Datum: 22.04.2024
Status: Einladung
Sitzungsort: Rathaussaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Vorlage Nr. Bezeichnung
1 Blutspenderehrung
229 Bebauungsplans „Mattental“, erneute, verkürzte und eingeschränkte Veröffentlichung und erneute formelle Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, Bericht zur erneuten formellen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange (20. Dez. 2023 bis 31. Jan. 2023), Behandlung der Stellungnahmen und Beschluss zur erneuten, verkürzten und eingeschränkten Veröffentlichung und erneuten formellen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
326 Antrag Neubau Einfamilien-Wohnhaus und Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplan „Unter der Lörracher Straße“ , Lörracher Str. 48, Lgb.-Nr. 3344
428 Neufassung der Gutachterausschussgebührensatzung für den gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Weil am Rhein
5 Spendenannahme
6 Bekanntgaben
7 Allgemeine Anfragen und Anregungen
8 Fragestunde der Einwohner

Sitzungsdokumente öffentlich
Download öf. 05 22.04.2024.pdf

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1. Blutspenderehrung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 05. Gemeinderatssitzung 22.04.2024 ö 1
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2. / 29. Bebauungsplans „Mattental“, erneute, verkürzte und eingeschränkte Veröffentlichung und erneute formelle Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, Bericht zur erneuten formellen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange (20. Dez. 2023 bis 31. Jan. 2023), Behandlung der Stellungnahmen und Beschluss zur erneuten, verkürzten und eingeschränkten Veröffentlichung und erneuten formellen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 05. Gemeinderatssitzung 22.04.2024 ö 229

Beschlussvorschlag

  1. Der Bericht über die, während der dritten formellen Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen, Stellungnahmen gemäß der Anlagen 01 und 02 der Vorlage 29/2024 wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die im Rahmen der erneuten formellen Beteiligung vorgebrachten Stellungnahmen der   Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß der Abwägungsvorschläge der Anlagen 01 und 02 der Vorlage 29/2024 untereinander und gegeneinander abgewogen. Das Abwägungsergebnis wird beschlossen.

  1. Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Mattental“ in der Fassung vom 05.04.2024 entsprechend der Anlagen 03 bis 12 wird gebilligt.

  1. Beschluss zur erneuten, verkürzten und eingeschränkten Veröffentlichung sowie Anhörung der Behörden gemäß § 4a Abs. 3 BauGB:

    1. Der Gemeinderat beschließt, den Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Mattental“ in der Fassung vom 05.04.2024 entsprechend der Anlagen 03 bis 12 gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut verkürzt für wenigstens 14 Tage und eingeschränkt zu veröffentlichen. Angehört wird dabei ausschließlich die betroffene Öffentlichkeit: die Anwohnenden deren Grundstücke an den „Bahnweg“ angrenzen.

    1. Zudem beschließt der Gemeinderat die erneute Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB, verkürzt für wenigstens 14 Tage und eingeschränkt auf das Landratsamt Lörrach, Fachbereich Landwirtschaft und Naturschutz, Sachgebiet Landwirtschaft.

Begründung

Stellungnahme der Stadtbau Lörrach vom 08.04.2024

Die Gemeinde Rümmingen strebt an, die städtebauliche Struktur entlang der Wittlinger Straße neu zu ordnen. Ziel der Planung ist es, die Aussiedlung des bestehenden landwirtschaftlichen Betriebs und Reiterhofs zu ermöglichen, um die innerörtliche, konfliktträchtige Gemengelage aufzulösen.

Derzeit konkurrieren die Nutzungsansprüche auf der bestehenden Fläche zwischen einer herangerückten Wohnbebauung und einem stetig wachsenden Reitbetrieb. Die Verlagerung des Reitbetriebs soll auf die betriebseigenen Flurstücke im angrenzenden Mattental in einem Sondergebiet „Reitanlage“ erfolgen. 

Für die Realisierung des Vorhabens ist ein städtebaulicher Vertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger geschlossen worden. Nach diesem richtet sich die Planung des Sondergebiets.

