Datum: 26.02.2024
Status: Einladung
Sitzungsort: Rathaussaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Vorlage Nr. Bezeichnung
111 Qualitätserfassung Ortsmitte Rümmingen - Landesprogramm -Vorstellung der Ergebnisse für eine verkehrsberuhigte, lebendige Ortsmitte - Beratung und Beschlussfassung des Ergebnisdossiers Gemeinde Rümmingen mit Handlungsimpulsen
216 3. Änderung des Bebauungsplans "Neumatten - In der Au" zur Ansiedlung eines großflächigen Lebensmitteleinzelhandels -Berattung und Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung gem. § 2 (1) BauGB i. V. m. § 13a BauGB - Billigung Planvorentwurf und Beschluss zur Durchführung der freiwilligen Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1)BauGB und der freiwilligen Frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4(1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB
320 Städtebaulicher Vertrag/Erschließungsvertrag zur Durchführung BEbauunsplanverfahren "3. Änderung Bebauungsplan "Neumatten in der Au"zur Ansiedlung von großflächigen Lebensmitteileinzelhandel - Beschluss über Vertragsinhalte und Beauftragung zum Abschluss des Vertrages
418 Umgestaltung der Lörracher Straße mit Anschlussknoten Binzener- / Wittlinger Straße -Beschluss der Machbarkeitsstudie und des weiteren Vorgehens
517 Netzwerk für nachhaltige Mobilität im Kandertal | Oberrhein Fortschrittsbericht und Beschluss
610 Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2024 Beratung und Beschlussfassung
721 Prüfbericht überörtliche Prüfung der Jahresrechnung Gemeinde Rümmingen Jahre 2017 - 2018
819 Vergabe von Grundstücken Flurstücknummern 68 und 70 sowie Teilverkehrsflächen Flurstücknummern 71/1, 2801,71/3 und 35/2 im Erbbaurecht zum Bau eines Servicewohnquartiers für Senioren-/Mehrgenerationen mit Tagespflegestätte und Aufenthaltsplatz sowie Beschluss über Vertraginhalte deer notariellen Verträge
912 Verwendung Geschäftsstellengebäude Sprakasse Markgräflerland, Karl-Friedrich-Böhringer Str. 3, Flurstück Nr. 8 -Übernahme Gebäude durch Gemeinde -Vermietung an Theatergruppe Rümmingen e.V. -Bauantrag Nutzungsänderung als Versammlungsraum
1022 Bauantrag Neubau Wohn- und Geschäftsgebäude mit Tiefgarage, Wittlinger Straße , Flurstück Nr. 25/8 ( Wohnquartier Tonwerke) -Nachtrag zur Baugenehmigung vom 23.08.2018
1113 Bildung des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahl und Wahlen zum Europaparlament
12 Spendenannahme
13 Bekanntgaben
14 Allgemeine Anfragen und Anregungen
15 Fragestunde der Einwohner

Sitzungsdokumente öffentlich
Download öf. 03 26.02.2024.pdf

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1. / 11. Qualitätserfassung Ortsmitte Rümmingen - Landesprogramm -Vorstellung der Ergebnisse für eine verkehrsberuhigte, lebendige Ortsmitte - Beratung und Beschlussfassung des Ergebnisdossiers Gemeinde Rümmingen mit Handlungsimpulsen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 03. Gemeinderatssitzung 26.02.2024 ö 111

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den vorgestellten Ergebnissen der Qualitätserfassung Ortsmitte Rümmingen sowie vom Ergebnisdossier.

  1. Dem Ergebnisdossier der Qualitätserfassung und den darin enthaltenen Handlungsimpulsen (Stand 02/2024 – Anlage 1 der Vorlage 11) wird zugestimmt.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Ergebnisdossier an die Straßenbaulastträger und anderweitigen Träger öffentlicher Belange weiterzureichen und Gespräche mit diesen zur Umsetzung der Handlungsimpulse zu führen. Handlungsimpulse, die Planungen zur Umgestaltung der Lörracher- und Schallbacher Straße betreffen, sind in die weiteren Planungen zu berücksichtigen und die Umsetzung zu gegebener Zeit dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen. Handlungsimpulse in der Baulastträgerschaft der Gemeinde sind konkret zu prüfen und die Umsetzung dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.

