Datum: 04.12.2023
Status: Einladung
Sitzungsort: Gemeindehalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Vorlage Nr. Bezeichnung
137 Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Mattental“ - Beratung, Abwägung, Beschluss über die im Rahmen der 2. Offenlage (2019) eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen- Beschluss der erneuten Offenlage gem. § 3 (2) BauGB sowie der Anhörung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) in Verbindung mit § 4 a (§) BauGB
236 Gemeindewald Rümmingen Betriebsplan Forstwirtschaftsjahr 2024
341 Auftragsvergaber Rohrnetzberchnung Wassserversorgung Rümmingen
438 Nichtausübung Vorkaufsrecht Gewässerrandstreifen, Landwirtschaftsfläche Lgb.-Nr. 3014/1
540 Neufassung Polizeiverordnung
6 Spendenannahme
77.1 Bekanntgaben 7.1. Bericht aus öffentlicher Sitzung des Abwasserberbandes vom 21.11.2023 7.2. Bericht aus öffentlicher Sitzung Verbandsversammlung GVV Vorderes Kandertal vom 30.11.2023 zur 10. Änderung des FNP TVR Rümmingen
8 Allgemeine Anfragen und Anregungen
9 Fragestunde der Einwohner

Sitzungsdokumente öffentlich
Download öf. 11 04.12.2023.pdf

zum Seitenanfang

1. / 37. Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Mattental“ - Beratung, Abwägung, Beschluss über die im Rahmen der 2. Offenlage (2019) eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen- Beschluss der erneuten Offenlage gem. § 3 (2) BauGB sowie der Anhörung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) in Verbindung mit § 4 a (§) BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 11. Gemeinderatssitzung 04.12.2023 ö 137

Beschlussvorschlag

  1. Der Bericht über die während der zweiten formellen Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen gemäß der Anlagen 01 und 02 der Vorlage 37/2023 wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die im Rahmen der erneuten formellen Beteiligung vorgebrachten Stellungnahmen der   Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß der Abwägungsvorschläge der Anlagen 01 und 02 der Vorlage 37/2023 untereinander und gegeneinander abgewogen. Das Abwägungsergebnis wird gemäß Abwägungsvorschlag beschlossen. 

  1. Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Mattental“ in der Fassung vom 10.11.2023 gemäß der Anlagen 03 bis 12 wird gebilligt.

  1. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung und beschließt, den Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Mattental“ entsprechend der Anlagen 03 bis 12 gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut für mindestens 30 Tage zu veröffentlichen (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut formell zu beteiligen (§ 4 Abs. 2 BauGB). 

Begründung

Die Gemeinde Rümmingen strebt an, die städtebauliche Struktur entlang der Wittlinger Straße neu zu ordnen. Ziel der Planung ist es, die Aussiedlung des bestehenden landwirtschaftlichen Betriebs und Reiterhofs zu ermöglichen, um die innerörtliche, konfliktträchtige Gemengelage aufzulösen.

Derzeit konkurrieren die Nutzungsansprüche auf der bestehenden Fläche zwischen einer herangerückten Wohnbebauung und einem stetig wachsenden Reitbetrieb. Die Verlagerung des Reitbetriebs soll auf die betriebseigenen Flurstücke im angrenzenden Mattental in einem Sondergebiet „Reitanlage“ erfolgen. 

Für die Realisierung des Vorhabens ist ein städtebaulicher Vertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger geschlossen worden. Nach diesem richtet sich die Planung des Sondergebiets.

Die Aussiedlung des Reiterhofs ermöglicht daraufhin eine gesteuerte Entwicklung und Stärkung des gemischten Gebietscharakters entlang der Wittlinger Straße. Dieser soll auch unter Berücksichtigung der angrenzenden Nutzungen erhalten und gefördert werden.

Im Süden des Plangebiets grenzt eine dem dörflichen Wohngebiet entsprechende Nutzungsstruktur an die Schallbacher Straße an. Dieser wird im Zuge des Bebauungsplanverfahrens schonende Erweiterungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung von Hochwasser- und Starkregenereignissen zugesprochen.

Bericht zur erneuten formellen Beteiligung der Öffentlichkeit 
vom 03. März 2019 bis 08. April 2019

Während der erneuten Veröffentlichung der Unterlagen des Bebauungsplanentwurfs „Mattental“ mit Stand vom 05.02.2019 sind insgesamt vier Stellungnahmen eingegangen. 