Die Aussiedlung des Reiterhofs ermöglicht daraufhin eine gesteuerte Entwicklung und Stärkung des gemischten Gebietscharakters entlang der Wittlinger Straße. Dieser soll auch unter Berücksichtigung der angrenzenden Nutzungen erhalten und gefördert werden.

Im Süden des Plangebiets grenzt eine dem dörflichen Wohngebiet entsprechende Nutzungsstruktur an die Schallbacher Straße an. Dieser wird im Zuge des Bebauungsplanverfahrens schonende Erweiterungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung von Hochwasser- und Starkregenereignissen zugesprochen.

Die erneute, verkürzte und eingeschränkte Offenlage wird erforderlich, um die Pflanzgebote im Plangebiet zu sichern, die (neben anderen) als Ausgleichsmaßnehme für den geplanten Eingriff festgesetzt sind. Anpflanzungsgebote sind auf festgesetzten „Flächen für die Landwirtschaft“ nicht zulässig, daher wird eine abgegrenzte Fläche als „Private Grünfläche mit Zweckbestimmung: Fläche für Anpflanzungen“ festgesetzt. Auf dieser Fläche geplante Pflanzgebote sind in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag als Ausgleich zu sichern.

Die Änderung der Festsetzung hat keine Auswirkungen auf die reale Nutzbarkeit der Fläche. Eine hochbauliche Überbauung bleibt ausgeschlossen.

Da die Festsetzung zwar die Art der genutzten Fläche in einem begrenzten Bereich im Plangebiet verändert, aber darüber hinaus die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird die vierte erneute Beteiligung verkürzt auf mindestens 14 Tage und im Anhörungskreis eingeschränkt durchgeführt. Als Träger öffentlicher Belange wird nur der Fachbereich Landwirtschaft und Naturschutz, Sachgebiet Landwirtschaft angehört, da die Festsetzung die Umwandlung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Private Grünfläche mit Zweckbestimmung: Fläche für Anpflanzungen“ Betrifft. 

Aus der Öffentlichkeit werden lediglich die Personen gehört, die direkt an den „Bahnweg“ angrenzen. Betroffen sind ausschließlich

  • Bachweg  9
  • Ziegelweg 1, 3, 5, 7, 9, 11, 23, 25, 27, 29, 31, 33, 35
  • Gebrüder-Lange-Weg 6

Bericht zur erneuten formellen Beteiligung der Öffentlichkeit 
vom 20. Dezember 2023 bis 31. Januar 2024

Während der erneuten Veröffentlichung der Unterlagen des Bebauungsplanentwurfs „Mattental“ mit Stand vom 10.11.2023 sind insgesamt zwei Stellungnahmen eingegangen.

Zusammengefasst wurden in den Stellungnehmenden folgende Themen angesprochen:

  • Wunsch nach Bebaubarkeit eines Flurstücks innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans, das als landwirtschaftliche Fläche festgesetzt ist.
  • Höhe der Reithalle
  • Erhalt eines Baumes
  • Ausweisung einer privaten Grünfläche zwischen Gleisen und Sondergebiet
  • Dachbegrünung und Photovoltaik
  • Geräusche durch Pferdehufe in der Führanlage
  • Anregung zu Festsetzungen bezüglich Geruchsimmissionen

Der vorliegende Bebauungsplanentwurf mit Stand vom 05.04.2024 berücksichtigt einen Teil der Stellungnahmen. Die Abwägungsvorschläge zu den berücksichtigten, teilweise- oder unberücksichtigten Stellungnahmen finden sich in der Anlage 01 zu dieser Vorlage 29/2024.

Bericht zur erneuten formellen Beteiligung der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange vom 20. Dezember 2023 bis 31. Januar 2024

Während der erneuten formellen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplanentwurf „Mattental“ mit Stand vom 10.11.2023 sind insgesamt elf Stellungnahmen eingegangen.