Begründung

Die Ergebnisse der Qualitätserfassung und einzelne Handlungsimpulse werden in der Sitzung durch das Stadtplanungsbüros pp a | s pesch partner aus Stuttgart vorgestellt.


Hintergrund

Seit vielen Jahren arbeitet die Gemeinde Rümmingen an einer Verbesserung der Verkehrssituation für Zufußgehende und Radfahrende und damit einhergehend für mehr Verkehrssicherheit dieses Personenkreises sowie den Schutz der Bürger/-innen vor Verkehrslärm und Abgasen. Ferner wird an einer Verbesserung der Wohn- bzw. Aufenthalts- und Lebensqualität an den Hauptverkehrsstraßen bzw. im Ort, besonders in der Ortsmitte (Platz für Begegnung und Austausch) gearbeitet. 

So entstand der Dorfplatz und nach vielen Jahren konnte endlich über den Lärmaktionsplan in weiten Teilen entlang der Hauptverkehrsstraßen in Rümmingen Tempo 30 eingerichtet werden. Mehr Aufenthalts- und Lebensqualität im Ort wird es mit der Realisierung des Projektes „Umgestaltung der Schallbacher Straße“ geben, bei dem die Verbreiterung der dortigen Gehwege, ein Fußgängerüberweg, ein neuer Aufenthaltsplatz und die Verengung der Fahrbahn vorgesehen ist. Die nun vorliegenden Machbarkeitsstudie zur Umgestaltung der Lörracher Straße hat die oben genannten Ziele ebenfalls zum Inhalt. 

In den vergangenen Jahren wurden beantrage Maßnahmen wie Fußgängerquerungen und die Verbreiterung von Gehwegen abgelehnt, weil 

  • die Straßenbaulastträger der Hauptverkehrsstraßen (Land BW und Landkreis Lörrach) nicht mit einer Verengung der Straße einverstanden waren – zumindest bisher –  und anderweitige Flächen nicht zur Verfügung stehen
  • oder bezüglich der Fußgängerquerungen aus verkehrsrechtlichen Gründen die Genehmigung versagt wurde. 

Inzwischen hat ein Umdenken auf Landes- und Kreisebene stattgefunden, so dass die Gemeinde erneut jede sich bietende Chance ergreift, um jetzt und insbesondere nach der Rücknahme des Planfeststellungsantrages zum Bau Teilortsumfahrung durch den Kreistag zu weiteren deutlichen Verbesserungen für Zufußgehende, Radfahrende und die Bewohner/-innen zu kommen.


Qualitäts-Check – Ergebnisdossier für Gemeinde Rümmingen

Aus dem oben genannten Grund hat sich die Gemeinde als eine der ersten Modell-Kommunen am neuen Programm des Landes Baden-Württemberg (Verkehrsministerium) zur Qualitätserfassung von Ortsmitten beteiligt. Im Rahmen dieser für die Gemeinden kostenfreien Qualitätserfassung wurde die Ortsmitte einem Qualitäts-Check“ unterzogen. Nach einem Auftaktgespräch haben Expertinnen und Experten des Stadtplanungsbüros pp a | s pesch partner aus Stuttgart in einem Vor-Ort-Besuch die Verkehrssituation betrachtet und im Anschluss konkrete Handlungsempfehlungen für die Gemeinde ausgearbeitet. Ziel der Qualitätserfassung war, bestehende Defizite und Potenziale mit Blick auf die Verkehrssituation aufzuzeigen und den Kommunen praktische Verbesserungsvorschläge an die Hand zu geben.

Mit dieser Initiative will das Land Baden-Württemberg die Kommunen dabei unterstützen, ihre Ortsmitten lebendiger und attraktiver zu gestalten. Das Land hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2030 deutlich mehr lebendige und verkehrsberuhigte Ortsmitten, Teilorte oder Stadtteilzentren in Baden-Württemberg zu schaffen. 
Zentral dabei: Mehr Raum zum Gehen, Flanieren und Verweilen sowie ausreichend Platz für alle Verkehrsteilnehmenden. So sollen Ortsmitten entstehen, die sich an den Bedarfen der Anwohnenden und Nutzenden ausrichten – Orte, in denen man sich gerne aufhält und die Raum für Begegnung bieten. 

