Bebauungsplans „Mattental“, erneute, verkürzte und eingeschränkte Veröffentlichung und erneute formelle Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, Bericht zur erneuten formellen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange (20. Dez. 2023 bis 31. Jan. 2023), Behandlung der Stellungnahmen und Beschluss zur erneuten, verkürzten und eingeschränkten Veröffentlichung und erneuten formellen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange


Daten angezeigt aus Sitzung:  05. Gemeinderatssitzung, 22.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 05. Gemeinderatssitzung 22.04.2024 ö 229

Beschlussvorschlag

  1. Der Bericht über die, während der dritten formellen Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen, Stellungnahmen gemäß der Anlagen 01 und 02 der Vorlage 29/2024 wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die im Rahmen der erneuten formellen Beteiligung vorgebrachten Stellungnahmen der   Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß der Abwägungsvorschläge der Anlagen 01 und 02 der Vorlage 29/2024 untereinander und gegeneinander abgewogen. Das Abwägungsergebnis wird beschlossen.

  1. Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Mattental“ in der Fassung vom 05.04.2024 entsprechend der Anlagen 03 bis 12 wird gebilligt.

  1. Beschluss zur erneuten, verkürzten und eingeschränkten Veröffentlichung sowie Anhörung der Behörden gemäß § 4a Abs. 3 BauGB:

    1. Der Gemeinderat beschließt, den Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Mattental“ in der Fassung vom 05.04.2024 entsprechend der Anlagen 03 bis 12 gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut verkürzt für wenigstens 14 Tage und eingeschränkt zu veröffentlichen. Angehört wird dabei ausschließlich die betroffene Öffentlichkeit: die Anwohnenden deren Grundstücke an den „Bahnweg“ angrenzen.

    1. Zudem beschließt der Gemeinderat die erneute Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB, verkürzt für wenigstens 14 Tage und eingeschränkt auf das Landratsamt Lörrach, Fachbereich Landwirtschaft und Naturschutz, Sachgebiet Landwirtschaft.

Begründung

Stellungnahme der Stadtbau Lörrach vom 08.04.2024

Die Gemeinde Rümmingen strebt an, die städtebauliche Struktur entlang der Wittlinger Straße neu zu ordnen. Ziel der Planung ist es, die Aussiedlung des bestehenden landwirtschaftlichen Betriebs und Reiterhofs zu ermöglichen, um die innerörtliche, konfliktträchtige Gemengelage aufzulösen.

Derzeit konkurrieren die Nutzungsansprüche auf der bestehenden Fläche zwischen einer herangerückten Wohnbebauung und einem stetig wachsenden Reitbetrieb. Die Verlagerung des Reitbetriebs soll auf die betriebseigenen Flurstücke im angrenzenden Mattental in einem Sondergebiet „Reitanlage“ erfolgen. 

Für die Realisierung des Vorhabens ist ein städtebaulicher Vertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger geschlossen worden. Nach diesem richtet sich die Planung des Sondergebiets.

Die Aussiedlung des Reiterhofs ermöglicht daraufhin eine gesteuerte Entwicklung und Stärkung des gemischten Gebietscharakters entlang der Wittlinger Straße. Dieser soll auch unter Berücksichtigung der angrenzenden Nutzungen erhalten und gefördert werden.

Im Süden des Plangebiets grenzt eine dem dörflichen Wohngebiet entsprechende Nutzungsstruktur an die Schallbacher Straße an. Dieser wird im Zuge des Bebauungsplanverfahrens schonende Erweiterungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung von Hochwasser- und Starkregenereignissen zugesprochen.

Die erneute, verkürzte und eingeschränkte Offenlage wird erforderlich, um die Pflanzgebote im Plangebiet zu sichern, die (neben anderen) als Ausgleichsmaßnehme für den geplanten Eingriff festgesetzt sind. Anpflanzungsgebote sind auf festgesetzten „Flächen für die Landwirtschaft“ nicht zulässig, daher wird eine abgegrenzte Fläche als „Private Grünfläche mit Zweckbestimmung: Fläche für Anpflanzungen“ festgesetzt. Auf dieser Fläche geplante Pflanzgebote sind in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag als Ausgleich zu sichern.

Die Änderung der Festsetzung hat keine Auswirkungen auf die reale Nutzbarkeit der Fläche. Eine hochbauliche Überbauung bleibt ausgeschlossen.

Da die Festsetzung zwar die Art der genutzten Fläche in einem begrenzten Bereich im Plangebiet verändert, aber darüber hinaus die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird die vierte erneute Beteiligung verkürzt auf mindestens 14 Tage und im Anhörungskreis eingeschränkt durchgeführt. Als Träger öffentlicher Belange wird nur der Fachbereich Landwirtschaft und Naturschutz, Sachgebiet Landwirtschaft angehört, da die Festsetzung die Umwandlung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Private Grünfläche mit Zweckbestimmung: Fläche für Anpflanzungen“ Betrifft. 