Landratsamt Lörrach, koordinierte Stellungnahme:
Fachbereich Umwelt
Sachgebiet Kommunale Abwasserbeseitigung
Hinweis auf die Notwendigkeit der Beantragung einer wasserrechtlichen Zulassung mittels eines Teilkanalisationsplans für den Bau und Betrieb der geplanten Anlage. Auflistung der zu beachtenden Anforderungen an die öffentlichen Kanalisationsanlagen und der Grundstücksentwässerungsanlagen in der Wasserschutzgebietszone III.
Hinweis zu Versickerung von Oberflächenwasser von unbehandelten Metalldachflächen.
Sachgebiet Oberflächengewässer / Hochwasserschutz / Starkregen:
Keine Bedenken.
Sachgebiet Grundwasser & Boden:
Bitte um nachrichtliche Übernahme der Altlastenfläche in Planteil.
Verweis auf die Verordnungen zum Bodenschutz.
Hinweis auf die Lage in der WSG Zone III und die zu beachtenden Rechtsverordnungen.
Hinweis zu gespannten Grundwasserverhältnissen und Bauausführungen unterhalb der Geländeoberfläche.
Sachgebiet Immissionsschutz:
Keine Bedenken.
Fachbereich Baurecht:
Keine Bedenken.

Fachbereich Landwirtschaft und Naturschutz
Sachgebiet Landwirtschaft:
Keine Bedenken.
Fachbereich Straßen (mit Ergänzung):
Sachgebiet Straßen:
Hinweis zum Umgang mit Verunreinigungen auf Straßen.
Hinweis zu möglichen Bauarbeiten an der Schnittstelle Kreisstraße (K 6327) / Mattentalweg.
Hinweis zu Beeinträchtigungsverbot des Verkehrs auf der L 134/ K 6327
Hinweis, dass Lärmvorsorgemaßnahmen den Verkehrslärm betreffend Sache des Vorhabenträgers seien.
Anmerkung zu Sichtdreieck K 6327 / Bahnübergang von Seiten Schallbach.
Darüber hinaus: keine Bedenken.
Sachgebiet Radverkehr:
Hinweis zu Beachtung und Rücksichtnahme auf das Radverkehrsnetz entlang der L 134 / K 6327.
Fachbereich Verkehr und ÖPNV:
Keine Bedenken.
Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau:
Geotechnik:
Anregung zur Übernahme von Hinweisen.
Boden:
Keine Bedenken, genereller Hinweis.
Mineralische Rohstoffe:
Keine Bedenken.
Grundwasser:
Hinweis auf die Lage im Wasserschutzgebiet.
Bergbau:
Keine Bedenken.
Geotopschutz:
Keine Bedenken.
badenovaNetze GmbH:
Keine Bedenken.
Handelsverband Südbaden e.V.:
Hinweis zu kleinflächigen Handelsbetrieben.
Wasserverband Südliches Markgräflerland:
Berücksichtigung der Stellungnahme vom 14.07.2017.
Hinweis, dass der Tiefbrunnen neu gebohrt wird und dies Auswirkungen auf das bestehende Wasserschutzgebiet haben kann.
LNV-Arbeitskreis Lörrach:
Keine weiteren Bedenken.
Vodafone West GmbH:
Keine Bedenken.
Zweckverband Kandertalbahn:
Verweis auf Stellungnahme vom 05.04.2019.
Anregung zur Aufhebung des Fußwegbahnübergangs durch Bebauungsplan.
Anregung zum Bahnübergang am Bachweg (außerhalb des Plangebiets).
Anregung zu Durchlässen unterhalb des Bahnkörpers.
Hinweis zu Einfriedung des Zufahrtswegs entlang der Bahngrenze.
Anregung zu Abständen von hochstämmigen Bäumen zum Bahnkörper.
Hinweis zu Abstand von leicht entzündlichen oder explosiven Stoffen zur Bahngrenze.
Hinweis zu Einfriedung der Grundstücke mit Tierhaltung und auf die Auswirkung von akustischen Signalen im Bahnbetrieb auf die gehaltenen Pferde.
Hinweis, dass die Emissionen, die aus dem Bahnbetrieb resultieren, hinzunehmen sind.
Stadt Kandern, Bauverwaltung
Keine Bedenken.
Stadt Lörrach, Fachbereich Stadtplanung:
Keine Bedenken.
Gemeinde Wittlingen:
Anmerkung, dass der Betreiber die entstehende Verschmutzung durch Pferdemist auf dem Kandertalweg auf Wittlinger Gemarkung zu beseitigen hat.
Der vorliegende Bebauungsplanentwurf mit Stand vom 05.04.2024 berücksichtigt einen Teil der Stellungnahmen. Die Abwägungsvorschläge zu den berücksichtigten, teilweise- oder unberücksichtigten Stellungnahmen finden sich in den Anlage 02 zu dieser Vorlage 29/2024.

