Datum: 06.11.2023
Status: Einladung
Sitzungsort: Rathaussaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Vorlage Nr. Bezeichnung
128 Übertragung von Haushaltsmitteln: Bildung von Ermächtigungsübertragungen in den Haushaltsjahren 2019 - 2023
235 Bauantrag Verlängerung Lagerdach und Antrag auf Befreiung Überbauung Baufenster, Gewerbestr. 2 b, Lgb.-Nr. 2629/6
33.1 Bekanntgaben
4 Allgemeine Anfragen und Anregungen
5 Fragestunde der Einwohner

Sitzungsdokumente öffentlich
Download öf. 10 06.11.2023.pdf

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1. / 28. Übertragung von Haushaltsmitteln: Bildung von Ermächtigungsübertragungen in den Haushaltsjahren 2019 - 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 10. Gemeinderatssitzung 06.11.2023 ö 128

Beschlussvorschlag

Den in der Anlage 1 der Vorlage 28/2023 aufgelisteten Ermächtigungsübertragungen aus den Haushaltsjahren 2019 bis 2023 wird wie vorgeschlagenen in das jeweilige Folgejahr zugestimmt. 

Begründung

Entwurf der zu bildenden Ermächtigungsübertragungen 

Um die Abschlussbuchungen der Jahre 2019 bis 2022 vollziehen zu können, ist die Bildung von Ermächtigungsübertragungen (§ 21 GemHVO, Abs. 29) ins jeweilige Folgejahr erforderlich. Es wird vorgeschlagen, die in der Anlage 1 aufgelisteten Ermächtigungsübertragungen ins jeweilige Folgejahr wie dargestellt zu bilden. 


Rechtliche Grundlage

Die Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) sieht in § 21 in Absätzen 1, 2 und 3 zur Übertragbarkeit von Haushaltsmitteln folgendes vor:

(1) Die Ansätze für Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie die Ansätze für zweckgebundene investive Einzahlungen nach § 3 Nummern 18 und 19, deren Eingang sicher ist, bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Bau oder der Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden kann.

(2) Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen eines Budgets können ganz oder teilweise für übertragbar erklärt werden. Sie bleiben bis längstens zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres verfügbar.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, wenn sie bis zum Ende des Haushaltsjahres in Anspruch genommen, jedoch noch nicht geleistet worden sind.

Auswirkungen auf den Haushalt


Die Übertragung von Ermächtigungen führt dazu, dass dies zu Lasten des
Haushaltes des Folgejahres erfolgt. Die übertragenen Ermächtigungen stehen
im neuen Haushaltsjahr neben den Ansätzen zur Verfügung. Eine
Inanspruchnahme der Ermächtigungen beeinflusst das Rechnungsergebnis des
neuen Jahres. 




Gez.                                                                 Gez. 
Daniela Meier                                                Melanie Dittmar
Bürgermeisterin                                                 Rechnungsamtsleiterin

 

Dokumente
Download 28 Ermächtigungsübertragungen ins Folgejahr 2019 -2023 Rümmingen Anlage 1 GR Vorlage Stand 30.10.2023.pdf

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2. / 35. Bauantrag Verlängerung Lagerdach und Antrag auf Befreiung Überbauung Baufenster, Gewerbestr. 2 b, Lgb.-Nr. 2629/6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 10. Gemeinderatssitzung 06.11.2023 ö 235

Beschlussvorschlag

  1. Das Einvernehmen zum Bauantrag für die Verlängerung des Lagerdaches wird erteilt. 
  2. Der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Neumatten – In der Au“, Überschreitung der Baugrenze, wird zugestimmt.
  3. Das Vordach über der Doppeltür ist gemäß der Örtlichen Bauvorschriften, 
Nr. 1, extensiv mit einer mindestens 10 cm dicken Substratschutz zu begrünen. 