Zusammengefasst wurden in den Stellungnehmenden folgende Themen angesprochen:
  • Unklarheit über die Terminierung der erneuten Offenlage
  • Klarheit des vorliegenden Bebauungsplanentwurfs wird bemängelt
  • Lage im Außenbereich/Wirkung eines Bebauungsplans sind unklar
  • Geräusche durch Pferdehufe
  • Abstände zwischen Reitanlage, Pferdekoppeln und Wohnbebauung
  • Höhenlage der Reithalle
  • Höhenlagen/Traufhöhen/Firsthöhen der weiteren im Sondergebiet „Reitanlage“ geplanten Gebäude
  • Festgesetzte/durch den Vorhabenträger zu erbringende Dachbegrünung
  • Mögliche Versiegelung im Sondergebiet „Reitanlage“
  • Naturschutz und Umweltbericht
  • Durchführung der Kompensationsmaßnahmen
  • Unklarheit über die Anzahl anzupflanzender Sträucher und Bäume
  • Verdrängung von Hochwasser/HQ100
  • Unklarheit, ob es sich bei der Reitanlage um einen gewerblichen Betrieb handelt
  • Nutzung des Mattentals als Schleichweg/Verkehrsführung/privater Bahnübergang
  • Übernahme der Beaufsichtigung von Kindern in der Freizeit

Der vorliegende Bebauungsplanentwurf mit Stand vom 10.11.2023 berücksichtigt einen Teil der Stellungnahmen. Die Abwägungsvorschläge zu den berücksichtigten, teilweise- oder unberücksichtigten Stellungnahmen finden sich in der Anlage 01 zu dieser Vorlage 37/2023.

Bericht zur erneuten formellen Beteiligung der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 06. März 2019 bis 08. April 2019

Während der erneuten formellen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplanentwurf „Mattental“ mit Stand vom 05.02.2019 sind insgesamt sechs Stellungnahmen eingegangen.

Landratsamt Lörrach, koordinierte Stellungnahme:
  • Anschluss an den Verbandssammler
  • Anmerkung zur geplanten Verkleinerung der Wasserschutzzone III, die durch das geplante Sondergebiet „Reitanlage“ geschnitten wird
  • Anmerkung zu Dachbegrünung als Kompensationsmaßnahme
  • Entwicklungsgebot Bebauungsplan/Flächennutzungsplan

Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung Straßenwesen und Verkehr:
  • Keine Bedenken

Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau:
  • Bitte um Aufnahme des Hinweises zur Geotechnik

Zweckverband Kandertalbahn:
  • Nachrichtliche Übernahme der Bahngrundstücke in den Bebauungsplan
  • Nutzung des Mattentalwegs als sogenannten „Schleichweg“/Verkehrsführung
  • Beteiligung des Eisenbahnbundesamts
  • Baurechtliche Zulässigkeit der Vorhaben im Bebauungsplangebiet

Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee:
  • Begrüßt das Vorhaben

bnNetze GmbH:
  • Keine Bedenken/Anregungen

Der vorliegende Bebauungsplanentwurf mit Stand vom 10.11.2023 berücksichtigt einen Teil der Stellungnahmen. Die Abwägungsvorschläge zu den berücksichtigten, teilweise- oder unberücksichtigten Stellungnahmen finden sich in den Anlage 02 zu dieser Vorlage 37/2023.

Überarbeitete Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Mattental“ in der Fassung vom 10.11.2023 

Die überarbeitete Planung und die Änderungen sowie die Erschließungsplanung werden in der Sitzung durch die Fachplanungsbüros Stadtbau Lörrach und Rapp Regioplan Lörrach erläutert.

Weiteres Vorgehen

Da der Bebauungsplanentwurf wurde zwischen 2019 und 2023 stark überarbeitet, sodass die Änderungen im Vergleich zum vorherigen Entwurf die Grundzüge der Planung berühren. Daher wird der Bebauungsplan erneut für die Dauer von mindestens 30 Tagen (im Internet) veröffentlicht, sodass er von allen interessierten Personen sowie den Behörden und Trägern öffentlicher Belange eingesehen werden kann und Stellungnahmen eingereicht werden können.


