Umgestaltung der Lörracher Straße mit Anschlussknoten Binzener- / Wittlinger Straße -Beschluss der Machbarkeitsstudie und des weiteren Vorgehens


Daten angezeigt aus Sitzung:  03. Gemeinderatssitzung, 26.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 03. Gemeinderatssitzung 26.02.2024 ö 418

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
  1. Der Machbarkeitsstudie zur Umgestaltung der Lörracher Straße mit Anschlussknoten Binzener-/ Wittlinger Straße wird zugestimmt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Machbarkeitsstudie an die Straßenbaulastträger sowie Träger öffentlicher Belange weiterzureichen.
  3. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, die Abstimmung bezüglich der erforderlichen Verkehrsuntersuchung (Punkt 6 der Vorlage 18/2024 – nächste Schritte) mit den Straßenbaulastträgern vorzunehmen, mit dem Ziel, diese zu beauftragen.

Begründung

Auf die bisherigen Beratungen in den öffentlichen Sitzungen vom 24.04.2023 (Vorlage 16/2023) und 16. Oktober 2023 (Vorlage 31/2023) wird verwiesen.
In diesen Sitzungen hat der Gemeinderat über die Mindestziele zur Umgestaltung der Lörracher Straße und Zwischenergebnisse der Machbarkeitsstudie sowie die Planentwürfe der Varianten 1 – 3 der Lörracher Straße und des Knotenpunktes Lörracher-/ Wittlinger-/ Binzener Straße beraten und beschlossen.
In der Oktobersitzung wurde der Gemeinderat zudem über die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung Rümmingen 2023 informiert. Auf die Anlage 2 der Vorlage 31/2023 wird hierzu verwiesen.
Nun liegt die finale Fassung der Machbarkeitsstudie vor. Auf eine erneute Vorstellung der Planvarianten durch die Fachplaner in der Sitzung wird aufgrund der bereits erfolgten Vorstellung und nur geringfügiger Anpassungen (z.B. Schleppkurvennachweis Rümminger Straße, Binzen) verzichtet. Neu sind die Großkostenschätzung sowie der Abschluss der Thematik „Radverkehr“. 

1. Variantenuntersuchung Lörracher Straße
Im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung hat das Konstanzer Fachplanerbüro Rapp Regioplan für den Streckenverlauf der Lörracher Straße drei Varianten ausgearbeitet, welche sich in der Verkehrslenkung, Dimensionierung der Fahrbahn sowie in der Gestaltung der Seitenräume unterscheiden. 
Im zuvor mit dem Gemeinderat Rümmingen durchgeführten Workshop und einer gemeinsamen Sitzung mit Bürgermeisterin Frau Meier und Erstem Landesbeamten Herrn Höhler des LRA Lörrach wurden Punkte erarbeitet, die der Variantenuntersuchung der Lörracher Straße als auch des Knotenpunktes Lörracher-/Wittlinger-/Binzener Straße mindestens zu Grunde liegen sollen, und zwar: 
  • Prüfen und optimieren vorhandener Querungshilfen, herstellen gesicherter Querungshilfen, auch unter dem Aspekt Schaffung sicherer Schulwege
  • Schaffung von mehr Raum für Fußgänger
  • Aufwertung der Seitenräume mit Begrünung und Bepflanzung
  • Prüfen der Busverkehrsführung und optimieren der Haltestellen
  • Prüfen der Radverkehrsführung
Bei der Erarbeitung der Varianten wurden die Fachbereiche „Straßen“ und „Verkehr“ sowie die Bereiche „Nachhaltige Mobilität“ und die Radverkehrsbeauftragte des Landkreises Lörrach sowie das Baureferat des Regierungspräsidiums Freiburg beteiligt. 
Die wichtigsten Parameter der erarbeiteten Varianten sind in Tabelle 1 auf einen Blick dargestellt.
Tabelle 1 Varianten im Überblick

Variante 1
Variante 2
Variante 3

Fahrbahnbreite

5,25 m

6,00 m

5,00 m


Verkehrsführung

SV und Busverkehr in Fahrtrichtung Ortsmitte frei,
SV Richtung Lörrach gesperrt,
Busverkehr in Fahrtrichtung Lörrach nutzt die KFB-Straße (im Uhrzeigersinn) 

