Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2024 Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  03. Gemeinderatssitzung, 26.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 03. Gemeinderatssitzung 26.02.2024 ö 610

Beschlussvorschlag

Nach Beratung 

Begründung

Die Eckdaten des Haushalts 2024 und Überblicke Teilhaushalte Ergebnishaushalt und Investitionen 2024 werden zur Vorberatung vorgelegt. Auf die Anlagen 1 – 4 wird verwiesen.


Ergebnishaushalt 2024

Der Entwurf „Überblick Teilhaushalte Ergebnishaushalt 2024“ weist einen Überschuss in Höhe von 62.030 € aus. Dies ist vor dem Hintergrund der erneuten, diesmal starken Erhöhung der Kreisumlage um 139.200 € auf 1.023.600 € (2024 884.400 €) und dem geringeren Anteil an der Einkommenssteuer aus dem FAG (Minus von 107.800 € im Vergleich zum Vorjahr aufgrund niedrigerer Schlüsselzahlen) ein sehr gutes Ergebnis! 

Dieses gute Ergebnis ist weiter nur möglich 
  • aufgrund äußerst knapp kalkulierter Budgetansätze. Es wurden weitgehend nur solche Mittel im Haushalt eingestellt, die aufgrund der laufenden Aufgaben unbedingt erforderlich sind bzw. diejenigen (Sanierungs-)Maßnahmen und Projekte, die der Gemeinderat bereits beschlossen, priorisiert bzw. geplant hat, z.B. Mobilitätsnetzwerk Kandertal | Oberrhein, Radweg Reststück Alte Kandener Straße (Bruckrain), Klimaschutz neues Netzwerkprojekt im Landkreis.
  • aufgrund wiederum höherer Zuweisungen aus dem Finanzausgleich bei den Schlüsselzuweisungen um 317.800 € auf 957.600 € und der kommunalen Investitionspauschale um 47.900 € auf 291.100 €. (Hintergrund: u.a. gestiegene Einwohnerzahl im Vergleich zu FAG 2023 mit 1.923 auf neu 1.990 EW und höherer Kopfbeträge verbunden mit einer höheren Steuerkraftsumme. Gesamthaft ergibt sich dadurch im Vergleich zum Haushaltsplan 2023 nach Abzug aller Umlagen (FAG-, Kreis- und Gewerbesteuerumlage) eine Verbesserung um 107.200 €.

  • aufgrund einer nur geringfügig gestiegenen Verbandsumlage und der entfallenden Investitionsumlage trotz vorgesehener Investitionen im Verband (u.a. Werkhofdach 580.000 €, Elektrofahrzeug 50.000 €, Erwerb ELW 40.000 €) 

Erfreulich ist, dass die Gemeinde im Gegensatz zu anderen Gemeinden erneut keine Gewerbe- oder Grundsteuer erhöhen muss, um ihre Aufgaben zu finanzieren, und dies seit mindestens 16 Jahren. Dies ist mitunter auf eine jahrelange vorausschauende, umsichtige Finanzpolitik zurückzuführen. 


Wie sich abzeichnet, hat die Gemeinde im Jahr 2023 aufgrund von Gewerbesteuernachzahlungen höhere Gewerbesteuereinnahmen von voraussichtlich knapp 165.000 €. Durch diese Mehrerträge erhöht sich anteilig die zu zahlende Gewerbesteuerumlage um 13.000 €. Zusätzlich dazu wird sich durch diese höheren Erträge die Steuerkraftsumme, welche im Finanzausgleich 2025 zugrunde gelegt wird, erhöhen, wodurch voraussichtlich die Zuweisungen entsprechend sinken werden.

Berücksichtigt sind in den Eckdaten des Haushaltsplans 2024 alle angemeldeten Haushaltsmittel der Freiwilligen Feuerwehr. Dadurch steigt der Zuschussbedarf im Vergleich zum Plan 2023 im Jahr 2024 um 32.650 € auf 85.350 €, im Investitionshaushalt um 10.050 € auf gesamt 32.640 €, davon 20.000 € Planungskosten für energetische und bautechnische Sanierung Feuerwehrgerätehaus. 

Im Budget der Schulkindbetreuung zeichnet sich ein Defizit von ca. 16.770 € ab. Eine Anpassung der Elternbeiträge wird vorerst nicht vorgeschlagen. Der Hintergrund dafür ist, dass es ab dem Jahr 2024 nach Jahren der Zuschussstreichung mit Einführung der Ganztagesgrundschule wieder einen Zuschuss des Landes geben könnte. Hierzu sollen im ersten Quartal 2024 weitere Informationen folgen bzw. die Antragstellung möglich werden. Nach erster Einschätzung der Verwaltung ließe sich damit das Defizit vollumfänglich ausgleichen. 