Auf das Ergebnisdossier für die Gemeinde Rümmingen in der Anlage 1 wird explizit verwiesen. Das Ergebnisdossier enthält 15 Handlungsimpulse. Auf der Seite 9 ist eine Kartenübersicht zu den Handlungsimpulsen. Anschließend werden die Handlungsimpulse beschrieben. 

Erfreulich ist, dass im Ergebnisdossier Handlungsimpulse enthalten sind, die die Gemeinde vor Jahren schon gefordert, aber nicht bewilligt bekommen hat, z.B. der Handlungsimpuls Nr. 1 - Einrichtung einer Querungsanlage über die Wittlinger Straße für Zufußgehende. 

Bei mehreren Handlungsempfehlungen laufen aktuell Planungen zur Umgestaltung und Verbesserung der Verkehrssituation, und zwar bei den Handlungsempfehlungen 2 bis 7 und 13 bis 15 sowie teilweise bei 8 und 9.

Mit Blick auf die Machbarkeitsstudie zur Umgestaltung der Lörracher Straße wird besonders auf den Handlungsimpuls 14 verwiesen. Nach dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie soll der Radverkehr weiter auf der Lörracher Straße geführt werden. Die Empfehlungen aus dem Dossier sind bei den aktuellen Verkehrs- und Umgestaltungsplanungen mit einzubeziehen. 

Besonders hingewiesen wird auf die in den Handlungsimpulsen benannte Regelbreite von 2,50 m bei Gehwegen. Diese Breite ermöglicht das Begegnen von zwei Zufußgehenden, Personen mit Kinderwagen, Rollatoren oder Personen mit Rollstuhl. Wo immer möglich, sollten künftig Gehwege in dieser Breite ausgebaut werden. Die Empfehlung zum Ausbau der Gehwege mit 2,50 m ist ein wichtiges Entscheidungskriterium für den anstehenden Variantenentscheid zur Umgestaltung der Lörracher Straße! 


Wie geht es nun weiter?

Ziel ist, die Handlungsimpulse sukzessive umzusetzen bzw. je nach Handlungsimpuls weiter untersuchen zu lassen, u.a. im Abgleich mit den beiden Projekten zur Umgestaltung der Schallbacher- und Lörracher Straße. 

Dabei ist zu beachten, dass die Gemeinde in weiten Teilen nicht Straßenbaulastträger für die vorgeschlagenen Impulse ist und die Umsetzung nur im Zusammenwirken mit dem Land Baden-Württemberg (über Regierungspräsidium Freiburg – Straßenbauamt) und dem Landkreis Lörrach erfolgen kann. Die Gemeinde sieht jedoch große Chancen der Umsetzung aufgrund des politischen Willens zur Stärkung des Fuß- und Radverkehrs bzw. der nachhaltigen Mobilität.

Das Ergebnisdossier wird nach Beschluss durch den Gemeinderat an die Straßenbaulastträger und anderweitigen Träger öffentlicher Belange versandt und anschließend wird in die Gespräche zur Umsetzung der Handlungsimpulse eingestiegen.

Handlungsimpulse in der Baulastträgerschaft der Gemeinde werden konkret geprüft und die Umsetzung dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt. 

Handlungsimpulse, die Planungen zur Umgestaltung der Lörracher- und Schallbacher Straße betreffen, werden bei den weiteren Planungsschritten berücksichtigt und die Umsetzung zu gegebener Zeit dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.

Die zeitliche Umsetzung bzw. Priorisierung von Maßnahmen ist auch abhängig von anstehenden Projektrealisierungen Dritter, etwa dem Seniorenwohnprojekt. 

Darüber hinaus hat die Verwaltung dem Planungsbüro und der NVBW die Freigabe für eine Veröffentlichung des Dossiers (online und bei Veranstaltungen sowie Fortbildungsmaßnahmen etc.) nach der Vorstellung im Gemeinderat erteilt. Schließlich ist Sinn und Zweck derartiger Modell-Projekte, dass diese als Best-Practice-Beispiele für andere Kommunen und Interessierte dienen.


