planungsvariante -Auftragsfreigabe Baugrundgutachten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 09. Gemeinderatssitzung 16.10.2023 ö 230

Beschlussvorschlag

  1. Der Erläuterungsbericht zur Vorplanung der Neugestaltung des Einmündungsbereichs Schallbacher Straße und des Knotens Wittlinger-/Binzener Straße (Stand Juli 2023) wird zur Kenntnis genommen.

  1. Den Planentwürfen (Anlagen 2 - 5) der Vorplanung wird zugestimmt. Für die Entwurfsplanung wird die Lageplan-Variante 2 (einseitige Einengung) zugrunde gelegt.  

  1. Der Vergabe des Baugrundgutachtens für den östlichen Teilbereich vor der Bahnschiene wird zugestimmt. Der Verwaltung wird dafür die Auftragsfreigabe in Höhe von insgesamt 12.000 Euro erteilt. 

  1. Der Vergabe des Baugrundgutachtens für den östlichen Teilbereich vor der Bahnschiene wird zugestimmt. Der Verwaltung wird dafür die Auftragsfreigabe in Höhe von insgesamt 12.000 Euro erteilt. 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme zur Aufnahme ins Förderprogramm nach dem LGVFG anzumelden bzw. die entsprechenden Anträge zur Programmaufnahme zu stellen.  

Begründung

Auf die Beratung in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 24. April 2023 wird Bezug genommen (Vorlage Nr. 15/2023). Dort wurde die Verwaltung beauftragt, die Planung für die Neugestaltung des Einmündungsbereichs Schallbacher Straße / Knoten Wittlinger-/Binzener Straße auf Basis der Vorentwürfe fortzuführen und die erforderlichen Genehmigungen der Baulastträger und Träger öffentlicher Belange einzuholen. Weiter wurde dem für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Grundstückstausch/-erwerb der K6327 und der Landesstraße zugestimmt.  
Inzwischen wurden die Vorplanungsentwürfe mit den Straßenbaulastträgern (Regierungspräsidium Freiburg und Landkreis Lörrach), dem Zweckverband Kandertalbahn sowie der Polizeibehörde abgestimmt, die Vorplanung abgeschlossen sowie die Ergebnisse in einem Erläuterungsbericht des Ingenieurbüros Rapp Regioplan Lörrach/Konstanz zusammengefasst samt einer Kostenschätzung (Anlage 6).
Auf den Erläuterungsbericht (Anlage 1) und die Planungsentwürfe (Anlagen 2 – 5) sowie der Kostenschätzung (Anlage 6) wird verwiesen. Die Ergebnisse werden vom Planungsbüro Rapp Regioplan Konstanz in der Sitzung erläutert.
Ziel ist es, diese Baumaßnahme parallel bzw. entsprechend des Baufortschritts des Seniorenwohnprojektes auszuführen, damit der öffentliche Platz in einem Zug erstellt werden kann. 

Nächste Schritte:
1. Erstellung Entwurfsplanung
Für die Erstellung der Entwurfsplanung und Kostenberechnung (bisher Kostenschätzung) ist
  1. eine weitere Auftragsvergabe erforderlich, und zwar für ein Baugrundgutachten für den östlichen Teilbereich vor der Bahnschiene 
sowie
  1. die Entscheidung zur weiteren Planungsvariante der ausgearbeiteten Einengungen (Anlagen 2 und 3). 

Zu a) Auftragsvergabe

Die Angebote des Baugrundgutachtens werden derzeit die geprüft. Es ist mit Kosten zwischen 10.500 und 11.500 Euro zu kalkulieren. Es wird darum gebeten, der Verwaltung die Auftragsfreigabe für die Vergabe dieses Auftrages zu erteilen. 

Haushaltsmittel
Bisher wurden Aufträge vergeben für die Planung (rund 15.000 Euro / Rapp Regioplan Lörrach/Konstanz), Vermessung (2.300 Euro / Vermessungsbüro Wohlfahrt Lörrach), Tragwerkplanung Stützbauwerk (3.500 Euro / Ingenieurbüro Autenrieth, Weil am Rhein)), gesamt rund 20.800 Euro.  