Aus der Öffentlichkeit werden lediglich die Personen gehört, die direkt an den „Bahnweg“ angrenzen. Betroffen sind ausschließlich

  • Bachweg  9
  • Ziegelweg 1, 3, 5, 7, 9, 11, 23, 25, 27, 29, 31, 33, 35
  • Gebrüder-Lange-Weg 6

Bericht zur erneuten formellen Beteiligung der Öffentlichkeit 
vom 20. Dezember 2023 bis 31. Januar 2024

Während der erneuten Veröffentlichung der Unterlagen des Bebauungsplanentwurfs „Mattental“ mit Stand vom 10.11.2023 sind insgesamt zwei Stellungnahmen eingegangen.

Zusammengefasst wurden in den Stellungnehmenden folgende Themen angesprochen:

  • Wunsch nach Bebaubarkeit eines Flurstücks innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans, das als landwirtschaftliche Fläche festgesetzt ist.
  • Höhe der Reithalle
  • Erhalt eines Baumes
  • Ausweisung einer privaten Grünfläche zwischen Gleisen und Sondergebiet
  • Dachbegrünung und Photovoltaik
  • Geräusche durch Pferdehufe in der Führanlage
  • Anregung zu Festsetzungen bezüglich Geruchsimmissionen

Der vorliegende Bebauungsplanentwurf mit Stand vom 05.04.2024 berücksichtigt einen Teil der Stellungnahmen. Die Abwägungsvorschläge zu den berücksichtigten, teilweise- oder unberücksichtigten Stellungnahmen finden sich in der Anlage 01 zu dieser Vorlage 29/2024.

Bericht zur erneuten formellen Beteiligung der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange vom 20. Dezember 2023 bis 31. Januar 2024

Während der erneuten formellen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplanentwurf „Mattental“ mit Stand vom 10.11.2023 sind insgesamt elf Stellungnahmen eingegangen.

Landratsamt Lörrach, koordinierte Stellungnahme:
Fachbereich Umwelt
Sachgebiet Kommunale Abwasserbeseitigung
Hinweis auf die Notwendigkeit der Beantragung einer wasserrechtlichen Zulassung mittels eines Teilkanalisationsplans für den Bau und Betrieb der geplanten Anlage. Auflistung der zu beachtenden Anforderungen an die öffentlichen Kanalisationsanlagen und der Grundstücksentwässerungsanlagen in der Wasserschutzgebietszone III.
Hinweis zu Versickerung von Oberflächenwasser von unbehandelten Metalldachflächen.
Sachgebiet Oberflächengewässer / Hochwasserschutz / Starkregen:
Keine Bedenken.
Sachgebiet Grundwasser & Boden:
Bitte um nachrichtliche Übernahme der Altlastenfläche in Planteil.
Verweis auf die Verordnungen zum Bodenschutz.
Hinweis auf die Lage in der WSG Zone III und die zu beachtenden Rechtsverordnungen.
Hinweis zu gespannten Grundwasserverhältnissen und Bauausführungen unterhalb der Geländeoberfläche.
Sachgebiet Immissionsschutz:
Keine Bedenken.
Fachbereich Baurecht:
Keine Bedenken.