Begründung

Stellungnahme der Stadtbau vom 26.09.2023

Das Bauvorhaben auf dem Flurstück Nr. 2629/6, Gewerbestraße 2b, liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Neumatten – In der Au“ in der Fassung der 2. Änderung (ergänzendes Verfahren), mit Rechtskraft vom 15.12.2020. Es gilt die BauNVO von 1990 in der Fassung vom 21.11.2017. Auf dem Grundstück besteht ein Betriebsgebäude mit einem überdachten, nach Süden offenen Lager. Geplant ist die Ergänzung eines weiteren, gleichartigen Lagers. Dieses soll an der niedrigeren Seite des Pultdachs 6,00 m Gebäudelänge ergänzen. Die Planung sieht vor, dass sich in der Kubatur weiterhin ein einheitliches Pultdach sowie eine durchlaufende Gebäudefront ergeben. Um dies zu erreichen ist eine Überschreitung des Baufensters vorgesehen. 
Für die Realisierung des Vorhabens ist eine Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze durch das Lager nötig. Ein entsprechender Antrag liegt vor.
Bereits die bestehenden Hochbauten überschreiten die Baugrenze, obwohl diese seit dem Bebauungsplan aus dem Jahre 1973 unverändert ist. Der westliche Abschluss des geplanten Lagers wird mit ca. 1,20 m die geringste Überschreitung des Baufensters aufweisen, so dass die Befreiung aus städtebaulicher Sicht vertretbar ist. 
Zulässig sind Gewerbebetriebe aller Art, sofern diese das Wohnen nicht wesentlich stören. Lagerhäuser und Lagerplätze sind unzulässig, soweit sie nicht untergeordneter Bestandteil eines Betriebes sind. Vorliegend wird ein bestehender Betrieb um eine untergeordnete Überdachung einer bestehenden Lagerfläche erweitert. Die Festsetzung ist somit eingehalten.
Festgesetzt sind maximal 3 Vollgeschosse. Die Planung überdacht lediglich die Ebene des Lagerhofs, so dass nur 1 Geschoss anzusetzen ist. Die Festsetzung ist eingehalten.
Die maximal zulässige Höhe baulicher Anlagen ist auf 12,00 m über dem bestehenden Gelände festgesetzt. Die Erweiterung ist beim Anschluss an die bestehende Dachfläche, also an der höheren Seite, 4,25 m hoch. Die Festsetzung ist eingehalten.
Der Bebauungsplan setzt eine Grundflächenzahl bis maximal GRZ = 0,8 fest. Durch das Vorhaben erhöht sich die GRZ auf ca. 0,33. Die Festsetzung ist eingehalten.
In der hier festgesetzten abweichenden Bauweise sind auch Gebäude mit mehr als 50 m zulässig. Die Gebäudefront ist an der Nordseite zur Schallbacher Straße 36 m lang.
Änderung der bestehenden Fassaden
Im Grundriss sowie der Ansicht von Westen wird erkennbar, dass ergänzend zu der ausdrücklich beantragten o.g. Überdachung offenbar auch eine Veränderung der Fassadenöffnungen an der Westseite beabsichtigt ist. Es handelt sich um die Vergrößerung einer bestehenden Doppeltür, einem Vordach über dieser sowie der Ergänzung einer weiteren Tür. Aus den Unterlagen geht nicht hervor, ob diese Veränderungen Teil des vorliegenden Bauantrags sind.
Die beiden Fassadenöffnungen sind städtebaulich unbedenklich und daher vertretbar. 
Als Vordach ist ein 5,00 m breites und bis zu 3,00 m tiefes Flachdach vorgesehen. Es überschreitet damit die Maße eines untergeordneten Bauteils. Auf die Begrünungspflicht für Flachdächer (örtliche Bauvorschrift Nr. 1) wird hingewiesen. Das Vordach befindet sich innerhalb des Baufensters, so dass auch diese Errichtung städtebaulich vertretbar wäre.

Gez.
Jan Sören Kleebach, Stadtbau Lörrach

Dokumente
Download 35 Bauantrag Gewerbestr. 2 b Anlage 1.pdf
Download 35 Bauantrag Gewerbestr. 2 b Anlage 2 Schnitt.pdf
Download 35 Bauantrag Gewerbestr. 2 b Anlage 3 Ansicht Süden.pdf
Download 35 Bauantrag Gewerbestr. 2 b Anlage 4 Ansicht Norden.pdf
Download 35 Bauantrag Gewerbestr. 2 b Anlage 5 Ansicht Westen.pdf

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3. / 3.1. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 10. Gemeinderatssitzung 06.11.2023 ö 33.1

Begründung

Bekanntgabe 

in der 10. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates 
am 06. November 2023

Top 3.1
Bericht aus öffentlicher Sitzung des Wasserverbandes vom 25.10.2023

Anlage 1        Jahresabschluss 2022
Anlage 2        Prüfungsbericht
Anlage 3        Wirtschaftsplan 2024
Anlage 4        Beschlussvorlage Neubohrung Tiefbrunnen Rümmingen


Auf die beigefügten Anlagen wird verwiesen. 

Dokumente
Download 09 Anlage 1 2022 Jahresabschluss WVB_ digital.pdf
Download 09 Anlage 2 2022 Prüfungsbericht JAB 2022 WVB.pdf
Download 09 Anlage 3 2024 Wirtschaftsplan_Entwurf_ WVB.pdf
Download 09 Anlage 4 Beschlussvorlage Neubohrung Tiefbrunnen Rümmingen.pdf

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4. Allgemeine Anfragen und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 10. Gemeinderatssitzung 06.11.2023 ö 4
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5. Fragestunde der Einwohner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 10. Gemeinderatssitzung 06.11.2023 ö 5
Datenstand vom 02.11.2023 09:26 Uhr