Im Finanzhaushalt 2023 – Gemeindestraßen wurden für dieses Projekt 2023 rund 23.000 Euro einkalkuliert, in 2022 15.000 Euro, die anhand der Beauftragung der Planung im Dezember 2022 nicht beansprucht wurden. Diese Mittel könnten ins Jahr 2023 übertragen werden. Da jedoch die Abrechnung der Maßnahme für die Verkehrsinsel in der Wittlinger Straße seitens des Regierungspräsidiums Freiburg immer noch nicht vorliegt und hierfür 2023 rund 15.000 Euro eingeplant sind, kann vorerst auf eine Übertragung bzw. einen Beschluss für eine überplanmäßige Ausgabe verzichtet werden, auch sind die Kosten für die beiden Geschwindigkeitsanzeigentafeln niedriger ausgefallen als geplant (rund 5.000 Euro statt 7.000 Euro). 


Zu b) Planungsvarianten Einengungen

Hierzu wurden zwei Varianten ausgearbeitet, eine mit beidseitiger Verengung auf der Schallbacher Straße am Fußgängerüberweg (Variante 1), eine mit einseitiger Verengung (Variante 2), sh. Seiten 6 und 7 des Erläuterungsberichts. Die Präferenzen seitens der Planer und des Gemeinderats bei der Vorberatung im Verwaltungs- und Finanzausschuss (Juli 2023) lagen bei der Variante 1 (beidseitige Verengung) aufgrund einer eventuellen Gefahr des Rückstaus auf den Bahnübergang.
Das Landratsamt hat zu den beiden Planvarianten der Einengungen mitgeteilt, dass nur die Variante mit einseitiger Verengung mitgetragen wird, damit ein Rückstau in Richtung Landesstraße verhindert und darüber hinaus die Vorrangregelung an der Einengung eindeutig geregelt ist, was bei der anderen Variante nicht der Fall ist. Die Bedenken bezüglich eines Rückstaus auf den Bahnübergang werden nicht geteilt, weil ein Befahren des Bahnübergangs nicht erlaubt ist, wenn der Bahnübergang nicht komplett überquert werden kann. 
Es wird deshalb vorgeschlagen, bei der Entwurfsplanung mit der Variante 2 fortzufahren.  

2. Programmanmeldung - Förderprogramm LGVFG 2024 - 2028
Weiter ist es möglich, für dieses Projekt eine Förderung im Rahmen des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (Verwaltungsvorschrift (VwV) zu stellen. Zunächst ist hierfür eine Anmeldung der Maßnahme zur Aufnahme in das Förderprogramm bis 31.10.2023 beim Regierungspräsidium Freiburg erforderlich bzw. sind hierfür die entsprechenden Anträge zu stellen. Förderfähig sind nach erster Einschätzung der Neubau barrierefreier Bushaltestellen, Neubau Fußgängerüberweg und Verbreiterung Gehweg sowie Planungskosten (10 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten). Die Gemeinde ist aktuell noch in der Vorabstimmung mit dem Regierungspräsidium Freiburg. Es wird vorgeschlagen, diese Anmeldung zur Programmaufnahme vorzunehmen bzw. die entsprechenden Anträge zur Programmaufnahme zu stellen. Bei einer Aufnahme ins Förderprogramm kann anschließend der Förderantrag gestellt werden (voraussichtlich im Frühjahr 2024).

Gez.
Daniela Meier
Bürgermeisterin

Dokumente
Download 30 Neugestaltung Einmündungsbereich Schallbacher Straße Anlage 5 Lageplan-Grunderwerb 2023.07.24.pdf
Download 30 Neugestaltung Einmündungsbereich Schallbacher Straße Anlage 1 Erläuterungsbericht 2023.07.24.pdf
Download 30 Neugestaltung Einmündungsbereich Schallbacher Straße Anlage 2 Lageplan Variante 1 2023.07.24.pdf
Download 30 Neugestaltung Einmündungsbereich Schallbacher Straße Anlage 3 Lageplan_Variante 2 2023.07.24.pdf
Download 30 Neugestaltung Einmündungsbereich Schallbacher Straße Anlage 4 Lageplan-Schleppkurven 2023.07.24.pdf
Download 30 Neugestaltung Einmündungsbereich Schallbacher Straße Anlage 6 Kostenschätzung 2023.07.24.pdf
Download 30 Neugestaltung Einmündungsbereich Schallbacher Straße Anlage 7 Plan Schnitt_Stützbauwerk 2023.07.24.pdf