Gez.
Daniela Meier                                                Birthe Fischer, Stadtplanerin
Bürgermeisterin                                                Stadtbau Lörrach

Dokumente
Download 37 Anlage 01 Übersichtstabelle Stellungnahmen Öffentlichkeit mit Abwägungsvorschlägen, Stand 10.11.2023.pdf
Download 37 Anlage 02 Überstichtstabelle Stellungnahmen Behörden, Träger öffentlicher Belange mit Abwägungsvorschlägen Stand 10.11.2023.pdf
Download 37 Anlage 03 Abgrenzungslageplan Maßstab 1 - 1000 vom 09.10.2023.pdf
Download 37 Anlage 04 Satzungsentwurf, Stand 10.11.2023.pdf
Download 37 Anlage 05 Zeichnerischer Teil Entwurf Maßstab 1:500, Stand 10.11.2023.pdf
Download 37 Anlage 06 Textliche Festsetzung Entwurf, Stand 2023.11.10.pdf
Download 37 Anlage 07 Örtliche Bauvorschriften Entwurf, Stand 10.11.2023.pdf
Download 37 Anlage 08 Begründung Entwurf, Stand 10.11.2023.pdf
Download 37 Anlage 08.1 Begründung Anlage 1 Entwurf Gestaltungsplan, Stand 31.10.2023.pdf
Download 37 Anlage 8.2 Begründung Anlage 2 Entwurf Schnitte, Stand 02.10.2023.pdf
Download 37 Anlage 09 Artenschutzrechtliche Prüfung - Endbericht, Stand 10.11.2023.pdf
Download 37 Anlage 10 Umweltbericht Entwurf zu Offenlage, Stand 10.11.2023.pdf
Download 37 Anlage 10.1 Umweltbericht Anlage 1 Maßnahmenblatt 1, Stand 10.11.2023.pdf
Download 37 Anlage 10.2 Umweltbericht Anlage 2 Maßnahmenblatt 2, Stand 31.10.2023.pdf
Download 37 Anlage 10.3 Umweltbericht Anlage 3 Bestandsplan Biotoptypen, Stand 10.11.2023.pdf
Download 37 Anlage 10.4 Umweltbericht Anlage 4 früherer BPlan Ortsetter, Stand 10.11.2023.pdf
Download 37 Anlage 11 Geruchsimmissionsprognose Büro Lohmeyedr, 10.2023.pdf
Download 37 Anlage 12 Geotechnischer Bericht Ing.gruppe Gotechnin.pdf

zum Seitenanfang

2. / 36. Gemeindewald Rümmingen Betriebsplan Forstwirtschaftsjahr 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 11. Gemeinderatssitzung 04.12.2023 ö 236

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Dem vom Landratsamt Lörrach, Fachbereich Waldwirtschaft, Forstbezirk Kandern, aufgestellten Betriebsplan für den Gemeindewald Rümmingen für das Forstwirtschaftsjahr 2024 wird zugestimmt.

Begründung

Begründung:
Gemäß § 51 Abs. 1 Landeswaldgesetz hat das Landratsamt Lörrach, Fachbereich Waldwirtschaft, den Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2024 aufgestellt.
Der Gemeinderat hat gemäß § 51 Abs. 2 Landeswaldgesetz darüber zu beschließen.

Zum Forstbetriebsplan 2023 und 2024 ergeben sich folgende Änderungen:

Summe Einnahmen 2022
Summe Einnahmen 2023
Summe Einnahmen 2024
4.250
2.100 
5.000
Summe Ausgaben 2022
Summe Ausgaben 2023
Summe Ausgaben 2024
9.100
8.800 
       11.450
Überschuss/Zuschuss 2022
Überschuss (Zuschuss
2023
Überschuss/Zuschuss 2024
-4.850
- 6.700
-6.450

Im Vergleich zum Betriebsjahr 2023 bleibt der Zuschussbedarf nahezu gleich.



Gez. Best

Dokumente
Download 36 Betriebsplanung Wirtschaftsplan.pdf

zum Seitenanfang

3. / 41. Auftragsvergaber Rohrnetzberchnung Wassserversorgung Rümmingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 11. Gemeinderatssitzung 04.12.2023 ö 341

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Auftragsvergabe für die Rohrnetzberechnung Wasserversorgung Rümmingen an die Firma Fritz Planung GmbH, Freiburg, als wirtschaftlichster Bieter zum Angebotspreis von 19.706,40 € brutto wird zugestimmt.