Keine Einschränkungen

SV gesperrt,
Bus in Fahrtrichtung Lörrach frei, 
Busverkehr in Fahrtrichtung Ortsmitte nutzt die KFB-Straße (gegen den Uhrzeigersinn)

Gehwege

Ziel: Einseitig 2,00 m, gegenüberliegend nach Möglichkeit 1,50 m

Ziel: Einseitig 2,00 m gegenüberliegend nach Möglichkeit 1,50 m

Ziel: Durchgängig beidseitig (≥1,50 m)

2. Variantenuntersuchung Knotenpunkt Lörracher-/ Wittlinger-/ Binzener Straße
Zum Knotenpunkt Lörracher- / Wittlinger- / Binzener Straße fand durch die Rapp AG Freiburg im Mai 2023 eine verkehrstechnische Untersuchung statt (Anlage 2 Vorlage 31/2023). Demnach erreicht der Knotenpunkt derzeit Qualitätsstufe D. Bei einer geringen Steigerung der Knotenstrombelastungen wird die nicht mehr ausreichende Qualitätsstufe E erreicht. 
Für den Knotenpunkt waren ebenfalls drei Varianten zu untersuchen.
In den weiteren erforderlichen Planungsschritten ist die Leistungsfähigkeit jeder Knotenpunktvariante zwingend zu prüfen.
In Variante 1 wird die Verkehrsführung als Einmündung beibehalten (Auszug aus der Machbarkeitsstudie). 

Der Linksabbiegestreifen in der Wittlinger Straße wird in seiner Form und Lage den Richtlinien entsprechend angepasst. Die Fahrbahnränder der Landesstraße werden leicht nach Westen verschoben. Dadurch werden um den gesamten Knotenpunkt Gehwege ≥1,50 m (Westseite des Knotenpunktes) bzw. ≥2,00 m (Ostseite des Knotenpunktes) geschaffen. Um den Gehweg auf der Westseite auf 1,50 m zu dimensionieren, ist auf Flst.-Nr. 55 (Gasthof Sonne) Grunderwerb oder Grunddienstbarkeit von ca. 0,3 m² erforderlich. Weitere Konflikte mit Grundstückseigentümern ergeben sich aus der Planung nicht.

Die bestehende Lichtsignalanlage für den Fußverkehr wird an der bestehenden Position beibehalten. Weiter im Süden kann eine weitere Bedarfsampel errichtet werden, um die Querung der Landesstraße im südlichen Bereich und zur Schallbacher Straße ebenfalls zu sichern.

Unter Berücksichtigung der zuvor genannten Punkte ist eine gesicherte Querung bspw. mittels Fahrbahnteiler am Knotenpunktarm der Lörracher Straße aufgrund der Schleppkurven von Gelenkbussen sowie mangelnder Sichtverhältnisse nicht realisierbar. Im weiteren Verlauf der Lörracher Straße ist eine Querung aufgrund der beengten Verhältnisse sowie aufgrund des folgenden Kurvenbereiches nicht mehr möglich. Dies ist als Nachteil dieser Knotenpunktvariante zu sehen.

Durch die Reduktion des Einmündungsbereiches wird die Möglichkeit geboten, den Platz um den bestehenden Brunnen aufzuwerten und das Ziel der lebendigen Ortsmitte zu realisieren. Die tatsächliche Dimensionierung des Einmündungsbereiches und damit der zur Verfügung stehende Platz zur Aufwertung der Ortsmitte hängt maßgeblich von der gewählten Verkehrsführung in der Lörracher Straße ab.

Variante 2 – Lichtsignalanlage (Auszug aus der Machbarkeitsstudie) 

Die lichtsignalisierte Einmündung kann mit jeweils einem Mischstreifen je Knotenpunktzufahrt realisiert werden. Der gesamte Einmündungsbereich wird dadurch im Vergleich zum Bestand verkleinert, sodass ringsum Gehwege von 2,00 m Breite geschaffen werden können. In allen Zufahrten werden zusätzlich Fußgängerfurten eingerichtet. Für den Fußverkehr entsteht ein durchgängiges Wegenetz. Grunderwerb wird bei der vollsignalisierten Knotenpunktvariante nicht erforderlich. 