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3. / 31. Umgestaltung der Lörracher Straße mit Anschlussknoten Binzener -/ Wittlinger Straße - Vorstellung der Planentwürfe zur beauftragten Machbarkeitsstudie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 09. Gemeinderatssitzung 16.10.2023 ö 331

Beschlussvorschlag

  1. Die vorgestellten Ergebnisse der Machbarkeitsstudie sowie dazugehörigen Planunterlagen/Plan-Varianten für den Streckenverlauf Lörracher Straße und den Knotenpunkt Lörracher-/ Wittlinger-/ Binzener Straße werden zur Kenntnis genommen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Abstimmungen mit den Baulastträgern sowie Trägern öffentlicher Belange vorzunehmen sowie die in der Vorlage 31 genannten nächsten Schritte fortzuführen. 

Begründung

  1. Definierte Mindestziele zur Umgestaltung der Lörracher Straße
In der öffentlichen Sitzung vom 24.04.2023 hat der Gemeinderat Mindestziele zur Umgestaltung der Lörracher Straße beschlossen (Vorlage 16/2023). 
Diese sind:

  • Ideenkonzept für Lörracher Straße und den Anschlussknoten Lörracher-/Binzener Str. entwickeln (Verkehr bremsen; Fuß- und Radverkehr stärken, mehr Aufenthaltsqualität schaffen, Gehwege/Querungen optimieren im Knotenpunktbereich) 
  • Dem Fußgänger mind. einseitig mehr Raum schaffen mit Einengungen der Fahrbahn 
  • Seitenräume mit Bäumen + Grün gestalten / mehr Aufenthaltsqualität
  • Ggf. neue Busverkehrsführung prüfen 
  • Fußgängerquerungen optimieren (bestehende prüfen, neue Wegeverbindungen schaffen, z.B. Fußgängerüberweg zum Alten Rathaus planen (= Wegeverbindung zur Bushaltestelle in Binzener Str.)

  1. Machbarkeitsstudie
Weiter wurde zwischen der Gemeinde Rümmingen und dem Landkreis Lörrach eine Vereinbarung für eine Machbarkeitsstudie zur Prüfung der Umgestaltung der Lörracher Straße samt Anschlussknoten Binzener-/ Wittlinger Straße abgeschlossen und die Machbarkeitsstudie durch die Gemeinde beauftragt. Die Kosten hierfür trägt der Landkreis Lörrach bis zu einer Summe von 50.000 Euro. 

Die wesentlichen Ergebnisse der Machbarkeitsstudie sowie dazugehörigen Planunterlagen liegen nun vor. Sie werden in der Sitzung vorgestellt. Bei der Erarbeitung der Planentwürfe waren bisher die Fachbereiche „Straßen“ und „Verkehr“ sowie die Bereiche „Nachhaltige Mobilität“ und die Radverkehrsbeauftragte des Landkreises Lörrach sowie das Baureferat des Regierungspräsidiums Freiburg beteiligt. 

Im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung wurden für den Streckenverlauf der Lörracher Straße drei Varianten ausgearbeitet, welche sich in der Verkehrslenkung, Dimensionierung der
Fahrbahn sowie in der Gestaltung der Seitenraume unterscheiden. 



Variante 1
Variante 2
Variante 3
Fahrbahnbreite
5,25 m
6,00 m
5,00 m
Verkehrsführung
SV und Busverkehr in Fahrtrichtung Ortsmitte frei,
SV Richtung Lörrach gesperrt,
Busverkehr in Fahrtrichtung Lörrach nutzt die KFB-Straße (im Uhrzeigersinn) 
Keine Einschränkungen
SV gesperrt,
Bus in Fahrtrichtung Lörrach frei, 
Busverkehr in Fahrtrichtung Ortsmitte nutzt die KFB-Straße (gegen den Uhrzeigersinn)
Gehwege
Einseitig 2,00 m, gegenüberliegend nach Möglichkeit 1,50 m
Einseitig 2,00 m, gegenüberliegend nach Möglichkeit 1,50 m
Durchgängig beidseitig (1,50 m bzw. ≥ 2,00 m)


Zum Knotenpunkt Lörracher- / Wittlinger- / Binzener Straße wurden ebenfalls drei Knotenpunktformen untersucht und dazu fand eine verkehrstechnische Untersuchung (sh. nachfolgender Punkt 3 b) statt.  Nach dieser Untersuchung erreicht der Knotenpunkt derzeit Qualitätsstufe D. Bei einer geringen Steigerung der Knotenstrombelastungen wird die nicht mehr ausreichende Qualitätsstufe E erreicht.

