Vertragsänderung für die forstliche Betreuung des Gemeindewaldes Rümmingen


Daten angezeigt aus Sitzung:  01. Gemeinderatssitzung, 23.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 23.01.2023 ö 403/2023

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Vertrag zur Übernahme der Tätigkeiten im forstlichen Revierdienst gemäß § 48 Absatz 4 Landeswaldgesetz sowie der Wirtschaftsverwaltung gemäß § 47 Absatz 3 Landeswaldgesetz sowie weiterer sonstiger Aufgaben im Körperschaftswald, zwischen dem Landratsamt Lörrach und der Gemeinde Rümmingen abzuschließen. 

Begründung

Aufgrund des Ablaufs der Vertragslaufzeit zum 31.12.2022 des zum 01.01.2020 geschlossenen Vertrages zur Übernahme von Tätigkeiten im forstlichen Revierdienst zwischen der Gemeinde Rümmingen und dem Landratsamt Lörrach sind Anschlussverträge zu vereinbaren. Das Landratsamt Lörrach bzw. die untere Forstbehörde hat diese der Gemeinde Rümmingen zur Beschlussfassung im Gemeinderat Mitte Dezember 2022 zugesandt. 
Die Anschlussverträge weisen formale und im geringen Umfang auch inhaltliche Anpassungen auf. Des Weiteren erfolgt eine Anpassung der entgelte für die forstliche Betreuung ab 01.01.2023.

Sachverhalt: 
Als Folge kartellrechtlicher Auseinandersetzung musste die Forstverwaltung auf Landesebene in 2020 neu organisiert werden. In diesem Zuge mussten neue Betreuungsverträge der unteren Forstbehörde Lörrach (uFB) mit den Städten und Gemeinden vereinbart werden, die neue Gebühren auf Basis der Gestehungskosten der uFB zur Erbringung der Dienstleistung „forstlicher Revierdienst“ beinhalten. Die Festlegung der Gebühren auf Basis der tatsächlichen Gestehungskosten ist rechtlich vorgegeben. Das Umlagemodell hingegen kann im Rahmen der Gebührenhoheit der Landkreise grundsätzlich frei gewählt werden. 

Der Landkreis Lörrach hatte sich dabei für ein Flächen- und Einschlags- bzw. Hiebsatz- basiertes Modell entschieden. 

Die neuen Betreuungsverträge wurden auf Wunsch der Städte und Gemeinden zunächst für drei Jahre abgeschlossen, da man aufgrund des deutlichen Anstiegs der Betreuungsentgelte gegenüber 2020 die Entwicklung möglicher Betreuungsalternativen für den Wald zunächst einmal abwarten wollte. Nach diesen drei Jahren sollte eine Evaluation der Umsetzung der Forstorganisation vorgenommen werden.

Hierzu wurde ein Arbeitsprozess mit Vertreterinnen und Vertreter der Städte und Gemeinden unter Beteiligung der Forstbetriebsgemeinschaften und des Privatwaldes aufgesetzt, der zwischenzeitlich abgeschlossen ist. Die neuen Betreuungsverträge und Entgelte wurden in diesem Prozess abgestimmt.

Neue Verträge:
Die neuen Verträge greifen die meisten der bewährten Regelungsinhalte auf, präzisieren diese, wo dieses erforderlich schien und orientieren sich formal an den landesweiten Musterverträgen.

Anpassungen sind insbesondere in folgenden Punkten erfolgt:

  • Der neue Vertrag enthält eine gesonderte Regelung zur fakultativen Übernahme der Verkehrssicherungspflicht für den Waldeigentümer und führt die Inhalte aus.
  • Die neuen Betreuungsverträge haben eine Laufzeit von 5 Jahren (bisher 3 Jahre) und verlängern sich automatisch, wenn sie nicht ein Jahr vor Ablauf gekündigt werden.
  • Bezüglich der Entgeltregelung erfolgt der Verweis auf die jeweils aktuelle Entgeltordnung des Landkreises. Diese wird jährlich fortgeschrieben. Bei Entgeltsteigerungen von mehr als 10 % gegenüber dem Kalendervorjahr besteht ein Sonderkündigungsrecht.

