Einrichtung Bestattungswald in Rümmingen - Distrikt Röttlerwald


Daten angezeigt aus Sitzung:  02. Gemeinderatssitzung, 05.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 02. Gemeinderatssitzung 05.02.2024 ö 108

Beschlussvorschlag

  1. Der Einrichtung eines Bestattungswaldes im Waldgebiet „Distrikt Röttlerwald“, Flurstück 2485/1 (siehe Anlage 2 der Vorlage 08/2024) in Kooperation mit ForstBW als Waldeigentümer und der FriedWald GmbH als Verwaltungshelfer wird zugestimmt.  

  1. Der Übernahme der Trägerschaft wird zugestimmt. 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Genehmigungsverfahren und alle notwendigen Schritte einzuleiten. Hierzu gehören:

  1. die Vertragsverhandlungen zu führen
  2. mit der FriedWald GmbH einen Austauschvertrag und
  3. mit ForstBW einen Nutzungsvertrag abzuschließen.
  4. Die Nutzungsordnung auszuarbeiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. 

Begründung

Für die Gemeinde Rümmingen ergibt sich die Chance, neben den bisherigen Bestattungsangeboten (Erdbestattung und Beisetzung von Aschen auf dem Rümminger Friedhof) eine Waldbestattung auf Rümminger Gemarkung zu etablieren im Zusammenwirken mit dem Forst Baden-Württemberg und der FriedWald GmbH, Griesheim. Hierzu fanden in den vergangenen Wochen diverse Gespräche und Abstimmungen statt. 

Diese Bestattungsart findet immer mehr Anklang, so dass die Gemeinde und die Region über eine weitere Alternative zu den traditionellen Formen der Bestattung verfügen würde und den Ansprüchen der gesellschaftlichen Veränderungen und den Bedürfnissen Rechnung tragen könnte. Die Gemeinde würde bei der geplanten Einrichtung des Bestattungswaldes die Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Trägerschaft nach dem Bestattungsgesetz BW übernehmen. Dies beinhaltet die Durchführung eines Antragsverfahrens beim Landratsamt Lörrach zur Einrichtung und zum Betrieb des FriedWald-Standortes sowie bei entsprechender Genehmigung die Aufsichtsfunktion über den ordnungsgemäßen Betrieb. Ferner sind für den Betrieb und die Flächenbereitstellung diverse Verträge abzuschließen, und zwar

  • mit dem Waldeigentümer ForstBW ein Nutzungsvertrag über die Flächenbereitstellung zur Einrichtung und den Betrieb eines FriedWald-Standortes 
  • mit der FriedWald GmbH Griesheim ein Austauschvertrag über die Errichtung, Führung und den Betrieb des FriedWald-Standortes (Bestellung zum Verwaltungshelfer).

Ebenso ist der Erlass einer Nutzungsordnung (Satzung) für den FriedWald erforderlich. 

Der Gemeinde entstehen ansonsten keine weiteren Kosten. Für die Übernahme der FriedWald-Trägerschaft erhält die Gemeinde eine Vergütung. 

Das FriedWald-Konzept, Trägerschaft und Betrieb etc. sind im Erläuterungsbericht (Anlage 1 dieser Vorlage) näher beschrieben. Zur Vertragsstruktur und den jeweiligen Verantwortlichkeiten wird auf die Übersicht auf der letzten Seite des Berichts „Zusammenarbeit in Rümmingen“ verwiesen. Das Plangebiet ist in der Anlage 2 dargestellt.

Verantwortliche von Forst Baden-Württemberg und der FriedWald GmbH werden das Projekt in der Sitzung vorstellen. 

Gez.
Daniela Meier
Bürgermeisterin

Dokumente
08 Bestattungswald Rümmingen Übersichtskarte Detailplan Anlage 2 (.pdf)
08 Erläuterungsbericht zum Vorhaben - Einrichten FriedWald-Standort Stand 2024.01.23 Anlage 1 (.pdf)

Datenstand vom 29.01.2024 13:56 Uhr