  1. Verkehrsbelastung / Leistungsfähigkeitsuntersuchung
Außerdem wurde in einer ergänzenden Auftragsvergabe an das Büro Rapp AG, Freiburg die aktuelle Verkehrsbelastung erhoben und die Leistungsfähigkeit der zentralen Knotenpunkte im Bereich der Schallbacher-, Binzener-, Wittlinger- und Lörracher Straße eruiert, um eine fundiertere Grundlage für die Umgestaltung erarbeiten zu können bzw. eine Aussage dazu erhalten, ob insbesondere der Knotenpunkt „Anschluss Lörracher Straße an Binzener-/ Wittlinger Straße“ überlastet ist. 

Auszüge aus dem Kurzbericht (Stand 18. Juli 2023), Rapp AG

  1. Belastungen KfZ-Verkehr (Punkt 2.1. Kurzbericht)
Die stärkste Verkehrsbelastung wird auf der K6354 Lörracher Straße mit über 9.500 Kfz/24h ermittelt. Auffällig sind die geringen prozentualen Schwerverkehrsbelastungen von maximal 3% (einschließlich Linienbusverkehr).
       Abbildung 3: Tagesverkehrsbelastungen 4.05.2023

       Eine Auswertung der Tagesganglinie am Knoten K1 L134 / K6354 zeigt eine ausgeglichene         Tagesganglinie mit einer         kurzen Morgenspitze und einer längeren Abendspitze. Am Gesamtknoten ist die         Morgenspitzenbelastung 7:00 – 8:00 mit 1.108 Kfz/h geringfügig niedriger als die Abendspitze         16:00 –         17:00 mit 1.209 Kfz/h.


Abbildung 4: Tagesganglinie Einmündung L134 / K6354 4.05.2023

  1. Leistungsfähigkeitsuntersuchung Einmündung L134/K6354 Lörracher Str.
    (Punkt 3 Kurzbericht)

       Für die Morgenspitzenbelastung ergibt sich eine noch ausreichende Verkehrsqualitätsstufe D. Mit einer         Wartezeit von 31 Sekunden für den Linkseinbieger wird die QSV C nur geringfügig überschritten.

       In der Abendspitze ergibt sich gleichfalls die Verkehrsqualitätsstufe D. Die mittlere Wartezeit für den         Linkseinbieger beträgt 37 Sekunden. 

       In einer Sensitivitätsanalyse wird untersucht, ab welcher Belastungszunahme der Knoten nicht mehr leis-        tungsfähig ist (QSV E). Es zeigt sich, dass bereits mit einer pauschalen Erhöhung der Knotenstrom-        belastungen um nur 3% die Qualitätsstufe E erreicht wird. 

       Verkehrsschwankungen dieser Größenordnung sind z.B. witterungsbedingt absolut üblich. Somit kann         davon ausgegangen werden, dass bereits heute an verschiedenen Tagen mittlere Wartezeiten über 45         Sekunden entsprechend QSV E erreicht werden.

       Bei einer Erhöhung der gezählten Belastungen um 9% ergibt sich für die Zufahrt Lörracher Straße die         Qualitätsstufe F.

  • QSV D: Die Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer in den Nebenströmen muss Haltevorgänge, verbunden mit deutli-chen Zeitverlusten, hinnehmen. Für einzelne Verkehrsteilnehmer können die Wartezeiten hohe Werte annehmen. Auch wenn sich vorübergehend ein merklicher Stau in einem Nebenstrom ergeben hat, bildet sich dieser wieder zurück. Der Verkehrszustand ist noch stabil. 
  • QSV E: Es bilden sich Staus, die sich bei der vorhandenen Belastung nicht mehr abbauen. Die Wartezeiten neh-men sehr große und dabei stark streuende Werte an. Geringfügige Verschlechterungen der Einflussgrößen können zum Verkehrszusammenbruch (d.h. ständig zunehmende Staulänge) führen. Die Kapazität wird erreicht. 
  • QSV F: Die Anzahl der Verkehrsteilnehmer, die in einem Verkehrsstrom dem Knotenpunkt je Zeiteinheit zufließen, ist über eine Stunde größer als die Kapazität für diesen Verkehrsstrom. Es bilden sich lange, ständig wachsende Schlangen mit besonders hohen Wartezeiten. Diese Situation löst sich erst nach einer deutlichen Abnahme der Verkehrsstärken im zufließenden Verkehr auf. Der Knotenpunkt ist überlastet. 

