Verwendung Geschäftsstellengebäude Sprakasse Markgräflerland, Karl-Friedrich-Böhringer Str. 3, Flurstück Nr. 8 -Übernahme Gebäude durch Gemeinde -Vermietung an Theatergruppe Rümmingen e.V. -Bauantrag Nutzungsänderung als Versammlungsraum


Daten angezeigt aus Sitzung:  03. Gemeinderatssitzung, 26.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 03. Gemeinderatssitzung 26.02.2024 ö 912

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Übernahme des Geschäftsstellengebäudes ins Eigentum der Gemeinde Rümmingen wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür erforderliche Vereinbarung abzuschließen und sonstigen erforderlichen Schritte umzusetzen.

  1. Der Vermietung des Geschäftsstellengebäudes nach entsprechender Genehmigung der Baurechtsbehörde als Versammlungsraum an die Theatergruppe Rümmingen wird entsprechend den in der Vorlage 12/2024 genannten Rahmenbedingungen zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Mietvertrag nach Vorliegen der bauordnungsrechtlichen Genehmigung abzuschließen.

  1. Dem Bauantrag und der Nutzungsänderung des Geschäftsstellengebäudes zur künftigen Nutzung als Versammlungsraum wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bauantrag zu stellen.

  1. Der Änderung des Mietvertrages für den Versammlungsraum der Dorfhäxen, Karl-Friedrich-Böhringer-Straße 5 bezüglich der Mietdauer analog des neu abzuschließenden Mietvertrages mit der Theatergruppe wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, bei Abschluss des Mietvertrages mit der Theatergruppe den Vertrag mit den Dorfhäxen Rümmingen e.V. anzupassen.


Begründung

1. Übernahme Geschäftsstellengebäude durch Gemeinde

Die Sparkasse Markgräflerland hat den Geschäftsstellenbetrieb auf dem gemeindeeigenen Grundstück bereits seit vielen Jahren eingestellt. Nach der Aufgabe hat die Sparkasse das Gebäude in Abstimmung mit der Gemeinde Rümmingen der Theatergruppe Rümmingen zur Verfügung gestellt, weil die Gemeinde keine Verwendung hierfür hatte. 

Im Oktober 2020 hat die Sparkasse den Mietvertrag mit der Gemeinde zum 31.01.2021 gekündigt. Laut Vertrag wäre der frühere Zustand (unbebaut) wiederherzustellen.  Aufgrund der kurzen Kündigungsfrist und der Nutzung durch die Theatergruppe wurde mit der Sparkasse daraufhin zunächst vereinbart, dass die Theatergruppe vorerst bis Ende 2023 das Gebäude weiter nutzen kann und in diesem Zeitraum entschieden wird, ob das Gebäude abgerissen oder von der Gemeinde übernommen wird.

Einen eigenen Verwendungszweck sieht die Gemeinde derzeit nicht. Vor dem Hintergrund der Nutzung durch einen kulturell sehr engagierten Rümminger Verein war deshalb Ziel der Gemeinde in den Verhandlungen, das Gebäude für die weitere Vereinsnutzung durch die Theatergruppe zu erhalten, ohne dass später größere Abrisskosten auf die Gemeinde zukommen. 

Erfreulicherweise ist nun ein gutes Ergebnis erzielt worden. Ende des vergangenen Jahres wurde eine Einigung mit der Sparkasse erzielt. Die Gemeinde übernimmt das Gebäude in ihr Eigentum und erhält dafür eine Abstandsumme in Höhe von 15.000 € für den späteren Abriss. Diese Abstandssumme reicht voraussichtlich nicht vollumfänglich aus, um damit am Tag X die Abrisskosten damit zu decken.

Die Verwaltung schlägt dennoch mit Blick auf die Förderung des Ehrenamts und im Sinne des Erhalts eines lebendigen kulturellen Lebens in Rümmingen vor, das Gebäude ins Eigentum der Gemeinde zu übernehmen. 

2. Vermietung an Theatergruppe Rümmingen e.V. – Änderung Mietvertrag   Dorfhäxen Rümmingen

Weiter wird vorgeschlagen, das Gebäude als Versammlungsraum an die Theatergruppe kostenlos zu vermieten zu den gleichen Rahmenbedingungen des bestehenden Mietverhältnisses mit den Dorfhäxen Rümmingen (Versammlungsraum Gebäude ehemaliger Gemeinschaftsgefrierraum). Das heißt, die Vereine bezahlen lediglich die Nebenkosten, übernehmen das Gebäude im jeweiligen Zustand der Vermietung, richten das Gebäude selbst her für ihre Zwecke und übernehmen kleinere Unterhaltsleistungen in Eigenregie. Weiter übernehmen sie die Reinigungs- und Verkehrssicherungspflicht. Das Mietverhältnis wird zunächst auf fünf Jahre abgeschlossen und verlängert sich danach um jeweils ein Jahr, sofern das Mietverhältnis nicht gekündigt wird. Das Mietverhältnis wird erst nach der Genehmigung der Nutzungsänderung durch die Baurechtsbehörde, Landratsamt, abgeschlossen.

Das Geschäftsstellengebäude und der Versammlungsraum der Dorfhäxen Rümmingen grenzen grundstücksmäßig unmittelbar aneinander an. Es wird vorgeschlagen, bei entsprechendem Abschluss des Mietverhältnisses mit der Theatergruppe auch den bestehenden Mietvertrag mit den Dorfhäxen zeitlich deckungsgleich anzupassen. Dieses Mietverhältnis läuft aktuell bis zum 31.12.2024. Der Verein hat dadurch mehr Planungssicherheit. 
Eine Verwendung des Gebäudes durch die Gemeinde ist derzeit auch hier nicht geplant.

3. Bauantrag Nutzungsänderung als Versammlungsraum

Für die Nutzung des Gebäudes als Versammlungsraum muss eine bauordnungsrechtliche Nutzungsänderung beantragt werden. Dieser Antrag soll gestellt werden. Es ist nach erster Abstimmung mit der Baurechtsbehörde ein zweiter Rettungsweg erforderlich. Dieser kann aller Voraussicht nach über das Fenster auf der westlichen Seite des Gebäudes (Richtung Kinderspielplatz) nachgewiesen werden. Hierzu muss das vorhandene Sicherheitsgitter am Fenster demontiert werden. Die Verwaltung mit nach Zustimmung des Gemeinderats zum Bauantrag auf Nutzungsänderung des Geschäftsstellengebäudes als Versammlungsraum den Antrag stellen. 

Gez. 
Daniela Meier
Bürgermeisterin

Dokumente
12 Geschäftsstellengebäude Sparkasse MGL Anlage 1 (.pdf)
12 Geschäftsstellengebäude Sparkasse MGL Anlage 2 (.pdf)
12 Geschäftsstellengebäude Sparkasse MGL Anlage 3 (.pdf)
12 Geschäftsstellengebäude Sparkasse MGL Anlage 4 (.pdf)

Datenstand vom 23.02.2024 17:43 Uhr