Die außerplanmäßige Ausgabe von ca. 25.000 € (für Unvorhersehbares/Nachtrag) im Teilergebnishaushalt bei der Produktgruppe 53.30, lfd. Nr. 18 wird genehmigt.

Begründung

Aktuell wird der Bebauungsplan Mattental ausgearbeitet. In diesem Zusammenhang wurde die Ver- und Entsorgung des geplanten Baugebiets geprüft und die Gesamtsituation der Trinkwasserversorgung im westlichen Gemeindegebiet betrachtet. 

Nach dieser Betrachtung ist es sinnvoll, zur Erhöhung der Wasserversorgungssicherheit im westlichen Gemeindegebiet eine zweite Verbindungsleitung (Ringschluss) zu verlegen. Nach ersten Überlegungen kommen hierfür zwei Varianten in Frage. Für die Variantenprüfung ist es erforderlich, zunächst eine Rohrnetzberechnung zu beauftragen. Je nach Variantenentscheid geht damit auch eine Verbesserung der Löschwasserversorgung einher. 
 
Aktuelle Situation der Trinkwasserversorgung
Das Ortsgebiet der Gemeinde Rümmingen liegt in der Talaue der Kander und erstreckt sich auf dem westseitigen Hang des Röttler Waldes. Durch den großen Höhenunterschied der Talaue bis zu den höhergelegenen Gebäuden im Osten des Gemeindegebietes ist das Wasserversorgungsnetz in eine Hoch- und Niederdruckzone unterteilt. 

Das Wasserversorgungsnetz im östlichen Teil der Gemeinde ist größtenteils über Ringleitungen erschlossen, so dass bei punktuellen Störungen oder Schäden nur Teilbereiche einzelner Straßen über die vorhandenen Streckenschieber abgestellt werden müssen bzw. können. Damit kann gewährleistet werden, dass bei Störungen am Versorgungsnetz nur ein kleiner Bereich mit einer überschaubaren Anzahl an angeschlossenen Verbrauchern beeinträchtigt ist und für die Dauer der Störungsbeseitigung kein Trinkwasser zur Verfügung steht. Der restliche, nicht betroffene Bereich kann über das vermaschte Versorgungsnetz weiter mit frischem Trinkwasser versorgt werden. 

Dieses Versorgungssystem ist in der Niederdruckzone im westlichen Ortsgebiet größtenteils nicht vorhanden. In der Niederdruckzone erfolgt die aktuelle Erschließung mit Trinkwasser hauptsächlich über Stichleitungen. Erschwerend kommt hinzu, dass sich der sehr kritische Bereich des Versorgungsnetzes vom Kreuzungsbereich Dorfstraße / Lörracher Straße bis zum Kreuzungsbereich Lörracher Straße / Wittlinger Straße gleich am Übergang von der Hoch- auf die Niederdruckzone befindet. Sollte in diesem Bereich ein Schaden an der Trinkwasserleitung auftreten, ist der gesamte westliche Ortsbereich ohne Trinkwasserversorgung. 

Erschwerend kommt hinzu, dass die Wasserversorgungsleitung DN 150 in diesem kritischen Abschnitt zwischen Kreuzung Lörracher Straße / Dorfstraße und Lörracher Straße / Wittlinger Straße sehr alt ist und noch aus Grauguss besteht. Dieses Material ist sehr spröde und kann bereits bei geringsten Erschütterungen bersten. 

Die Versorgungsleitung allein stellt nicht das einzige Risiko dar. Auch bei Schäden an vorhandenen Armaturen (Schieber oder Hydranten) in den jeweiligen Kreuzungsbereichen muss die Wasserversorgung so lange abgestellt werden, bis diese ausgetauscht werden.

Auftragsvergabe Rohrnetzberechnung
Auf die Beratung in der nichtöffentlichen Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 11. September 2023 (Vorlage Nr. 04/2023) wird Bezug genommen. In dieser Sitzung wurde die Gemeindeverwaltung beauftragt, die Rohrnetzberechnung zu vergeben.

