Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften ?Schallbacher Straße / Ortskern? - Beratung, Abwägung, Beschluss über die im Rahmen der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen - Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  01. Gemeinderatssitzung, 23.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 23.01.2023 ö 101/2023

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
       
  1. Die im Rahmen der formellen Beteiligung vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach Abwägung der öffentlichen Belange gemäß der Anlagen 1 und 2 der Vorlage 01/2023 beschlossen.

  1. Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften „Schallbacher Straße / Ortskern“ gem. § 10 (1) BauGB als Satzungen.


Begründung

Nachdem die Gemeinde 2022 einen Investor zur Errichtung einer Tagespflege sowie eines Angebots zum betreuten Wohnen gewinnen konnte, wurde der Entwurf der Gebäude sowie der Freianlagen weiter ausgearbeitet. In zentraler Lage im Ort soll ein Stück sozialer Infrastruktur entstehen, das dazu beiträgt, dass Bewohner/innen möglichst lange selbstständig in Rümmingen wohnen bleiben können. Auf die Beratungen und Beschlüsse zur Hochbau- und Freiraumplanung wird verwiesen.
Da der Planungsentwurf nicht den Festsetzungen des bisher gültigen Bebauungsplans „Ortsetter“ entsprach, wurde auf Grundlage der Hochbau- und Freiraumplanung der Bebauungsplan „Schallbacher Straße / Ortskern“ erstellt. In der Gemeinderatssitzung am 19. September 2022 hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans „Schallbacher Straße / Ortskern“ gebilligt und die Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB (Öffentliche Auslegung) sowie die formale Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB beschlossen. Auf die Vorlage 37/2022 samt Anlagen wird diesbezüglich verwiesen. 

Bericht zur Offenlage (Zusammenfassung)
Die Offenlage wurde im Zeitraum vom 23.11.2022 bis 23.12.2022 durchgeführt. 
Von der Öffentlichkeit wurde eine Stellungnahme abgegeben. In dieser wurde befürchtet, dass die neuen Gebäude näher an der Nachbargrenze stünden als die alte Bebauung. Weiterhin wurde darauf hingewiesen, dass die eingeschränkte Abstandsfläche von 2 m auf die Länge von 13 m beschränkt bleiben müsse. Die Eigentümer des Nachbargebäudes trugen außerdem vor, dass das neue Gebäude nach Norden aus Brandschutzgründen keine Fenster haben dürfe.

Stellungnahme: Die neuen Gebäude stehen nicht näher als bisher an der Nordgrenze. Die grundbuchrechtliche Eintragung mit einer Reduktion der Abstandsfläche auf 2,0 m wurde in den BPL übernommen. Diese ist dort, wie im Grundbuch, auf einer Länge von 13 m beschränkt.
Im geplanten Vorhaben sind keine Fenster geplant. Der bauliche Brandschutz stellt hier aber keinen Belang der Bauleitplanung dar.

Im Übrigen wird auf die Übersichtstabelle „Stellungnahmen der Öffentlichkeit mit Abwägungsvorschlägen“ (Anlage 1) verwiesen. Hier sind alle Punkte der eingegangenen Stellungnahmen aufgeführt. Ein Großteil davon ist zur Kenntnis zu nehmen, in Teilen sind die Stellungnahmen nicht bauleitplanungsrelevant. Über die Vorschläge ist zu beschließen.  

Zusammenfassung der Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange:

Im Rahmen dieser formalen Beteiligung wurden mehrere Stellungnahmen abgegeben. 
Auf die Übersichtstabelle „Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange mit Abwägungsvorschlägen“ (Anlage 2) wird verwiesen. Hier wurden ebenfalls alle Punkte der eingegangenen Stellungnahmen aufgeführt. Ein Großteil davon ist zur Kenntnis zu nehmen. Weiterhin sollen nach den Abwägungsvorschlägen Anregungen aus mehreren Stellungnahmen nachrichtlich bzw. als Hinweis in den Bebauungsplan übernommen werden. Über die Vorschläge ist jeweils zu beschließen.  

Das Landratsamt Lörrach, Sachgebiet Hochwasserschutz teilt mit: die Belange Überflutungen durch Starkregen (außergewöhnliches Ereignis) und klassisches Hochwasser (Überlaufen des Moosgraben) wurden berücksichtigt. In Bezug auf die Retentionsberechnung können wir aufgrund des geringen zur Verfügung stellenden Volumens zustimmen.

Stellungnahme: Wird zur Kenntnis genommen.

Der Fachbereich Landwirtschaft & Naturschutz stimmt der Abwägung der Umweltbelange sowie dem Artenschutzbeitrag zu.

Stellungnahme: Wird zur Kenntnis genommen.

Sachgebiet Immissionsschutz: Eine Berücksichtigung des Schutzgutes Mensch mit einer Beurteilung, ob Geruchs- oder Schallimmissionen von den umliegenden Nutzungen in relevanter Größe vorhanden sind, wird empfohlen.

Stellungnahme: 
Wird wie folgt berücksichtigt: Die Begründung wurde um ein Unterkapitel Nr. 4.5 „Emissionen“ ergänzt. In diesen wird die Fragestellung erläutert und abgewogen. Im Ergebnis sind keine übermäßigen Störungen des Plangebietes zu erwarten. 