Durch die Reduktion des Einmündungsbereiches wird die Möglichkeit geboten, den Platz um den bestehenden Brunnen aufzuwerten und das Ziel der lebendigen Ortsmitte zu realisieren.

Der benachbarte Knotenpunkt Schallbacher Straße / Binzener Straße muss in dieser Variante voraussichtlich ebenfalls signalisiert werden. Dies ist mit der aktuell laufenden Planung der Schallbacher Straße kompatibel. Lediglich auf die derzeit geplante Fahrbahneinengung mit Fußgängerüberweg sollte dann verzichtet werden. Ob eine Signalisierung des benachbarten Knotenpunktes erforderlich ist, ist in weiteren Planungsschritten zu prüfen.

Variante 3 – Kreisverkehrsplatz 

Die Anlage eines Kreisverkehrsplatzes unter begrenztem Grunderwerb und mit umgehendem Fußwegenetz ist nur unter Anwendung eines Minikreisverkehrs (Außendurchmesser ≤ 22 m) realisierbar. Der Minikreisverkehr kann am geplanten Knotenpunkt mit einem Außendurchmesser von 20 m geplant werden. Die Mittelinsel muss befahrbar ausgebildet werden. Im östlichen und südlichen Bereich resultiert der Gehweg zu einer Breite von 2,00 m. Im Süden ist hierfür Grunderwerb auf Flurstück 108 von ca. 15 m² erforderlich. Im Westen kann der Gehweg lediglich mit einer Breite von 1,55 m hergestellt werden. Hierfür ist auf ca. 2 m² eine Grunddienstbarkeit oder Grunderwerb von Flst.-Nr. 55 (Gasthof Sonne) erforderlich.

Die Knotenpunkzufahrten können mit Fußgängerüberwegen sowie Fahrbahnteilern ausgestattet werden. Die Anlage der FGÜs muss mit der Verkehrsbehörde abgestimmt werden. 

Nach Abstimmungen mit der Straßenbaubehörde des Regierungspräsidiums Freiburg kann der Anlage eines Minikreisverkehres im Zuge einer Landesstraße (Wittlinger- / Binzener Straße) nicht ohne weiteres zugestimmt werden. Kreisverkehre entlang von Landesstraßen besitzen i.d.R. einen Durchmesser von min. 26 m. Das Landratsamt sowie die Gemeinde Rümmingen begrüßen die Form eines Minikreisverkehrs. 

Zusätzlich zur Leistungsfähigkeit muss auch der Rückstau zum benachbarten Knotenpunkt Schallbacher Straße / Binzener Straße im weiteren Planungsschritt geprüft werden. 

3. Radverkehr – Punkt 2.2.4, S. 18 ff Machbarkeitsstudie

Eines der Ziele der Gemeinde Rümmingen ist die Verbesserung der Radverkehrssituation, insbesondere eine höhere Sicherheit für Radfahrende, aber auch mit Blick auf die nachhaltige Mobilität die Stärkung des Radverkehrs (Projekt NEMO).

Die Verkehrsplaner kommen in der Machbarkeitsstudie zu dem Ergebnis, dass aus verkehrsplanerischer Sicht der Radverkehrsführung wie bisher im Mischverkehr nichts entgegensteht. Diese Aussage wird von der Verwaltung hinterfragt. Die Strecke stellt als Teil des RadnetzBW eine wichtige Radverkehrsverbindung dar. Der MIV ist hoch, sh. dazu auch der Machbarkeitsstudie. 

Die Ergebnisse aus den Workshops im Kandertal im Rahmen des Kooperationsprojekts „Siedlung und Verkehr“ des Landes BW mit den Regionalverbänden, sh. Anlagen 2 und 3 der Vorlage 17/2024, zeigen, dass sich Radfahrende auf solchen Mischverkehren nicht sicher fühlen, insbesondere ihre Kinder nicht auf solchen Straßen fahren lassen wollen. Im Ergebnisdossier „Qualitätserfassung von Ortsmitten“ wird im Handlungsimpuls Nr. 14 explizit aufgeführt, dass das hohe Verkehrsaufkommen riskante Überholmanöver begünstigt und das subjektive Sicherheitsempfinden der Radfahrenden reduziert. Insofern vertritt die Verwaltung die Auffassung, diesen Punkt vertiefter zu untersuchen. 