Der Zuschussbedarf für das Kinderhaus geht im Vergleich zum Vorjahr erneut nach oben, und zwar um 23.050 € auf 367.230 € (2023: 344.180 €, 2022: 277.430 € laut Planansatz). 

Bei der Gemeindehalle erhöht sich der Zuschussbedarf im Vergleich zum Vorjahr um 1.600 € auf insgesamt 70.300 €  (2023: 68.700 €, 2022: 66.810 € laut Planansatz). Es ist zu diskutieren, ob über eine Anpassung der Gebühren in 2024 beraten werden soll oder ob angesichts der voraussichtlich positiven Jahresabschlüsse der Jahre 2021 und 2022 vorerst davon abgesehen wird. Es handelt sich um einen Ort der Begegnung, Kommunikation und Freizeitgestaltung. Möglichst vielen sollte der Zugang ermöglicht werden.    


Abwassergebühren
Bei der Kalkulation der Abwassergebühren für die Haushaltsplanung 2024 ergeben sich aktuell leider Verzögerungen. Hier haben sich bei der Vermögensbewertung derart viele Veränderungen / Korrekturen ergeben, so dass das Anlagevermögen durch Allevo größtenteils komplett neu überarbeitet werden muss, um überhaupt für die Kalkulation herangezogen werden zu können. Des Weiteren müssten, um die 5-Jahres-Frist der Verwendung der Überschüsse / Deckung der Defizite zu wahren, die gebührenrechtlichen Ergebnisse für das Jahr 2019 zugrunde gelegt werden. Diese liegen aktuell aufgrund der fehlenden Jahresrechnungen noch nicht vor.
Zusammenfassend kann hier erläutert werden, dass im Laufe des Jahres 2024 zunächst die Eröffnungsbilanz, dann der Jahresabschluss für 2019 erstellt werden muss. Erst dann kann mit der Kalkulation der Abwassergebühren für 2024 begonnen werden, da hier das Ergebnis des Jahres 2019 eingerechnet werden muss.

Im Plan 2024 werden die Gebühren daher vorläufig größtenteils analog auf Basis der Planansätze 2023 aufgestellt. Lediglich reduziert sich zunächst die Umlage an den Abwasserverband Unteres Kandertal um 23.500 Euro auf 156.900 Euro. Dadurch weist der Bereich Abwasserbeseitigung im Plan 2024 ein Defizit von rund 22.500 Euro aus.

Wie beim Teilhaushalt „Wasser“ gilt auch beim Teilhaushalt „Abwasser“ der Grundsatz der Kostendeckung, das heißt Kostenüber- bzw. -unterdeckungen sind vollständig auszugleichen. Beim Abwasserteilhaushalt zeichnet sich für die Jahre 2019 bis einschließlich 2023 eine Unterdeckung von durchschnittlich rund 60.000 € ab. 

Die Abwassergebühren wurden zuletzt durch Gemeinderatsbeschluss vom 18.12.2022 für den Zeitraum vom 1.1.2023 – 31.12.2023 festgesetzt.  
Aufgrund der noch nicht vorhandenen Jahresabschlüsse wird die Gebührenkalkulation für die Jahre 1.1.2024 bis 31.12.2024 wie bereits erwähnt erst im Laufe des Jahres 2024 erfolgen. Dabei werden die Unterdeckungen der 2019 - 2023 berücksichtigt, d.h. es ist mit einer Anpassung / Erhöhung der Gebühren zu rechnen.

Im Übrigen wird auf die Anlage 1 „Eckpunkte Ergebnishaushalt“ verwiesen.



Finanzhaushalt 2024 und Folgejahre

Auf die Anlage 3 wird verwiesen. 

Vor dem Hintergrund anstehender größerer Investitionen und zurückgehender Einnahmen bei gleichzeitiger Erwirtschaftung von Abschreibungen wurden im Finanzhaushalt ebenso nur notwendige Maßnahme und Projekte im Plan berücksichtigt.

Der Investitionshaushalt im Jahr 2024 hat ein Volumen von 189.900 Euro. Darin enthalten sind u.a. Investitionen für
  • ein Satellitentelefon für die Notfallkommunikation im Rahmen Katastrophenschutzplanung
  • die Planung für die energetische und bautechnische Sanierung des Feuerwehrgerätehauses mit 20.000 € sowie diverse Anschaffungen für die FFW mit 12.700 €
  • eine Photovoltaikanlage für das Kinderhausgebäude mit 20.000 € 
  • die Notstromversorgung (Bebaute Grundstücke 30.000 Euro für Aggregat)
  • die weitere Planung der Umgestaltung der Schallbacher Straße (5.000 €) und die durch das Regierungspräsidium noch nicht abgerechnete Maßnahme „Verkehrsinsel Wittlinger Straße“
  • Grundstückserwerb mit 25.000 €
  • sowie die Tilgungsumlage für die Ganztagesgrundschule mit 52.800 € und die Tilgung von Krediten mit 29.000 €.  
  • Investitionsumlagen Abwasserzweckverband 4.900 €
  • Tilgungsumlage Abwasserzweckverband 13.300 €

Da der Ergebnishaushalt nur einen geringen Überschuss von 62.030 Euro ausweist und keine Kreditaufnahme vorgesehen ist, müssen die Gelder für die Investitionen aus den liquiden Mitteln entnommen werden.