  1. Zusammenfassung und Empfehlung (S. 17 Kurzbericht)
       
       An den Einmündungen der K6354 Lörracher Straße und der K6327 Schallbacher Straße auf die L134         Binzener Straße / Wittlinger Straße wurden im Mai 2023 Verkehrszählungen durchgeführt. 
       
       Die darauf basierenden Leistungsfähigkeitsuntersuchungen ergeben an der bestehenden Einmündung         Schallbacher Straße eine gute Verkehrsqualität. An der Einmündung Lörracher Straße wird mit         Qualitätsstufe D eine nur noch ausreichende Leistungsfähigkeit ermittelt. Bereits bei einer minimalen         Erhöhung der Belastungen um 3% wird die nicht mehr ausreichende Qualitätsstufe E erreicht. 
       
       Die Installation einer Lichtsignalanlage ohne zusätzliche Abbiegespuren würde voraussichtlich zu keiner         relevanten Verbesserung führen. Ob im bestehenden Straßenraum die Anlage/Markierung von         Abbiegespuren möglich ist, müsste planerisch ebenso überprüft werden wie die Anlage eines         Kreisverkehrsplatzes. 

Bei allen Planungen sind Aspekte der Verkehrssicherheit zu berücksichtigen. Für den Einbieger aus der Lörracher Straße sind Fahrzeuge aus Richtung Binzen/Schallbach erst spät zu erkennen. Gleichwohl ist keine Unfallhäufung festzustellen. Die bestehende Geschwindigkeitsreduzierung auf der L134 auf 30 km/h wird auch aus Gründen der Verkehrssicherheit befürwortet.

  1. Qualitätserfassung von Ortsmitten in Baden-Württemberg | attraktive und verkehrsberuhigte Ortsmitten
Ergänzend zum oben Genannten hat die Gemeindeverwaltung im vergangenen Jahr ihr Interesse am neu ausgeschriebenen Programm „Qualitätserfassung Ortsmitten“ des Verkehrsministerium Baden-Württemberg (koordiniert durch NVBW/Neue Mobilität) bekundet mit positivem Ergebnis. Die Gemeinde Rümmingen ist eine der 30 Modellkommunen im Land BW, mit deren Hilfe eine Rahmensetzung zur Schaffung von 500 lebendigen und verkehrsberuhigten Ortsmitten bis 2030 durch Definition von unterschiedlichen Ortmitten-Typen erfolgen soll.  
       
Die Qualitätserfassung hat den Zweck, bestehende Defizite aufzuzeigen und den Kommunen praktische Verbesserungsvorschläge an die Hand zu geben. Mit der Initiative will das Land die Kommunen dabei unterstützen, ihre Ortsmitten lebendiger und attraktiver zu gestalten – etwa durch praktische Verbesserungsvorschläge (Steckbrief mit praktischen Handlungsimpulsen), die ohne großen Aufwand umsetzbar sind. Den Kommunen werden zudem Musterquerschnitte und Musterelemente für lebendige und verkehrsberuhigte Ortsmitten zur Verfügung gestellt und die Ortsmitte wird bewertet für unterschiedliche Qualitätsbereiche anhand von Qualitätskriterien und fachlicher Einschätzung. Die dabei gewonnen Erkenntnisse und Erfahrungen sollen die Grundlage für eine landesweite Qualitätserfassung ab 2023 bilden. Diese ist ein Schlüsselbaustein der         Aktivitäten des Verkehrsministeriums auf dem Weg zu 500 lebendigen und verkehrsberuhigten Ortsmitten in Baden-Württemberg bis 2030.

Das Untersuchungsgebiet in Rümmingen erstreckt sich auf die beiden Knotenpunkte Schallbacher- und Lörracher Straße, Binzener Straße (L134) bis zur Bushaltestelle „Altes Rathaus“, Wittlinger Straße bis Einmündung „Alte Ziegelei“, Dorfstraße bis Kinderspielplatz, Lörracher Straße bis Abzweigung Rathausgasse. Das Auftaktgespräch, die Qualitätserfassung anhand definierter Kriterien des mit der Erarbeitung beauftragten Stadtplanungsbüro pp a | s pesch partner aus Stuttgart hat inzwischen stattgefunden. Aktuell läuft die Auswertung und Aufbereitung der Qualitätserfassung (Steckbrief). Anschließend wird das Ergebnis mit fachlichen Empfehlungen und Handlungsimpulsen vor Ort bzw. im Gremium vorgestellt. 