Auszug Handlungsimpuls Nr. 14:  
 
Erstellung eines Radverkehrskonzeptes und Ausweisung einer Alternativroute. Trotz einer reduzierten Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h sollte der Radverkehr bei einem Verkehrsaufkommen von über 8.000 Kfz/Tag bei 30 km/h nicht im Mischverkehr geführt werden. Auf Grund der schmalen Fahrbahnbreite, den baulichen Eng-stellen und des Verkehrsaufkommens ist es nicht möglich, einen Schutzstreifen oder einen Schutzstreifen mit schmaler Kernfahrbahn einzurichten. Eine Alternativroute sollte die regionale Vernetzung im Rahmen des Rad-netzBW berücksichtigen. 


Auszug aus der Machbarkeitsstudie: 

Der Radverkehr wird in allen drei Varianten im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt. Die Querungshilfe am südlichen Ortseingang wurde in jeder Variante auf die Musterlösung des RadNetz BW (Muster 9.5-10) angepasst. Die Einfädelung des Radverkehrs auf die Fahrbahn erfolgte analog dazu. 

Im Zuge der Machbarkeitsstudie wurden alternative Radverkehrsführungen geprüft. Als schlüssige Route kommt die Führung des Radverkehres über die Dorfstraße / KFB-Straße in Betracht (Abbildung 1). An dieser Route gibt es folgende Mängel:

  • 7 -1 0 % Steigung auf einer Länge von ca. 250 m → widerspricht den Vorgaben aktueller Regelwerke (vgl: Steigung auf der Lörracher Straße Maximal 5 - 7 % auf einer Länge von ca. 280 m)
  • In Fahrtrichtung Lörrach: Radfahrer als Linksabbieger im unübersichtlichen Kurvenbereich (Lörracher Straße / Dorfstraße).

Die Führung des Radverkehres auf der Fahrbahn wird bei Fahrbahnbreiten ≤ 6,00 m und bei Verkehrsstärken bis 700 Kfz/h als verträglich erachtet (vgl. ERA, 2010). Aus dem Verkehrsgutachten der Rapp AG geht eine Verkehrsstärke von rund 850 Kfz/h in der Morgenspitzenstunde hervor.

Trotz der leicht erhöhten Belastung in der Spitzenstunde kann bei geringen Geschwindigkeiten (30 km/h) „der Radverkehr im Allgemeinen komfortabel und hinreichend sicher auf der Fahrbahn“ geführt werden (RASt 06, Kapitel 6.1.7.2).

Aus dem Verkehrsgutachten der Rapp AG geht ebenfalls hervor, dass es sich um lediglich 337 Radfahrende/24 h handelt. Aus verkehrsplanerischer Sicht steht der Radverkehrsführung im Mischverkehr nichts entgegen. 

Abbildung 1 Alternative Radverkehrsführung (pinke Linie) – Machbarkeitsstudie S 19


4. Grobkostenschätzung (Auszug aus Machbarkeitsstudie S. 23 ff)
Im Zuge der Machbarkeitsuntersuchung wurde eine Grobkostenschätzung für jede Variante erstellt. Das Ergebnis ist in Tabelle 2 aufgeführt. 

Tabelle 2 Grobkostenschätzung


Baukosten netto in EUR
BNK netto in EUR
Summe BK + BNK netto in EUR
Gesamtkosten brutto (inkl. 19% MwSt.) in EUR (gerundet)
Lörracher Straße
Variante 1
1.670.000,00 €
334.000,00 €
2.004.000,00 €
2.384.800,00 €
Variante 2
1.720.000,00 €
344.000,00 €
2.064.000,00 €
2.456.200,00 €
Variante 3
1.810.000,00 €
362.000,00 €
2.172.000,00 €
2.584.700,00 €
Knotenpunkt Lörracher-/ Wittlinger-/ Binzener Straße
Einmündung
340.000,00 €
68.000,00 €
408.000,00 €
485.500,00 €
Lichtsignalanlage
360.000,00 €
72.000,00 €
432.000,00 €
514.100,00 €
Kreisverkehrsplatz
300.000,00 €
60.000,00 €
360.000,00 €
428.400,00 €


Ein Baugrundgutachten liegt bisher nicht vor. Im Rahmen der Grobkostenschätzung wurde daher folgende Annahme zugrunde gelegt: 

  • 70 % Z0-Material
  • 30 % Z2-Material.