Größere Investitionen in den kommenden Jahren sind u.a. die Anschaffung eines Löschfahrzeuges als Ersatz des LF 16 (rund 220.000 – 250.000 €) sowie die energetische und bautechnische Sanierung des Feuerwehrgerätehauses, ebenso der Bau von Regenwasserkanälen im eigenen Netz mit einem grob geschätzten Investitionsvolumen von 315.000 € (keine aktuelle Kostenschätzung). Die Investitionen im Abwasserverband werden in der Regel über Kredite finanziert. Ferner steht Ende Jahr 2025 die Ablösung der beiden Projektkredite „Sanierung/Umbau der Gemeindehalle und „Kauf/Sanierung Haus Dorfstraße 10 (Flüchtlingsunterkunft) mit einer Rückzahlungssumme von rund 221.000 € an.

In der mittelfristigen Finanzplanung 2025 ff ist beim Finanzausgleich mit deutlichen Verschlechterungen bzw. Mindererträgen zu rechnen. Im Vergleich zur Planung 2024 wird sich der Saldo aus Zuweisungen und Umlagen im Jahr 2025 um gut 100.000 Euro verschlechtern, im Jahr 2026 voraussichtlich um 123.000 Euro und 2027 sogar um 165.000 Euro.


Jahresabschlüsse 2019 bis 2023

Im Hinblick auf die Jahresabschlüsse 2019-2022 verweisen wir auf die Vorlage zur Haushaltsberatung 2023 und Bekanntgaben vom Juli 2023.

Ergebnishaushalt 2023

Der Jahresabschluss 2023 sah in der Planung des Ergebnishaushalts einen Überschuss von rund 141.200 Euro vor. Nach aktuellen Hochrechnungen ist davon auszugehen, dass dieses Ergebnis mindestens erreicht werden wird. Es kann sogar davon ausgegangen werden, dass dieses positive Ergebnis übertroffen werden wird.

Da aktuell immer noch keine Eröffnungsbilanz vorliegt und die entsprechenden Vermögenswerte noch nicht beschlossen wurden, ist die Höhe der jährlichen Abschreibungswerte noch nicht genau ermittelt. Dieser Wert kann sich für 2023 und die Vorjahre ab 2019 noch (geringfügig) ändern. Dementsprechend können sich die Jahresergebnisse analog noch im Nachgang verändern.


Finanzhaushalt 2023

Im Finanzhaushalt wird anstelle des eingeplanten negativen Ergebnisses von 208.900 Euro mit einem negativen Ergebnis von ca. 150.000 Euro gerechnet. Im Vergleich zum Plan führen insbesondere Minderausgaben

  • Verkehrsinsel Wittlingerstraße in Höhe von ca. 35.000 Euro (Rechnungen stehen hier noch aus und werden ggfs. übertragen)
  • Notstromaggregat in Höhe von rund 30.000 Euro 

zu diesem niedrigeren Negativergebnis. 




                       

Bürgermeisterin Daniela Meier                                GVV Rechnungsamt Melanie Dittmar

Dokumente
10 Haushaltsplan, Haushaltssatzung 2024 Beratung und Beschlussfassung 2024 Anlage 1 Haushaltsplan 2024 (.pdf)
10 Haushaltsplan, Haushaltssatzung 2024 Beratung und Beschlussfassung 2024 Anlage 2 Beschlussvorlage 1-2024 (.pdf)
10 Haushaltsplan, Haushaltssatzung 2024 Beratung und Beschlussfassung 2024 Anlage 3 Eckpunkte u.a. (.pdf)
10 Haushaltsplan, Haushaltssatzung 2024 Beratung und Beschlussfassung 2024 Anlage 4 Überblick Teil-HH Erg.HH (.pdf)
10 Haushaltsplan, Haushaltssatzung 2024 Beratung und Beschlussfassung 2024 Anlage 5 Überblick Investitionen 2024 + Folgejahre (.pdf)
10 Haushaltsplan, Haushaltssatzung 2024 Beratung und Beschlussfassung 2024 Anlage 6 Überblick Finanzausgleich 2024 (.pdf)

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