Fachbereich Landwirtschaft und Naturschutz
Sachgebiet Landwirtschaft:
Keine Bedenken.
Fachbereich Straßen (mit Ergänzung):
Sachgebiet Straßen:
Hinweis zum Umgang mit Verunreinigungen auf Straßen.
Hinweis zu möglichen Bauarbeiten an der Schnittstelle Kreisstraße (K 6327) / Mattentalweg.
Hinweis zu Beeinträchtigungsverbot des Verkehrs auf der L 134/ K 6327
Hinweis, dass Lärmvorsorgemaßnahmen den Verkehrslärm betreffend Sache des Vorhabenträgers seien.
Anmerkung zu Sichtdreieck K 6327 / Bahnübergang von Seiten Schallbach.
Darüber hinaus: keine Bedenken.
Sachgebiet Radverkehr:
Hinweis zu Beachtung und Rücksichtnahme auf das Radverkehrsnetz entlang der L 134 / K 6327.
Fachbereich Verkehr und ÖPNV:
Keine Bedenken.
Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau:
Geotechnik:
Anregung zur Übernahme von Hinweisen.
Boden:
Keine Bedenken, genereller Hinweis.
Mineralische Rohstoffe:
Keine Bedenken.
Grundwasser:
Hinweis auf die Lage im Wasserschutzgebiet.
Bergbau:
Keine Bedenken.
Geotopschutz:
Keine Bedenken.
badenovaNetze GmbH:
Keine Bedenken.
Handelsverband Südbaden e.V.:
Hinweis zu kleinflächigen Handelsbetrieben.
Wasserverband Südliches Markgräflerland:
Berücksichtigung der Stellungnahme vom 14.07.2017.
Hinweis, dass der Tiefbrunnen neu gebohrt wird und dies Auswirkungen auf das bestehende Wasserschutzgebiet haben kann.
LNV-Arbeitskreis Lörrach:
Keine weiteren Bedenken.
Vodafone West GmbH:
Keine Bedenken.
Zweckverband Kandertalbahn:
Verweis auf Stellungnahme vom 05.04.2019.
Anregung zur Aufhebung des Fußwegbahnübergangs durch Bebauungsplan.
Anregung zum Bahnübergang am Bachweg (außerhalb des Plangebiets).
Anregung zu Durchlässen unterhalb des Bahnkörpers.
Hinweis zu Einfriedung des Zufahrtswegs entlang der Bahngrenze.
Anregung zu Abständen von hochstämmigen Bäumen zum Bahnkörper.
Hinweis zu Abstand von leicht entzündlichen oder explosiven Stoffen zur Bahngrenze.
Hinweis zu Einfriedung der Grundstücke mit Tierhaltung und auf die Auswirkung von akustischen Signalen im Bahnbetrieb auf die gehaltenen Pferde.
Hinweis, dass die Emissionen, die aus dem Bahnbetrieb resultieren, hinzunehmen sind.
Stadt Kandern, Bauverwaltung
Keine Bedenken.
Stadt Lörrach, Fachbereich Stadtplanung:
Keine Bedenken.
Gemeinde Wittlingen:
Anmerkung, dass der Betreiber die entstehende Verschmutzung durch Pferdemist auf dem Kandertalweg auf Wittlinger Gemarkung zu beseitigen hat.
Der vorliegende Bebauungsplanentwurf mit Stand vom 05.04.2024 berücksichtigt einen Teil der Stellungnahmen. Die Abwägungsvorschläge zu den berücksichtigten, teilweise- oder unberücksichtigten Stellungnahmen finden sich in den Anlage 02 zu dieser Vorlage 29/2024.

Weiteres Vorgehen
Durch die finale Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfs musste zur Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen anstelle eines Teils der Fläche für die Landwirtschaft eine private Grünfläche mit Zweckbestimmung „Fläche für Anpflanzungen“ festgesetzt werden. Die Anhörung hierzu findet verkürzt und eingeschränkt statt. Die dort eingegangenen Stellungnahmen sollen im Gemeinderat am 17.06.2024 unter- und gegeneinander abgewogen werden.


Gez. Birthe Fischer, Stadtbau Lörrach
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Dokumente
29 Bebauungsplan Mattental Anlage 01 Abwaegungstabelle_BP_Mattental_Öffentlichkeit 240405 (.pdf)
29 Bebauungsplan Mattental Anlage 02 Abwaegungstabelle_BP_Mattental_TOEB 240405 (.pdf)
29 Bebauungsplan Mattental Anlage 03 Abgrenzungsplan 240405 (.pdf)
29 Bebauungsplan Mattental Anlage 04 Satzung 240405 (.pdf)
29 Bebauungsplan Mattental Anlage 05 240405 Zeichnerischer Teil (.pdf)
29 Bebauungsplan Mattental Anlage 06 Textliche Festsetzungen 240405 (.pdf)
29 Bebauungsplan Mattental Anlage 07 Örtliche Bauvorschriften 240405 (.pdf)
29 Bebauungsplan Mattental Anlage 08 Begründung 240405 (.pdf)
29 Bebauungsplan Mattental Anlage 09 Artenschutzrechtliche Prüfung - Endbericht, Stand 10.11.2023 (.pdf)
29 Bebauungsplan Mattental Anlage 10 Umweltbericht Entwurf zur Offenlage, Stand 10.11.2023 (.pdf)
29 Bebauungsplan Mattental Anlage 10.1 Umweltbericht Maßnahmenblatt 1, Stand 10.11.2023 (.pdf)
29 Bebauungsplan Mattental Anlage 10.2 Umweltbericht Anlage 2 Maßnahmenblatt 2, Stand 31.10.2023 (.pdf)
29 Bebauungsplan Mattental Anlage 10.3 Umweltbericht Bestandsplan Biotoptypen, Stand 10.11.2023 (.pdf)
29 Bebauungsplan Mattental Anlage 10.4 Umweltbericht früherer BPlan Ortsetter, Stand 10.11.2023 (.pdf)
29 Bebauungsplan Mattental Anlage 11 Geruchsimmissionsprognose Büro Lohmeiyer, Stand 17.10.2023 (.pdf)
29 Bebauungsplan Mattental Anlage 12 Geotechnischer Bericht Büro Ing.gruppe Geotechnik, Stand 16.08.2022 (.pdf)
29 Bebauungsplan Mattental Tischvorlage_Umweltbericht_BPlan Mattental_Rümmingen_4. Offenlage_Änderungen blau markiert_neu für Gemeinde 2024_04_15 (.pdf)

Datenstand vom 19.04.2024 09:22 Uhr