Neue Entgelttabelle:
Das bewährte Entgeltmodell bleibt in den Grundzügen unverändert (Flächen- und Einschlags- bzw. Hiebsatz- basiertes Modell mit einer Degression der Betreuungskostensätze mit zunehmender Betriebsfläche). Neu ist

  • das Einziehen einer neuen Untergrenze von 750 Hektar für die bisherige Entgeltstufe für Betriebe 1.000 Hektar bis 2.000 Hektar.

Da zuletzt in 2020 die Entgelte festgelegt wurden (auf Basis von Personalkostenrichtsätzen von 2018) müssen die Entgelte ab 2023 angepasst werden. Dieses erfolgt durch

  • eine Anhebung des Entgeltsatzes pro Hektar Holzbodenflächen um plus 5 € und
  • die Anhebung des Entgeltsatzes für den Festmeter Einschlag bzw. Hiebsatz um plus 1 € auf nunmehr 4 € je Festmeter.

Neu ist die Berücksichtigung des sogenannten Mehrbelastungsausgleichs (MBA) im Entgelt. Beim MBA handelt es sich um eine Förderung des Landes für die Waldbesitzer, welche die hohen Standards in der Bewirtschaftung des Körperschaftswaldes ausgleicht. Das Landratsamt erhält den MBA, wenn es den Körperschaftswald betreut. Die Kosten für den Forstrevierdienst reduzieren sich entsprechend. Der MBA war bisher pauschal von den umzulegenden Gesamtkosten für die forstliche Betreuung abgezogen worden und war demnach in der Entgelttabelle und auf Rechnungen nicht ausgewiesen. Zukünftig ist dieser Betrag in der Entgelttabelle berücksichtigt und wird in Rechnungen ausgewiesen. Die Kommunen bekommen diesen Betrag (13,92 € / Hektar) allerdings vom Landratsamt erstattet, so dass sich das Entgelt durch den zukünftig in Rechnung gestellten MBA effektiv nicht erhöht. 

Für die Wirtschaftsverwaltung bleibt es bei der bisherigen Bemessung von 2 % des Gesamtentgeltes für den Revierdienst. 

Die Verträge treten rückwirkend in Kraft. Die forstliche Betreuung ist durchgängig gesichert.

Für die Gemeinde Rümmingen wirkt sich das wie folgt auf die Dienstleistungsentgelte aus:


Zum 01.01.2020 
(ohne MBA)
Neu zum 01.01.2023
(inkl. MBA 13,92 € netto)
Forstliche Betriebsfläche ohne Kernzonen

15,70 ha x 55,00 €/ha
863,50 €
16,80 ha x 73,92 €/ha
inklusive MBA
1.241,86 €
Fläche Kernzonen


0 ha
0 €
0 ha
0 €
Einschlag / Hiebsatz


87 fm x 3,00 €/fm
261,00 €
87 fm x 4,00 €/fm
348,00 €
Gesamtentgelt für den forstlichen Revierdienst


1.124,50 €

1.589,86 €
Wirtschaftsverwaltung
(2 % des Gesamtentgeltes forstl. Revierdienst)

22,50 €

31,80 €
Gesamtentgelt inklusive Wirtschaftsverwaltung


1.147,00 €

1.621,65 €
Ust.-Betrag (19 %)


217,93 €

308,11 €
Gesamtentgelt inklusive Wirtschaftsverwaltung und Ust. -Betrag

1.364,93 €

1.929,76 €
Abzüglich MBA




- 233,86 €
Endsumme ab 01.01.2023



1.695,90 €

Datenstand vom 28.06.2023 17:19 Uhr