Folgende Ergänzung wurde in die Begründung, Unterkapitel 4.5 Emissionen eingefügt:

„Das Plangebiet wird von verschiedenen Emissionsquellen tangiert. 
  • Autoverkehr: Die umlaufenden Straßen haben überörtliche Funktionen und sind verhältnismäßig stark befahren. Daher wurde 2022 ein Lärmaktionsplan aufgestellt, der u.a. eine Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Ortskern von 30 km/h vorsieht. So kann die Belastung durch Abgase und Lärm reduziert werden. 
  • Bahnbetrieb: Hinter dem Plangebiet verläuft die Strecke der Kandertalbahn. Diese verkehrt bislang im Museumsbetrieb teilweise mit dampflok-bespannten Zügen. Die Züge müssen am Bahnübergang Pfeifsignale abgeben. Bislang verkehrt die Bahn nur in den Sommermonaten. Selbst bei einem ganzjährigen Betrieb ist der Umfang an Fahrten nicht so umfangreich, als das damit erhebliche Belästigungen einhergehen würden. 
  • Geruchsimmissionen: Der weiter nördlich gelegene Reiterhof „Ludäscher“ führt zu einer gewissen Belastung der Umgebung mit Gerüchen der dort eingestellten Pferde. Mittelfristig ist eine Verlagerung des Betriebes aus dem Ort geplant. Das für den Planfall vorliegende Gutachten verdeutlicht, dass es im Plangebiet des BPL „Schallbacher Straße / Ortskern“ nicht zu relevanten Immissionen kommt. 

Zusammenfassend führt die Intensität dieser Immissionen im Plangebiet nicht zu übermäßigen Belästigungen bzw. diese werden durch anderweitige Planungen in absehbarer Zeit reduziert werden.“

Der Zweckverband Kandertalbahn schildert seine betroffenen Belange in mehreren Punkten:

  1. Die vorgesehene Bebauung solle direkt an das Bahngelände angrenzen; der Grenzabstand betrage weniger als 2,50 m.

Stellungnahme: 
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Das Eisenbahnzwecken gewidmete Grundstück der Kandertalbahn gilt als Verkehrsfläche, die nach langläufiger Rechtsprechung bis zur Mitte der Fläche von Abstandsflächen überlagert werden darf.

  1. Die Grundstücke entlang der Grenze zur Bahnanlage seien tür- und torlos einzufrieden.

Stellungnahme: 
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Es besteht mit dem Radweg eine öffentliche Nutzung. Daher besteht keine rechtliche Grundlage für eine tür- und torlose Einfriedung. 

  1. Die Ein- und Ausfahrten zur Tiefgarage dürften auf der Kreisstraße vor dem Bahnübergang nur in einem Mindestabstand von 27 m vor dem Andreaskreuz erfolgen (Räumstrecke). Es wird darauf hingewiesen, dass die Mittellinie aufgrund des Überholverbots vor Bahnübergängen nicht überfahren werden darf. Entsprechend verkehrsrechtliche Anordnungen seien zu konkretisieren.

Stellungnahme: 
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Die Tiefgarage ist für Besucher nicht zugänglich. Daher ist nicht mit häufigen Ein- und Ausfahrten zu rechnen. Die bisherigen Stellplätze liegen mit ihrer Zufahrt noch deutlich näher an der Bahntrasse.
Die Änderung einer verkehrsrechtlichen Anordnung ist nicht Gegenstand der Bauleitplanung.

  1. Sollten sich aufgrund der vorliegenden Bauleitplanung die Nutzungsverhältnisse (mehr Kfz- oder Personenüberquerung) am Bahnübergang ändern, so müssen ggf. zu Lasten des Veranlassenden weitergehende Sicherungsmaßnahmen geplant und ausgeführt werden.

Stellungnahme: 
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Es ist keine maßgebliche Vergrößerung der Verkehrsmengen zu erwarten. Die Gemeinde sieht keine Rechtsgrundlage für die Forderung, dass weitergehende Sicherungsmaßnahmen auf Kosten der Gemeinde zu erstellen seien.

Änderungen am Bebauungsplan
Im Textlichen Teil wurde eine Festsetzung zur Abdichtung von Kellern hinzugefügt unter I. Nr. 11.13 sowie unter III. Nr. 4 eine redaktionelle Änderung vorgenommen, weiterhin wurden unter III. Nr. 5 Hinweise der Kandertalbahn aufgenommen. Die Begründung wurde um das Thema Emissionen (Unterkapitel 4.5) ergänzt.
Zur besseren Nachvollziehbarkeit sind beide Fassungen mit farblich markierten Änderungspassagen als Anlagen Nr. 11 und 12 beigefügt.

Weiteres Verfahren
Das Grundstück wurde bereits Ende letzten Jahres abgeräumt. Die Hochbauplanungen wurden auch während der Offenlage fortgeführt. Daher soll in Kürze der Bauantrag eingereicht werden.

Gez. Bürgermeisterin Daniela Meier                        Stadtbau Lörrach, Stephan Färber

Datenstand vom 28.06.2023 17:19 Uhr