Gez.
Daniela Meier
Bürgermeisterin 

Dokumente
Download 11 Qualitätserfassung Ortsmitte Rümmingen Anlage 1 Ergebnisdossier.pdf

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2. / 16. 3. Änderung des Bebauungsplans "Neumatten - In der Au" zur Ansiedlung eines großflächigen Lebensmitteleinzelhandels -Berattung und Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung gem. § 2 (1) BauGB i. V. m. § 13a BauGB - Billigung Planvorentwurf und Beschluss zur Durchführung der freiwilligen Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1)BauGB und der freiwilligen Frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4(1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 03. Gemeinderatssitzung 26.02.2024 ö 216

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 (1) BauGB i.V. m. § 13a BauGB die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans „Neumatten – In der Au“ für die in der Vorlage 16/2024 dargestellten Geltungsbereiche. 

  1. Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans „Neumatten – In der Au“ gemäß der Anlagen 1 bis 9 der Vorlage 16 /2024 

  1. Der Gemeinderat beschließt weiterhin die Durchführung der freiwilligen Frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie Beteiligung der Träger sonstiger öffentlicher Belange nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB. 

Begründung

Begründung:

Anlass, Ziel und Zweck der Planung

Um die Nahversorgung für die Gemeinden Rümmingen und Schallbach zu sichern, möchte die Gemeinde Rümmingen einen großflächigen Lebensmitteleinzelhandel (geplant ca. 1.400 m² Verkaufsfläche plus rund 50 m² Backshop) im Gewerbegebiet „Neumatten – In der Au“ ansiedeln. 

In den beiden Gemeinden Rümmingen und Schallbach gibt es aufgrund der kleinteiligen Siedlungsstruktur keinen größeren Nahversorgungsmarkt. Bei rein lokaler Betrachtung sind die jeweiligen Nahversorgungsbereiche so kleinteilig, dass die Etablierung moderner, attraktiver Formate der Grundversorgung äußerst erschwert ist. Beide Gemeinden können ihre jeweilige Funktion in der Grundversorgung der Bevölkerung derzeit nicht erfüllen. Zur Gewährleistung der Grundversorgung im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels wollen die Gemeinden Rümmingen und Schallbach deshalb interkommunal zusammenarbeiten. Diese interkommunale Kooperation wird durch eine Öffentlich-rechtliche Raumordnerische Vereinbarung zwischen den beiden Gemeinden zu gegebener Zeit fixiert. 

Das Gewerbegebiet „Neumatten – In der Au“ liegt an der Schallbacher Straße und bietet somit sowohl für Rümmingen als auch für Schallbach eine gute Anbindung. Die Ansiedelung des Lebensmitteleinzelhandels soll auf dem bereits bebauten, aber derzeit brachliegenden Gewerbegrundstück Flst.- Nr. 2622 erfolgen. Das Grundstück ist im rechtsgültigen Bebauungsplan als eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt, womit die Ansiedelung eines großflächigen Lebensmitteleinzelhandels nicht möglich ist. Zur Realisierung des Vorhabens ist aus diesem Grund die Änderung des bestehenden Bebauungsplans notwendig. Deshalb soll der Bebauungsplan „Neumatten – In der Au“ in der Fassung der 2. Änderung im Rahmen einer 3. Bebauungsplanänderung geändert werden, wodurch die Nahversorgung der beiden Gemeinden gesichert werden kann. 

Sämtliche Kosten des Bebauungsplanverfahrens und damit einhergehender erforderlicher Gutachten etc. werden vom Vorhabenträger, der LöWoBa – Bau GmbH & Co. KG Lörrach getragen. 
Da es sich um eine Bebauungsplanänderung der Innenentwicklung bzw. Wiedernutzbarmachung einer brachliegenden Fläche handelt, soll der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB geändert werden. Dabei sollen an Stelle des brachliegenden Gewerbegeländes Flächen für einen Lebensmitteleinzelhandel ausgewiesen werden. Die Planung verfolgt im Wesentlichen folgende Ziele:
  • Sicherung der Nahversorgung der Gemeinden Rümmingen und Schallbach
  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung eines Lebensmitteleinzelhandels
  • Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
  • Sparsamer Umgang mit Grund und Boden durch Innenentwicklung
  • Sinnvolle Nutzung der bestehenden Erschließung und der technischen Infrastruktur