Daraufhin wurde die Leistung beschränkt ausgeschrieben. Insgesamt wurden drei Firmen aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Zwei Firmen haben ein Angebot wie folgt abgegeben. 

Lfd. Nr. / Bieter
Angebotssumme brutto € 
nach rechnerischer Prüfung
Bieter 1
Firma Fritz Planung GmbH, Freiburg
19.706,40 €

Bieter 2

19.813,50 €

Es wird vorgeschlagen, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Fritz Planung GmbH, Freiburg, mit einer Vergabesumme von 19.706,40 € zu vergeben. Die Firma ist geeignet, den Auftrag auszuführen.



Haushaltsmittel:
Für die Rohrnetzberechnung sind im Haushaltsjahr 2023, Teilergebnishaushalt 3 bei der Produktgruppe 53.30 – Wasserversorgung, Sachkonto 4431400 Sachverständigenkosten/Gutachten, Seite 97, lfd. Nr.18, keine Haushaltsmittel eingestellt. Es ist eine außerplanmäßige Ausgabe zu beschließen. Diese kann nach heutigem Stand mit Mitteln aus dem Unterhalt bei der Wasserversorgung, Sachkonto 4212000, lfd. Nr.14, Seite 97, gedeckt werden. Hier können in 2023 nicht alle geplanten Unterhaltsmaßnahmen mehr ausgeführt werden. Diese verschieben sich ins Jahr 2024. Zur Verfügung stehen 95.000 €. Kalkuliert werden Unterhaltskosten von ca. 70.000 €.


Gez. 
Daniela Meier
Bürgermeisterin 

Dokumente
Download 41 Auftragsvergabe Rohrnetzberechnung Anlage 1 Übersichtsplan Wasserversorgung.pdf
Download 41 Auftragsvergabe Rohrnetzberechnung Anlage 2 Versorgungslücke bei Schäden im kritischen Abschnitt.pdf

zum Seitenanfang

4. / 38. Nichtausübung Vorkaufsrecht Gewässerrandstreifen, Landwirtschaftsfläche Lgb.-Nr. 3014/1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 11. Gemeinderatssitzung 04.12.2023 ö 438

Beschlussvorschlag

  1. Der Nichtausübung des Vorkaufsrechts an einem Gewässerrandstreifen der Landwirtschaftsfläche, Flurstück Nr. 3014/1, wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Erklärung über die Nichtausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts abzugeben.

Begründung

Die Verwaltung erhielt den Kaufvertrag über ein landwirtschaftliches Grundstück Gebiet Wuhrmättle, Flurstück Nr. 3014/1 mit 2.077 m² mit der Bitte um Übersendung der Erklärung über die Nichtausübung oder das Nichtbestehen gesetzlicher Vorkaufsrechte. Das Grundstück befindet sich an der Kander. Dem Träger der Gewässerunterhaltslast (hier die Gemeinde Rümmingen) steht ein Vorkaufsrecht an Grundstücken zu, auf denen sich ein Gewässerrandstreifen befindet (§ 29 (6) Wassergesetz BW (WG). Das Vorkaufsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn dies zum Schutz des öffentlichen Gewässers erforderlich ist. Eine Begründung für die Inanspruchnahme des Vorkaufsrechts ist erforderlich. Zudem gilt, wenn sich der Gewässerrandstreifen (im Außenbereich 10 m (§ 38 WHG), i.d.R. ab Böschungsoberkante) nur auf einem Teil des Grundstücks befindet, dass sich das Vorkaufsrecht nur auf diese Teilfläche bezieht. 

Gewässerrandstreifen dienen der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionen oberirdischer Gewässer sowie u.a. der Verminderung von diffusen Einträgen von Pflanzenschutzmitteln. Eigentümer und Nutzungsberechtigte sollen Gewässerrandsteifen im Hinblick auf diese Funktionen erhalten. Dies umfasst beispielsweise die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern im Gewässerrandstreifen. Weiter sind im Gewässerrandstreifen u.a. die Umwandlung von Grün- in Ackerland, die nur zeitweise Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern oder die fortgeschwemmt werden können sowie die Errichtung von baulichen oder sonstigen Anlagen verboten, sofern sie nicht u.a. wasserwirtschaftlich erforderlich sind. Mit der Schaffung und Erhaltung von naturnahen Randstreifen soll ein positiver Einfluss auf den Wasserkörper ausgeübt, das Ufer auf natürliche Weise stabilisiert, die Nährstoffverlagerung reduziert sowie die Artenvielfalt erhalten werden und neue Lebensräume und Rückzugsareale für Tiere und Pflanzen geschaffen werden. Dem Schutz der Gewässer vor diffusen Einträgen von Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln (insbesondere aus der landwirtschaftlichen Anwendung) kommt zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie besondere Bedeutung zu. Aus diesem Grund soll die Schutzfunktion des Gewässerandstreifens verbessert werden.