In den Baunebenkosten enthalten sind Kosten für Honorare, Gutachten, Vermessung und ähnliches.

Nicht enthalten in der Kostenschätzung sind:
  • Leitungsbau
  • Kosten für Grunderwerb

Kostenteilung:
Von der Planung betroffen sind die Gemeinde Rümmingen (Gehwege und Nebenflächen), das Landratsamt Lörrach (Kreisstaße – Lörracher Straße) sowie das RP Freiburg (Landesstraße am Knotenpunkt Lörracher-/ Wittlinger-/ Binzener Straße). 

Eine mögliche Kostenteilung der Lörracher Straße könnte nach den jeweiligen Flächenanteilen der beteiligten Baulastträger (Gemeinde Rümmingen – Landratsamt Lörrach) erfolgen. 

Die Kostenteilung des Knotenpunktes erfolgte nach dem Vorgehen der Straßen-Kreuzungsrichtlinie. Es resultiert folgende Aufteilung:

Tabelle 3 
Kostenteilung nach Aufteilung der Kosten in Abhängigkeit der jeweiligen Flächenanteile je Baulastträger


Kostenteilung - Baukosten brutto in EUR, inkl. 20 % Baunebenkosten 
Gemeinde Rümmingen 
Landratsamt Lörrach 
RP Freiburg 
Lörracher Straße 
Variante 1 
900.000,00 € 
1.500.000,00 € 
- € 
Variante 2 
840.000,00 € 
1.640.000,00 € 
- € 
Variante 3 
1.070.000,00 € 
1.540.000,00 € 
- € 
Knotenpunkt Lörracher-/ Wittlinger-/ Binzener Straße 
Einmündung 
130.000,00 € 
90.000,00 € 
270.000,00 € 
Lichtsignal-
anlage 
170.000,00 € 
100.000,00 € 
260.000,00 € 
Kreisverkehrsplatz 
100.000,00 € 
70.000,00 € 
270.000,00 € 


In wie weit sich das RP Freiburg an den Kosten für die Umgestaltung des Knotenpunktes beteiligt muss im Weiteren geklärt werden. 
Die dargestellte Kostenteilung stellt keine Zusage zur Kostenübernahme durch die beteiligten Baulastträger dar. 


5. Fördermittel (Auszug aus Machbarkeitsstudie S. 24)

Das Land Baden-Württemberg bietet mit dem Landesgemeindeverkehrs-finanzierungsgesetz (LGVFG) Möglichkeiten zur Förderung in den Bereichen Mobilität, Verkehr und Straßen, speziell auch für den kommunalen Straßenbau, den Rad- und Fußverkehr sowie den ÖPNV. 

Im Herbst des Jahres erfolgt der Antrag zur Aufnahme (Voranmeldung) der geplanten Maßnahme in das entsprechende Förderprogramm auf Basis der Vorplanung. 

Nach erfolgreicher Aufnahme in das Programm wird der Förderantrag innerhalb eines Jahres bei Rad- und Fußverkehr bzw. innerhalb von drei Jahren im Bereich Kommunaler Straßenbau und ÖPNV auf Basis der Entwurfsplanung gestellt. Nach Bewilligung des Antrags kann die Maßnahme realisiert werden.

Demzufolge wird empfohlen, auf Grundlage der Machbarkeitsstudie eine Vorplanung zu erstellen. Im Zuge der Vorplanung werden die Varianten im Detail untersucht und ein Variantenentscheid herbeigeführt. Im Anschluss kann mit Hilfe der Vorplanung und der Zielvariante ein Antrag für die Aufnahme in das Förderprogramm gestellt werden. 