Weiteres Vorgehen
Durch die finale Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfs musste zur Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen anstelle eines Teils der Fläche für die Landwirtschaft eine private Grünfläche mit Zweckbestimmung „Fläche für Anpflanzungen“ festgesetzt werden. Die Anhörung hierzu findet verkürzt und eingeschränkt statt. Die dort eingegangenen Stellungnahmen sollen im Gemeinderat am 17.06.2024 unter- und gegeneinander abgewogen werden.


Gez. Birthe Fischer, Stadtbau Lörrach
….

Dokumente
Download 29 Bebauungsplan Mattental Anlage 01 Abwaegungstabelle_BP_Mattental_Öffentlichkeit 240405.pdf
Download 29 Bebauungsplan Mattental Anlage 02 Abwaegungstabelle_BP_Mattental_TOEB 240405.pdf
Download 29 Bebauungsplan Mattental Anlage 03 Abgrenzungsplan 240405.pdf
Download 29 Bebauungsplan Mattental Anlage 04 Satzung 240405.pdf
Download 29 Bebauungsplan Mattental Anlage 05 240405 Zeichnerischer Teil.pdf
Download 29 Bebauungsplan Mattental Anlage 06 Textliche Festsetzungen 240405.pdf
Download 29 Bebauungsplan Mattental Anlage 07 Örtliche Bauvorschriften 240405.pdf
Download 29 Bebauungsplan Mattental Anlage 08 Begründung 240405.pdf
Download 29 Bebauungsplan Mattental Anlage 09 Artenschutzrechtliche Prüfung - Endbericht, Stand 10.11.2023.pdf
Download 29 Bebauungsplan Mattental Anlage 10 Umweltbericht Entwurf zur Offenlage, Stand 10.11.2023.pdf
Download 29 Bebauungsplan Mattental Anlage 10.1 Umweltbericht Maßnahmenblatt 1, Stand 10.11.2023.pdf
Download 29 Bebauungsplan Mattental Anlage 10.2 Umweltbericht Anlage 2 Maßnahmenblatt 2, Stand 31.10.2023.pdf
Download 29 Bebauungsplan Mattental Anlage 10.3 Umweltbericht Bestandsplan Biotoptypen, Stand 10.11.2023.pdf
Download 29 Bebauungsplan Mattental Anlage 10.4 Umweltbericht früherer BPlan Ortsetter, Stand 10.11.2023.pdf
Download 29 Bebauungsplan Mattental Anlage 11 Geruchsimmissionsprognose Büro Lohmeiyer, Stand 17.10.2023.pdf
Download 29 Bebauungsplan Mattental Anlage 12 Geotechnischer Bericht Büro Ing.gruppe Geotechnik, Stand 16.08.2022.pdf
Download 29 Bebauungsplan Mattental Tischvorlage_Umweltbericht_BPlan Mattental_Rümmingen_4. Offenlage_Änderungen blau markiert_neu für Gemeinde 2024_04_15.pdf

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3. / 26. Antrag Neubau Einfamilien-Wohnhaus und Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplan „Unter der Lörracher Straße“ , Lörracher Str. 48, Lgb.-Nr. 3344

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 05. Gemeinderatssitzung 22.04.2024 ö 326

Beschlussvorschlag

  1. Das Einvernehmen zum Bauantrag für den Bau eines Einfamilienhauses wird erteilt. 
  2. Der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Unter der Lörracher Straße“ bezüglich der Bebauung mit einem Einfamilienhaus wir zugestimmt. 

Begründung

Stellungnahme der Stadtbau vom 15.03.2024

Das Bauvorhaben auf dem Flurstück Nr. 3344, Lörracher Straße 48 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Unter der Lörracher Straße“ mit Rechtskraft vom 24.09.2002. Des Weiteren gilt die Stellplatzsatzung, rechtskräftig seit 04.02.1994. 