Die 3. Änderung des Bebauungsplans besteht aus einem zeichnerischen und einem textlichen Teil. Der zeichnerische Teil beträgt rund 0,9 ha Fläche und befindet sich im Nordosten des Geltungsbereichs des bestehenden Bebauungsplans „Neumatten - In der Au“. Der textliche Teil umfasst eine Fläche von rund 6,1 ha und entspricht dem Geltungsbereich des Bebauungsplans. Das Plangebiet befindet sich im Westen der Gemeinde Rümmingen im Gewerbegebiet. Im Osten an das Plangebiet grenzt die Bahnlinie der Kandertalbahn (Museumsbahn) an, im Norden wird der Änderungsbereich von der Schallbacher Straße begrenzt.
Die räumlichen Geltungsbereiche der zeichnerischen und textlichen Änderung des Bebauungsplans „Neumatten – In der Au“ ergibt sich aus der folgenden Abbildung vom 26.02.2024



Planungsverfahren und Flächennutzungsplan

Die Bebauungsplanänderung erfolgt ohne Umweltprüfung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Der Flächennutzungsplan kann im Wege der Berichtigung angepasst werden. Im beschleunigten Verfahren kann zwar auf eine frühzeitige Beteiligung verzichtet werden, da es sich jedoch um ein großflächiges Einzelhandelsprojekt handelt, im Rahmen dessen auch die raumordnerischen Belange berücksichtigt werden müssen, wird die Bebauungsplanänderung im zweistufigen Verfahren mit einer freiwilligen Frühzeitigen Beteiligung durchgeführt.
 
Gez. 
Daniela Meier                                                
Bürgermeisterin                                         

Dokumente
Download 16 3. Änderung Bebbauungsplan Neumatten - In der Au Anlage 1 Satzungen (24-02-15).pdf
Download 16 3. Änderung Bebbauungsplan Neumatten - In der Au Anlage 2 Geltungsbereiche (24-01-30).pdf
Download 16 3. Änderung Bebbauungsplan Neumatten - In der Au Anlage 3 Deckblatt BPLÄ (24-02-08).pdf
Download 16 3. Änderung Bebbauungsplan Neumatten - In der Au Anlage 4 Bebauungsvorschriften (24-02-15).pdf
Download 16 3. Änderung Bebbauungsplan Neumatten - In der Au Anlage 5 Begründung (24-02-17).pdf
Download 16 3. Änderung Bebbauungsplan Neumatten - In der Au Anlage 6 Vorprüfung Einzelfall_Rümmingen_BPlan Neumatten - In der Au.pdf
Download 16 3. Änderung Bebbauungsplan Neumatten - In der Au Anlage 7 Umwelbelange §13a_Rümmingen_BPlan Neumatten - In der Au.pdf
Download 16 3. Änderung Bebbauungsplan Neumatten - In der Au Anlage 7a Umweltbelange §13a Rümmingen_BPlan Neumatten - In der Au_Alter BPlan.pdf
Download 16 3. Änderung Bebbauungsplan Neumatten - In der Au Anlage 7b Umweltbelange §13a Rümmingen_BPlan Neumatten - In der Au_Bestand.pdf
Download 16 3. Änderung Bebbauungsplan Neumatten - In der Au Anlage 7c Umweltbelange §13a Rümmingen_BPlan Neumatten - In der Au_Maßnahmen.pdf
Download 16 3. Änderung Bebbauungsplan Neumatten - In der Au Anlage 8 GMA Nahversorgungskonzept R-S Stand 2024.01.01.pdf
Download 16 3. Änderung Bebbauungsplan Neumatten - In der Au Anlage 9 SU Nahversorger Rümmingen-Bericht-2024.02.15.pdf

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3. / 20. Städtebaulicher Vertrag/Erschließungsvertrag zur Durchführung BEbauunsplanverfahren "3. Änderung Bebauungsplan "Neumatten in der Au"zur Ansiedlung von großflächigen Lebensmitteileinzelhandel - Beschluss über Vertragsinhalte und Beauftragung zum Abschluss des Vertrages

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 03. Gemeinderatssitzung 26.02.2024 ö 320

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Dem Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages/Erschließungsvertrages (SEV) zur Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens (3. Änderung Bebauungsplan „Neumatten“ in der Au“ zur Ansiedlung von großflächigen Lebensmitteleinzelhandel wird zugestimmt.

