Stellungnahme Stadtbau Lörrach 23.02.2024
Das Bauvorhaben auf dem Flurstück Nr. 25/8, Wittlinger Straße, Ecke Alte Ziegelei, liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Tonwerke“ in der Fassung der 2. Änderung, mit Rechtskraft vom 14.12.2015. Es gilt die BauNVO von 1990 in der Fassung vom 11.06.2013. Geplant ist der Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses. Bereits im Jahre 2017 wurde ein Bauvorhaben beantragt und im Jahre 2018 genehmigt. Teil der Genehmigung waren Befreiungen vom Bebauungsplan zur Absenkung der Erdgeschoss-Fußbodenhöhe sowie der Position der Tiefgaragenzufahrt. Diese Baugenehmigung wurde im Jahre 2021 verlängert. Heute liegt ein neuer, in einzelnen Punkten veränderter Bauantrag vor.
Die Höhenlage des Gebäudes sowie die Tiefgaragenzufahrt bleiben gegenüber dem genehmigten Baugesuch aus dem Jahre 2017 unverändert. Die damals bewilligten Befreiungen werden somit auch heute nötig.
Erhalten bleibt auch die Aufteilung des Gebäudes in drei gewerbliche Einheiten im Erdgeschoss und Wohnungen in den Obergeschossen. Die Erschließungswege bleiben unverändert, es entstehen keine weiteren Gebäudezugänge.
Ebenso bleiben die Geschossigkeit, die Gebäudehöhe sowie die oberirdische Grundfläche des Gebäudes gleich. Im Untergeschoss wird der Fahrradkeller verkleinert und durch Fahrradaufhängungen ergänzt.
Die Nordansicht verändert sich durch Schaffung zusätzlicher Wohnräume: Im 1. Obergeschoss entsteht ein weiteres Zimmer, ein Wintergarten entfällt. Im 2. Obergeschoss entfällt eine teilweise überdachte Loggia, es entstehen ein Zimmer und eine Dachterrasse, sowie im Luftraum der Loggia ein weiteres Zimmer im 3. Obergeschoss. Dort entfällt zudem ein Wintergarten zugunsten eines überdachten Balkons. Im Weiteren bleiben die Grundrisse unverändert.
Die Flächenverteilung der Dachterrassen zwischen den Wohnungen wird angepasst. Die Dachterrasse der Wohnung im Dachgeschoss wird erweitert, im Gegenzug fällt ein Dachaufbau weg und der Dachgarten wird zur Dachbegrünung.
Die vorliegenden Änderungen fallen nicht ins Gewicht. Die nötigen Befreiungen zur Höhenlage und der Tiefgaragenzufahrt wurden bereits vormals ausgesprochen. Aus städtebaulicher Sicht kann das Einvernehmen daher insgesamt empfohlen werden.
Gez. Jan Sören Kleebach, Stadtbau Lörrach