Geplant ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport. Beantragt ist eine Befreiung von der im Bebauungsplan festgesetzten Doppelhausbebauung. Im Jahr 2022 wurde ein Antrag auf Bauvorbescheid zu diesem Vorhaben gestellt. 
Das geplante Wohngebäude soll zwei Vollgeschosse erhalten. Der Bebauungsplan setzt ein allgemeines Wohngebiet mit höchstens zwei Vollgeschossen fest. Somit sind diese Festsetzungen eingehalten. 

Höhenlage und -entwicklung der Gebäude differenziert der Bebauungsplan nach First-richtung und Standort in Relation zur Straße. Für den hier vorliegenden Standort an der Lörracher Straße gilt: Die Erdgeschoss-Fußbodenhöhe darf sich maximal 2,0 m unter dem Höhenniveau der Lörracher Straße befinden, das geplante Vorhaben nutzt dies bis 1.80 m. Die maximal zulässige Firsthöhe liegt bei 7,0 m, die hangseitig maximal zulässige Traufhöhe bei 3,5 m über der Lörracher Straße. Beim geplanten Vorhaben liegt der First 5,86 m und die hangseitige Traufe 3,47 m über der Lörracher Straße. Talseits beträgt die zulässige Traufhöhe 7,5 m über dem Geländeniveau, beim geplanten Vorhaben 5,27 m. Das Bauvorhaben hält diese Festsetzungen zur Höhenentwicklung somit ein. 
Festgesetzt ist eine abweichende Bauweise. Auf einer Seite des Grundstücks ist ein Mindestabstand von 2,5 m zur Grundstücksgrenze einzuhalten, auch durch Garagen und Nebenanlagen. Diese Vorschrift wird auf der Südseite eingehalten, an der Nordseite des Grundstücks ist der Anbau an der Grenze somit zulässig. Das beantragte Bauvorhaben hält diese Maßgaben ein. die Firstrichtung ist parallel zur Lörracher Straße festgesetzt. Der First muss parallel zur längeren Gebäudeseite verlaufen. Diese Vorgaben sind eingehalten. 

Befreiung von der festgesetzten Hausform und damit verbundene Aspekte 

Beantragt ist eine Befreiung von der im Bebauungsplan festgesetzten Doppelhausbebauung. Begründet wird dies mit dem Grundstückszuschnitt, der nicht im Bebauungsplan vorgesehenen Abgrenzung entspreche. Im Bebauungsplan sind weitere Festsetzungen (zulässige Grundfläche, Anzahl der Wohneinheiten) durch Rückgriff auf die Hausform geregelt. Diese sind mit Blick auf die beantragte Befreiung ebenso zu prüfen. Das Baugrundstück befindet sich am Ende eines durchgezogenen Baufensters entlang der Lörracher Straße. Gemeinsam mit einer kleineren angrenzenden Fläche ist für das Baugrundstück die Bebauung mit ausschließlich Doppelhäusern festgesetzt. Diese angrenzende Fläche ist in zwei Flurstücke mit unterschiedlichen Eigentümern aufgeteilt. Ein Flurstück wird als Grundstückszufahrt genutzt, das andere Flurstück als Grundstückszufahrt und Hausgarten. Die Fläche ist für eine Bebauung nicht verfügbar. Auf den weiteren Grundstücken zwischen Lörracher Straße und Röttler Straße sind neben Doppelhäusern jeweils auch Einzelhäuser zulässig. Eine Befreiung ist daher städtebaulich vertretbar, nachbarliche Belange werden nicht erkennbar beeinträchtigt. 

Die Festsetzungen zur Grundfläche geben Höchstmaße von maximal 90 m² je Doppel-haushälfte und 150 m² je Einzelhaus vor. Das geplante Objekt überschreitet die festgesetzte Grundfläche des Doppelhauses, hält jedoch die Festsetzungen des Einzelhauses ein. Die Befreiung vom festgesetzten Gebäudetypus sollte so umfassend aufgefasst wer-den, dass diese auch eine Befreiung der Grundfläche auf das höhere Maß des Einzel-hauses beinhaltet. Auch diese weite Auffassung der Befreiung ist städtebaulich vertretbar, nachbarliche Belange werden nicht erkennbar beeinträchtigt. 