  1. Den in der Vorlage dargelegten Vertragsinhalten des SEV gemäß der Vorlage 20/2024 wird zugestimmt.    

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den SEV, der aufgrund des Grundstückserwerb notariell beurkundet werden muss, mit dem Vorhabenträger, der LÖWOBA Bau GmbH, Lörrach abzuschließen zu den in der Vorlage 20/2024 dargelegten Vertragsinhalten. 


Begründung

Zur Ausgangslage, Hintergrund und den Zielen wird auf die Vorlage 16/2024 dieser Sitzung bzw. den TOP 3. Änderung des Bebauungsplans „Neumatten in der Au“ zur Ansiedlung eines großflächigen Lebensmitteleinzelhandels Bezug genommen. 

Mit dem Vorhabenträger, der LÖWOBA Bau GmbH & Co. KG, Lörrach wurden gemäß den nichtöffentlichen Vorberatungen im Gemeinderat die wesentlichen Vertragsinhalte zum Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages/Erschließungsvertrages für die Ansiedlung eines großflächigen Lebensmitteleinzelhandels abgestimmt. Dieser Vertrag sollte vor der nächsten Verfahrensstufe abgeschlossen sein. 




Wesentliche Vertragsinhalte Städtebaulicher Vertrag/Erschließungsvertrag (SEV):

  • Vertragsgegenstand / Vertragsgebiet, sh Anlage 2 Darstellung der beiden Geltungsbereiche (Vorentwurf vom 26.02.2024) und Anlage 3 „Planzeichnung (Deckblatt) (Vorentwurf vom 26.02.2024) der Vorlage 16/2024
  • das Plangebiet heißt „Neumatten – In der Au“

  • Ziel / Zweck / Konzept
  • Beschrieb bzw. Konkretisierung:
       baurechtliche Überplanung und Erschließung zur Realisierung/Ansiedlung         eines großflächigen Lebensmittelmarkts mit Begrenzung auf 1.400 qm         Verkaufsfläche und Backshop mit 50 qm Verkaufsfläche
       Kundenzufahrt und Anlieferung über Gewerbestraße
  • Bauleitplanverfahren nach 13a BauGB (als zweistufiges Verfahren), konkret 3. Änderung des Bebauungsplans Neumatten – In der Au mit Ausweisung eines Sondergebiets für Lebensmittelmarkt,
  • Die vorgesehenen 1.400 qm Verkaufsfläche und ca. 50 qm Verkaufsfläche Backshop sind nach bisheriger Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Freiburg nur im Zuge einer raumordnerischen Vereinbarung mit der Nachbargemeinde Schallbach darstellbar. 
Die raumordnerischen Belange sind im Bebauungsplanverfahren abzuarbeiten.
  • Das Sortiment für den Lebensmittelmarkt und den Backshop wird bereits im SEV definiert; korrelierend sind die raumordnerischen notwendigen Ausschlüsse/Beschränkungen sonstiger nahversorgungsrelevanten Sortimente aus dem non-food zu definieren.
  • bezügl. 1 (3) S 2 BauGB: Es erfolgt die übliche Klarstellung, dass die Planungshoheit der Gemeinde nicht berührt wird, z.B.: § 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB bleibt durch diesen Vertrag unberührt. Dem Vorhabenträger ist bewusst, dass auf die Aufstellung von Bauleitplänen (Flächennutzungsplan und/oder Bebauungsplan kein Anspruch besteht und dieser auch nicht durch Vertrag begründet werden kann. Die kommunale Planungshoheit der Gemeinde wird durch diesen Vertrag nicht eingeschränkt.
  • Üblicher Haftungsausschluss zu Gunsten der Gemeinde; keine Kostenerstattung bei Scheitern der Planung