Für die Gemeinde sind diese Untersuchungen kostenlos. 

  1. Nächste Schritte zur Umgestaltung Lörracher Straße / Machbarkeitsstudie
  • Erstellung des Abschlussberichts der Machbarkeitsstudie durch das Büro Rapp Regioplan Lörrach/Konstanz
  • Weitere Diskussion und Abstimmung mit dem Landkreis Lörrach zur Variante 
  • Anschließend Beschluss zu den Varianten zur Umgestaltung der Lörracher Straße für die weitere Planung
  • Haushaltsmitteleinstellung für weitere Planung in Abstimmung mit dem Landkreis Lörrach
  • Verkehrsuntersuchung Knotenpunkt Lörracher-/Binzener-/Schallbacher Straße auf Basis der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie
  • Vorstellung der Ergebnisse aus der Qualitätserfassung „Lebendige Ortsmitten“ und Einbindung in die Umgestaltungspläne


Gez.
Daniela Meier
Bürgermeisterin

Dokumente
Download 31 Umgestaltung Lörracher Str. Konfliktpunkte Übersichtslageplan.pdf
Download 31 Umgestaltung Lörracher Straße Verkehrsuntersuchung 2023.07.18.pdf

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4. / 32. Wahl Bürgermeister/Bürgermeisterin 2024 - Festlegung Wahltag u.a. Termine, Bildung Gemeindewahlausschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 09. Gemeinderatssitzung 16.10.2023 ö 432

Beschlussvorschlag

Der Tag der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin wird auf Sonntag,         28. Januar 2024 festgesetzt, der Tag der möglichen Stichwahl wir auf Sonntag,         25. Februar 2024 festgesetzt.

2.        Die Wahlzeit wird von 8.00  bis 18.00 Uhr festgesetzt. 

3.         Die Stelle des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin wird im Staatsanzeiger am         Freitag, 17. November 2023, in der Badischen Zeitung und der Oberbadischen         Zeitung sowie im Mitteilungsblatt des Gemeindeverwaltungsverbandes         Vorderes     Kandertal am Dienstag, 21. November 2023.

4.         Die Anzahl der Beisitzer des Gemeindewahlausschusses wird auf sechs         festgesetzt.

5.        In den Gemeindewahlausschuss werden folgende Personen gewählt:
       
           Beisitzer/in                                    Stellvertreter/in 
       Sh. Vorschlag in der Vorlage

6.         Eine öffentliche Versammlung zur Kandidatenvorstellung zur Wahl am 28.         Januar 2024 wird am Mittwoch, 10 Januar 2024, 19 Uhr in der Gemeindehalle         durchgeführt. Zur Stichwahl findet keine weitere Kandidatenvorstellung mehr         statt.

       Zur Kandidatenvorstellung wird folgendes festgelegt:
  • Kandidatenvorstellung am Mittwoch, 10. Januar 2024, um 19.00 Uhr in der Gemeindehalle Rümmingen.
  • Vorstellung der Bewerber/-innen ohne Anwesenheit der weiteren Bewerber/-innen
  • Redezeit je Bewerber/-in analog der Bürgermeisterwahl 2008 15 Minuten. 
  • Anschließend Möglichkeit für Fragen der Zuhörer/-innen an die Bewerber/-in für eine Stunde (alle Bewerber/-innen auf dem Podium); Fragen/Beantwortung im Wechsel unter den Bewerber/-innen
  • Beantwortung der Fragen in max. drei Minuten (analog 2008)
  • Vorstellung der Bewerber/-innen in Reihenfolge, in der sie auf dem Stimmzettel aufgeführt sind.