Im vorliegenden Fall ergibt sich folgende Situation: Die Kander ist ein Gewässer der II. Ordnung, folglich ist vom Vorliegen eines Gewässerrandstreifens, für den ein Vorkaufsrecht ausgeübt werden könnte, auszugehen. An der Kander ist bereits ein Schutzstreifen ausgewiesen (Landschaftsschutzgebiet Kander/kartiertes Biotop), und zwar  in einer Breite von 10 m ab Ufermitte auf jeder Flusseite. 

Die Verwaltung schlägt die Nichtausübung des bestehenden Vorkaufsrecht nicht zu erklären.  

Gez. 
Daniela Meier
Bürgermeisterin

Dokumente
Download 38 Nichtausübung Vorkaufsrecht Gewässerrandstreifen Landwirtschaftsfläche, Flurstück Nr. 3014-1. Anlage 1.pdf

zum Seitenanfang

5. / 40. Neufassung Polizeiverordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 11. Gemeinderatssitzung 04.12.2023 ö 540

Beschlussvorschlag

Der Neufassung der Polizeiverordnung der Gemeinde Rümmingen gemäß Anlage 1 der Vorlage 40/2023 wird zugestimmt.

Begründung

Änderungen des Polizeigesetzes Baden-Württemberg haben den Gemeindetag Baden-Württemberg vor einiger Zeit zu einer Überarbeitung der Muster-Polizeiverordnung veranlasst. 

Die am 01.10.2012 in Kraft getretene Polizeiverordnung (Anlage 2) der Gemeinde Rümmingen wird daher entsprechend angepasst. Die Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Änderung von Paragraphen.  

Die Änderungen sind in der Neufassung (Anlage 1) im  Korrekturmodus nachvollziehbar. 

Dokumente
Download 40 Bisherige Fassung Polizeiverordnung 01.10.2012 Anlage 2.pdf
Download 40 Entwurf Neufassung Polizeiverordnung Anlage 1.pdf

zum Seitenanfang

6. Spendenannahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 11. Gemeinderatssitzung 04.12.2023 ö 6
zum Seitenanfang

7. / 7.1. Bekanntgaben 7.1. Bericht aus öffentlicher Sitzung des Abwasserberbandes vom 21.11.2023 7.2. Bericht aus öffentlicher Sitzung Verbandsversammlung GVV Vorderes Kandertal vom 30.11.2023 zur 10. Änderung des FNP TVR Rümmingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 11. Gemeinderatssitzung 04.12.2023 ö 77.1

Dokumente
Download 7.1 Anlage 1 Abwasserverband Jahresabschluss 2020.pdf
Download 7.1 Anlage 2 Abwasserverband Wirtschaftsplan 2024.pdf
Download 7.1 Anlage 3 Abwasserverband Übernahme von Tätigkeiten durch den Wieseverband Lörrach - Beschlussfassung.pdf
Download 7.2 Anlage 1 Beschlussvorlage zur 10. Änderung des Flächennutzungsplan im Parallelverfahren für Geltungsbereich des Bebauungsplans "Mattental".pdf
Download 7.2 Anlage 2 Flächennutzungsplan Planteil und Begründung.pdf
Download 7.2 Anlage 3 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem.§ 3Abs. 1 BauGB Offenlage, Abwägungsvorschlägen.pdf
Download 7.2 Anlage 4 Frühzeitige Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB, Abwägungsvorschlägen.pdf

zum Seitenanfang

8. Allgemeine Anfragen und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 11. Gemeinderatssitzung 04.12.2023 ö 8
zum Seitenanfang

9. Fragestunde der Einwohner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 11. Gemeinderatssitzung 04.12.2023 ö 9
Datenstand vom 01.12.2023 13:08 Uhr