-     Kostenübernahme des Vorhabenträgers

       Der Vorhabenträger verpflichtet sich zur Übernahme
  1. sämtlicher Kosten für die beabsichtigte Bauleitplanung und aller notwendiger Gutachten (u.a. für Verkehr, Umwelt, Artenschutz, Nahversorgungskonzept etc.), sei es durch Eigenbeauftragung auf eigene Rechnung oder Erstattung der bei der Gemeinde anfallenden Kosten (nachrichtlich: die Verfahrenskosten für das Bebauungsplanverfahren wurden direkt beauftragt vom Vorhabenträger, Kosten sind für die Gemeinde keine angefallen).
  2. Erschließungskosten, soweit durch die Planung für dasVorhaben ausgelöst 

  1. Kosten für notwendige Eingriffs-Ausgleichsregelungen Artenschutz/Umwelt etc.
  2. Verwaltungseigenkosten der Gemeinde im Kontext der Planung  
  3. Rechtberatungskosten der Gemeinde (für die Abstimmung des städtebaulichen Vertrags und die Begleitung des Plansaufstellungsverfahrens: gedeckelte Pauschale  
 
  • Weitere Beauftragungen
Mit der bereits erfolgten Beauftragung der Planungs- und Fachbüros durch die Vorhabenträgerin ist die Gemeinde einverstanden. Bei weiteren Beauftragungen hat eine Abstimmung zu erfolgen

  • Bau- und Gestaltungsvorgabe bei Realisierung des Vorhabens
  • Dachbegrünung (ohnehin im Bebauungsplan festgesetzt
  • Markt ist zu errichten in guter städtebaulich-gestalterischer Qualität anlog         zum REWE-Markt Haltingen bei Abstimmungspflicht mit der Gemeinde         (mit Musteransichten zu konkretisieren)

  • Erschließung
  • Kundenzu-/abfahrt und Warenanlieferung (nördlich des Gebäudes, hinterer Bereich) und MIV erfolgt über Gewerbestraße;
  • Fußgängerzuwegung auch von der Schallbacher Straße im Bereich Bushaltestelle bzw. zur Ortsmitte/Bahn
  • Vorhabenträgerin verpflichtet sich zur Herstellung des Gehwegs auf der Nordseite des Baugrundstücks längs zur Schallbacher Straße auf ihre Kosten.  
               Ausführung nach technischer Vorgabe (üblicher kommunaler Wegebau mit                 wasserdurchlässiger Pflasterbelag), Abstimmung mit der Gemeinde, ggfs                 Leistungsbestimmungsrecht; übliche Gewährleistungsrechte und ggfs                         Ersatzvornahmerecht

  • Vorhabenträgerin bietet der Gemeinde Teilfläche (ca. 10 qm) zum Erwerb an für Erweiterung Gehweg im Bereich Bushaltestelle. Notarielle Beurkundung des SEV deshalb erforderlich.  

  • Sonstiges
  • Der Vorhabenträger verpflichtet sich bei Realisierung zur Einrichtung von ggfs- abschließbaren E-Bike-Boxen auf dem Kundenparkplatz und E-Ladesäulen auf dem Kundenparkplatz jeweils auf eigene Kosten
 

Gez. 
Daniela Meier
Bürgermeisterin 

Dokumente
Download 20 SEV Durchführung Bplan zur Ansiedlung großflächigen Lebensmitteleinzelhandels Anlage 1 Grundrisspläne EG REWE Rümmingen.pdf
Download 20 SEV Durchführung Bplan zur Ansiedlung großflächigen Lebensmitteleinzelhandels Anlage 2 Ansichtspläne Ansichten Rewe Rümmingen.pdf

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4. / 18. Umgestaltung der Lörracher Straße mit Anschlussknoten Binzener- / Wittlinger Straße -Beschluss der Machbarkeitsstudie und des weiteren Vorgehens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 03. Gemeinderatssitzung 26.02.2024 ö 418

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
  1. Der Machbarkeitsstudie zur Umgestaltung der Lörracher Straße mit Anschlussknoten Binzener-/ Wittlinger Straße wird zugestimmt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Machbarkeitsstudie an die Straßenbaulastträger sowie Träger öffentlicher Belange weiterzureichen.
  3. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, die Abstimmung bezüglich der erforderlichen Verkehrsuntersuchung (Punkt 6 der Vorlage 18/2024 – nächste Schritte) mit den Straßenbaulastträgern vorzunehmen, mit dem Ziel, diese zu beauftragen.

