Bauantrag auf Umnutzung von Schreinerei zu Werkstatt und Büroräumen für Aufzugsunternehmen Gewerbestr. 2b, Lgb.-Nr. 2629/6


Daten angezeigt aus Sitzung:  02. Gemeinderatssitzung, 05.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 02. Gemeinderatssitzung 05.02.2024 ö 305

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag zur Umnutzung einer Schreinerei zur Werkstatt, zu Büroräumen und Lagerflächen für ein Aufzugsunternehmen wird zugestimmt.

Begründung

Stellungnahme Stadtbau Lörrach vom 24.01.2024

Das Bauvorhaben auf dem Flurstück Nr. 2629/6, Gewerbestraße 2b, liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Neumatten – In der Au“ in der Fassung der 2. Änderung (ergänzendes Verfahren), mit Rechtskraft vom 15.12.2020. Es gilt die BauNVO von 1990 in der Fassung vom 21.11.2017. Geplant ist die Umnutzung einer bisherigen Schreinerei samt Lagerflächen zu einer Werkstatt, Büroräumen und Lagerflächen. Im Inneren der Gebäude sind Änderungen der Grundrisse geplant. Nach den vorgelegten Unterlagen bleiben Kubatur und Fassaden unverändert gegenüber einem Bauantrag, der im September 2023 behandelt wurde. In der bisherigen Lagerhalle werden im Erdgeschoss und 1. OG ca. 210 m² Fläche zu Büros umgebaut. 

Zulässig sind Gewerbebetriebe aller Art, sofern diese das Wohnen nicht wesentlich stören.
Lagerhäuser und Lagerplätze sind unzulässig, soweit sie nicht untergeordneter Bestandteil eines Betriebes sind. Vorliegend wird ein bestehendes Betriebsgebäude durch ein Unternehmen nachgenutzt, die Lagerflächen sind weiterhin betriebseigen und untergeordnet. Die Festsetzung ist somit eingehalten.




Änderung der bestehenden Fassaden.

Bereits im September 2023 lag ein Bauantrag vor, gegenständlich war die Errichtung eines zusätzlichen überdachten, nach Süden offenen Lagers. Im September waren Änderungen der Fassadenöffnungen und ein Vordach dargestellt, jedoch nicht ausdrücklich beantragt. Diese Änderungen des Erscheinungsbildes wurden seinerzeit als städtebaulich vertretbar beurteilt.
Nach den heutigen Bauantragsunterlagen bleiben die Fassaden dem gegenüber unverändert.

Fazit:

Aus städtebaulicher Sicht kann das Einvernehmen nach dem heutigen Planungsstand
insgesamt empfohlen werden

Gez. Jan Sören Kleebach, Stadtbau Lörrach

Dokumente
05 Umnutzung von Schreinerei in Lagerflächen und Büros, Gewerbestr. 2 b Anlage 1 (.pdf)
05 Umnutzung von Schreinerei in Lagerflächen und Büros, Gewerbestr. 2 b Anlage 2 Ansicht (.pdf)
05 Umnutzung von Schreinerei in Lagerflächen und Büros, Gewerbestr. 2 b Anlage 3 Grundriss OG (.pdf)
05 Umnutzung von Schreinerei in Lagerflächen und Büros, Gewerbestr. 2 b Anlage 4 Grundriss Erdgeschoss (.pdf)

Datenstand vom 29.01.2024 13:56 Uhr