Begründung

Die Amtszeit des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin läuft am 31. März 2024 ab. Für die Vorbereitung und Organisation der Bürgermeisterwahl sind vom Gemeinderat diverse Termine und andere Punkte festzulegen:

1. Festsetzung Wahltag / Stichwahl


Der Tag der Wahl ist gemäß § 2 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes durch den Gemeinderat festzusetzen. Der Zeitpunkt der Wahl wird nach § 47 Abs. 1 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) bestimmt. Danach ist die Wahl frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle durchzuführen. Entfällt auf keine Person mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der Wahl eine Stichwahl zwischen den zwei Personen statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben; bei gleichen Stimmenzahlen entscheidet das Los. (§ 45 Abs. 2 GemO). 

Demgemäß und unter Berücksichtigung der fasnächtlichen Veranstaltungen werden folgenden Wahltermine vorgeschlagen:

Wahltag:         Sonntag, den 28. Januar 2024 
Stichwahl:         Sonntag, den 25. Februar 2024 

      1. 2. Festsetzung Wahlzeit

Nach § 25 Kommunalwahlordnung Baden-Württemberg (KomWO) kann der Gemeinderat im Einzelfall, wenn besondere Gründe vorliegen, den Beginn der Wahlzeit auf einen Zeitpunkt vor 8.00 Uhr festsetzen.
Besondere Gründe liegen nicht vor.

Die Wahlzeit wird demgemäß von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr festgesetzt.

      1. 3. Stellenausschreibung  

Die Stelle des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin ist nach der GemO spätestens zwei Monate vor dem Wahltag öffentlich auszuschreiben (sh. Anlage – Ausschreibungstext), d.h. konkret unter o.g. Wahltermin 28. Januar 2024 muss die Ausschreibung spätestens am 28. November 2023 erfolgt sein. 

Damit die Ausschreibung im Staatsanzeiger und Mitteilungsblatt fristgerecht erfolgt, wird vorgeschlagen die Stelle wie folgt auszuschreiben:

  • im Staatsanzeiger Baden-Württemberg am Freitag, 17. November 2023
  • in den Tageszeitungen Badische Zeitung und Die Oberbadische am 
Dienstag, 21. November 2023
  • im Mitteilungsblatt des Gemeindeverwaltungsverbandes Vorderes Kandertal am Dienstag, 21. November 2023

      1. 4. Festsetzung Ende der Einreichungsfrist der Bewerbungen
Die Einreichungsfrist beginnt am Tag nach der Stellenausschreibung am 18. November 2023, um 0.00 Uhr. Das Ende der Einreichungsfrist für Bewerbungen darf vom Gemeinderat frühestens auf den 27. Tag vor dem Wahltag festgesetzt werden (§ 10 Kommunalwahlgesetz Baden-Württemberg) (KomWG). Dies wäre unter dem o.g. Wahltermin Montag, 1. Januar 2024.

Spätestens am 16. Tag vor der Wahl muss der Gemeindewahlausschuss über die Zulassung der Bewerbungen beschließen. Diese Sitzung soll am Mittwoch, 3. Januar 2024, um 18.30 Uhr stattfinden. Unter dieser und der Berücksichtigung der geplanten Kandidatenvorstellung wird vorgeschlagen, das Ende der
Einreichungsfrist für Bewerbungen zur Hauptwahl wie folgt festzulegen:

  • Montag, 01. Januar 2024, 18 Uhr.   

      1. 5. Bildung des Gemeindewahlausschusses
Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden (vorausgesetzt er ist nicht Wahlbewerber oder Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag) und mindestens zwei Beisitzern (§ 11 KomWG). Die Beisitzer und Stellvertreter in gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten.  
In Gemeinden, die nur einen Wahlbezirk bilden, kann der Bürgermeister bestimmen, dass der Gemeindewahlausschuss zugleich die Aufgaben des Wahlvorstandes wahrnimmt und auch das Briefwahlergebnis feststellt (§ 11 Abs. 3 KomWG). 
Von dieser Möglichkeit wird Gebrauch gemacht. 
Insofern nimmt der Gemeindewahlausschuss zugleich die Aufgaben des Wahlvorstandes wahr, so dass bei der Besetzung des Gemeindewahlausschusses die Anzahl der Mitglieder für den Wahlvorstand nach § 14 Abs. 1 zu berücksichtigen (Vorsitzende/r, Stv. Vorsitzende/r, mindestens drei weitere Beisitzer) ist. Analog bisheriger Wahlvorstände soll die Anzahl der Beisitzer auf sechs festgesetzt werden.  
      1. Folgende Beisitzer/-innen und Stellvertreter/-innen (sh. farblich markierte Namen) werden zur Wahl vorgeschlagen:
      2. Vor-/Nachname
      1. Mitglieder Gemeindewahl-ausschuss  /  Funktion 
      1. Stellvertreter/-in Gemeindewahlausschuss / Funktion
      1. Daniela Meier
      1. Vorsitzende
      1. Matthias Aenis
      1. Matthias Aenis
      1. Stellvertretender Vorsitzender
      1. noch in Abklärung
      1. Mathias Hengst
      1. Beisitzer
      1. noch in Abklärung
      1. Natalie Corsten
        1. Beisitzer
        1. Andrea Wenk
      1. Karola Berger
      1. Beisitzerin und Schriftführerin
      1. Elke Wittich
      1. Bettina Kielholz
      1. Beisitzerin und stv. Schriftführerin
      1. Denise Karr-Rupp
      1. Thomas Szamro
      1. Beisitzer
      1. Ulrich Gempp 
      1. Harald Pollini
      1. Beisitzer
      1. Beate Zitzer