Im gesamten Geltungsbereich sind in Doppelhaushälften eine Wohneinheit, in Einzelhäusern bis zu zwei Wohneinheiten zulässig. Da im beantragten Vorhaben nur eine Wohneinheit entstehen soll erübrigt sich eine diesbezügliche weitere Prüfung. 

Abgrabungen 

Im Rahmen der Bauvoranfrage im Jahre 2022 wurde eine Befreiung beantragt für den Umfang der Abgrabung. Damals wie heute ist eine Abgrabung von 0,4 m geplant, laut Bebauungsplan zulässig sind lediglich 0,2 m. Gemäß Bauvorbescheid ist diese Befreiung im Rahmen des Bauantrags zu behandeln, eine entsprechende Befreiung ist heute jedoch nicht beantragt. Bereits im Rahmen der Bauvoranfrage wurde seitens der Gemeinde Zustimmung zu einer solchen Befreiung signalisiert. Städtebaulich ist die Befreiung vertretbar, nachbarliche Belange werden nicht erkennbar beeinträchtigt. Der Befreiung zur vermehrten Abgrabung kann daher erneut zugestimmt werden. 



Fazit 

Wie dargestellt ist die beantragte Befreiung weit zu verstehen und ist in dieser Form städtebaulich vertretbar. Aus städtebaulicher Sicht kann das Einvernehmen zum Vorhaben insgesamt sowie zur beantragten Befreiung empfohlen werden.

Gez. Jan Sören Kleebach, Stadtbau Lörrach

Dokumente
Download 26 Bauantrag Lörracher Str. 48 Anlage 1 Lageplan.pdf
Download 26 Bauantrag Lörracher Str. 48 Anlage 2 Ansichten.pdf

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4. / 28. Neufassung der Gutachterausschussgebührensatzung für den gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Weil am Rhein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 05. Gemeinderatssitzung 22.04.2024 ö 428

Beschlussvorschlag

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Weil am Rhein wird beschlossen.

Begründung

Inhalt der Neufassung der Gebührensatzung ist die Anpassung der Gebührenhöhen und deren Reichweite und Umfang hinsichtlich einer fachlich korrekten Abrechnung. Weiter handelt es sich bei den neuen Gebührenhöhen um eine Wertanpassung an die aktuellen Wertverhältnisse im Markt. Es wird Bezug auf die Gebührenhöhen von frei im Markt tätigen Sachverständigen genommen. Hierbei werden die Leistungen des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle als „marktvergleichbar“ behandelt.
Aufgrund von gesetzlichen Vorgaben (ImmoWertV2021, BauGB) sowie neu entstandener Aufgabenbereiche (u.a. aus der Thematik der Grundsteuer B) wird der vom Gutachterausschuss zu erbringende Aufwand – und Arbeitsumfang deutlich vertieft und erweitert. Die Neufassung der Gebührensatzung ermöglicht eine detailliertere, angemessenere und kostendeckende Abrechnung der Leistungen des Ausschusses und seiner Geschäftsstelle. 

Die Gebührenkalkulation erfolgte durch die Fa. Allevo Kommunalberatung GmbH und ist dieser Beschlussvorlage als Anlage 2 Beigefügt. 

Entsprechend der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Bildung des Gemeinsamen Gutachterausschusses erfolgt im Vorfeld die Anhörung der beteiligten Kommunen.

Gez.
Karola Berger….

Dokumente
Download 28 Gutachterausschussgebührensatzung Anlage 1.pdf
Download 28 Gutachterausschussgebührensatzung Gebührenkalkulation Allevo Anlage 2.pdf

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5. Spendenannahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 05. Gemeinderatssitzung 22.04.2024 ö 5
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6. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 05. Gemeinderatssitzung 22.04.2024 ö 6
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7. Allgemeine Anfragen und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 05. Gemeinderatssitzung 22.04.2024 ö 7
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8. Fragestunde der Einwohner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 05. Gemeinderatssitzung 22.04.2024 ö 8
Datenstand vom 19.04.2024 09:22 Uhr