6. Nächste Schritte zur Umgestaltung Lörracher Straße / Machbarkeitsstudie
Die Gemeinde ist in weiten Teilen nicht Straßenbaulastträger und die Umsetzung kann nur im Zusammenwirken mit dem Land Baden-Württemberg (über Regierungspräsidium Freiburg – Straßenbauamt) für den Knotenpunkt und dem Landkreis Lörrach für beide Bereiche erfolgen. Die Gemeinde Binzen ist zu gegebener Zeit ebenso einzubeziehen, weil bei zwei Varianten die Verkehrsführung im Schwerlastverkehr verändert wird. 
Die Machbarkeitsstudie wird nach Beschluss durch den Gemeinderat an die Straßenbaulastträger und anderweitigen Träger öffentlicher Belange versandt. Vorab wurde diese mit dem Versand der Vorlage an das Landratsamt und der Nachbargemeinde Binzen weitergereicht.   
Bevor Beschlüsse über die präferierten Varianten zur Lörracher Straße und zum Knotenpunkt gefasst werden, ist zunächst eine weitere

  • Verkehrsuntersuchung zu jeder Knotenpunktvariante (Leistungsfähigkeit) Lörracher-/Binzener-/Schallbacher Straße auf Basis der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie 

zwingend durchzuführen. Hierbei sind die beiden Baulastträger, Landratsamt und Regierungspräsidium Freiburg vorab einzubinden, auch bezüglich der Kostentragung. 
Zeitlich ist dabei zu beachten, dass die Planung zur Umgestaltung der Schallbacher Straße aufgrund der Parallelität zum Seniorenwohnprojekt weit fortgeschritten ist und sich hier je nach anvisierter Umsetzung einer Variante Änderungen ergeben könnten (sh. Variante 2 Lichtsignalanlage – fettgedruckte Zeilen dieser Vorlage). 

Gez.
Daniela Meier
Bürgermeisterin

Dokumente
18 Umgestaltung Lörracher Straße, Knotenpunkte Anlage 1 Erläuterungsbericht 2024.02.19 (.pdf)
18 Umgestaltung Lörracher Straße, Knotenpunkte Anlage 10 Lageplan Kreisverkehrsplatz (.pdf)
18 Umgestaltung Lörracher Straße, Knotenpunkte Anlage 11 Einmündung (.pdf)
18 Umgestaltung Lörracher Straße, Knotenpunkte Anlage 12 Schleppkurvenplan_1_KFB-Straße (.pdf)
18 Umgestaltung Lörracher Straße, Knotenpunkte Anlage 13 Schleppkurvenplan Dorfstraße (.pdf)
18 Umgestaltung Lörracher Straße, Knotenpunkte Anlage 14 Schleppkurvenplan Einmündung (.pdf)
18 Umgestaltung Lörracher Straße, Knotenpunkte Anlage 15 Schleppkurvenplan Kreisverkehrsplatz (.pdf)
18 Umgestaltung Lörracher Straße, Knotenpunkte Anlage 16 Schleppkurvenplan Binzen (.pdf)
18 Umgestaltung Lörracher Straße, Knotenpunkte Anlage 2 Übersichtslageplan Konfliktpunkte 2024.02.19 (.pdf)
18 Umgestaltung Lörracher Straße, Knotenpunkte Anlage 3 Lageplan Variante 1_Blatt 1 (.pdf)
18 Umgestaltung Lörracher Straße, Knotenpunkte Anlage 4 Lageplan Variante 1_Blatt 2 (.pdf)
18 Umgestaltung Lörracher Straße, Knotenpunkte Anlage 5 Lageplan Variante 2_Blatt1 (.pdf)
18 Umgestaltung Lörracher Straße, Knotenpunkte Anlage 6 Lageplan Variante 2_Blatt2 (.pdf)
18 Umgestaltung Lörracher Straße, Knotenpunkte Anlage 7 Lageplan Variante 3 Blatt1 (.pdf)
18 Umgestaltung Lörracher Straße, Knotenpunkte Anlage 8 Lageplan Variante 3 Blatt 2 (.pdf)
18 Umgestaltung Lörracher Straße, Knotenpunkte Anlage 9 Lageplan Lichtsignalanlage (.pdf)

Datenstand vom 23.02.2024 17:43 Uhr