6. Öffentliche Kandidatenvorstellung 
Den Bewerbern kann nach § 47 Abs. 2 Gelegenheit gegeben werden, sich in einer öffentlichen Versammlung vorzustellen. Der Gemeinderat hat über die Durchführung der Kandidatenvorstellung zu entscheiden. Der Gemeinderat hat eine ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Durchführung der Kandidatenvorstellung zu treffen. 
Aufgrund der Tatsache, dass sich die Amtsinhaberin nicht mehr um dieses Amt bewirbt, ist eine Kandidatenvorstellung sinnvoll und zur Meinungsbildung der Bürgerinnen und Bürger erforderlich. 

Es wird hierzu folgendes vorgeschlagen:

  • Kandidatenvorstellung am Mittwoch, 10. Januar 2024, um 19.00 Uhr in der Gemeindehalle Rümmingen.
  • Vorstellung der Bewerber/-innen ohne Anwesenheit der weiteren Bewerber/-innen
  • Redezeit je Bewerber/-in analog der Bürgermeisterwahl 2008 15 Minuten. 
  • Anschließend Möglichkeit für Fragen der Zuhörer/-innen an die Bewerber/-in für eine Stunde (alle Bewerber/-innen auf dem Podium); Fragen/Beantwortung im Wechsel unter den Bewerber/-innen
  • Beantwortung der Fragen in max. drei Minuten (analog 2008)
  • Vorstellung der Bewerber/-innen in Reihenfolge, in der sie auf dem Stimmzettel aufgeführt sind.

7. Bekanntmachung des Wahlergebnisses / Wahlparty

Die öffentliche Bekanntgabe des Wahlergebnisses findet jeweils am Wahltag ab 18.30 Uhr in der Gemeindehalle Rümmingen im Rahmen einer Wahlparty statt.
                    
    1. 8. Geplante Besetzung Briefwahlvorstand (nachrichtlich)

Vor-/Nachname
      1. Funktion
Henriette Benner-Boll
      1. Vorsitzende
Gerhard Wildschütz
      1. Stellvertreter der Vorsitzenden
Dieter Hagin 
      1. Beisitzer
Aenis Steffen
      1. Beisitzer 
Vivien Best
        1. Beisitzerin und Schriftführerin
Tanja Steinkemper
        1. Stv. Beisitzerin und stv. Schriftführerin

9. Verabschiedung / Amtseinführung

Die Verabschiedung der Amtsinhaberin wird auf Freitag, 15. März 2023 terminiert. 

Die Verpflichtung und Amtseinführung des neu gewählten Bürgermeisters erfolgt in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am Montag, 18. März 2023 (Montag, 25. März 2023 = Osterferien). 


Gez. 
Daniela Meier
Bürgermeisterin 

Dokumente
Download 32 Wahl Bürgermeister-in 2024 Anlage 1 Stellenausschreibung.pdf

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5. Spendenannahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 09. Gemeinderatssitzung 16.10.2023 ö 5
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6. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 09. Gemeinderatssitzung 16.10.2023 ö 6
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7. Allgemeine Anfragen und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 09. Gemeinderatssitzung 16.10.2023 ö 7
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8. Fragestunde der Einwohner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 09. Gemeinderatssitzung 16.10.2023 ö 8
Datenstand vom 16.10.2023 13:44 Uhr