Begründung

Auf die bisherigen Beratungen in den öffentlichen Sitzungen vom 24.04.2023 (Vorlage 16/2023) und 16. Oktober 2023 (Vorlage 31/2023) wird verwiesen.
In diesen Sitzungen hat der Gemeinderat über die Mindestziele zur Umgestaltung der Lörracher Straße und Zwischenergebnisse der Machbarkeitsstudie sowie die Planentwürfe der Varianten 1 – 3 der Lörracher Straße und des Knotenpunktes Lörracher-/ Wittlinger-/ Binzener Straße beraten und beschlossen.
In der Oktobersitzung wurde der Gemeinderat zudem über die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung Rümmingen 2023 informiert. Auf die Anlage 2 der Vorlage 31/2023 wird hierzu verwiesen.
Nun liegt die finale Fassung der Machbarkeitsstudie vor. Auf eine erneute Vorstellung der Planvarianten durch die Fachplaner in der Sitzung wird aufgrund der bereits erfolgten Vorstellung und nur geringfügiger Anpassungen (z.B. Schleppkurvennachweis Rümminger Straße, Binzen) verzichtet. Neu sind die Großkostenschätzung sowie der Abschluss der Thematik „Radverkehr“. 

1. Variantenuntersuchung Lörracher Straße
Im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung hat das Konstanzer Fachplanerbüro Rapp Regioplan für den Streckenverlauf der Lörracher Straße drei Varianten ausgearbeitet, welche sich in der Verkehrslenkung, Dimensionierung der Fahrbahn sowie in der Gestaltung der Seitenräume unterscheiden. 
Im zuvor mit dem Gemeinderat Rümmingen durchgeführten Workshop und einer gemeinsamen Sitzung mit Bürgermeisterin Frau Meier und Erstem Landesbeamten Herrn Höhler des LRA Lörrach wurden Punkte erarbeitet, die der Variantenuntersuchung der Lörracher Straße als auch des Knotenpunktes Lörracher-/Wittlinger-/Binzener Straße mindestens zu Grunde liegen sollen, und zwar: 
  • Prüfen und optimieren vorhandener Querungshilfen, herstellen gesicherter Querungshilfen, auch unter dem Aspekt Schaffung sicherer Schulwege
  • Schaffung von mehr Raum für Fußgänger
  • Aufwertung der Seitenräume mit Begrünung und Bepflanzung
  • Prüfen der Busverkehrsführung und optimieren der Haltestellen
  • Prüfen der Radverkehrsführung
Bei der Erarbeitung der Varianten wurden die Fachbereiche „Straßen“ und „Verkehr“ sowie die Bereiche „Nachhaltige Mobilität“ und die Radverkehrsbeauftragte des Landkreises Lörrach sowie das Baureferat des Regierungspräsidiums Freiburg beteiligt. 
Die wichtigsten Parameter der erarbeiteten Varianten sind in Tabelle 1 auf einen Blick dargestellt.
Tabelle 1 Varianten im Überblick

Variante 1
Variante 2
Variante 3

Fahrbahnbreite

5,25 m

6,00 m

5,00 m


Verkehrsführung

SV und Busverkehr in Fahrtrichtung Ortsmitte frei,
SV Richtung Lörrach gesperrt,
Busverkehr in Fahrtrichtung Lörrach nutzt die KFB-Straße (im Uhrzeigersinn) 

Keine Einschränkungen

SV gesperrt,
Bus in Fahrtrichtung Lörrach frei, 
Busverkehr in Fahrtrichtung Ortsmitte nutzt die KFB-Straße (gegen den Uhrzeigersinn)

Gehwege

Ziel: Einseitig 2,00 m, gegenüberliegend nach Möglichkeit 1,50 m

Ziel: Einseitig 2,00 m gegenüberliegend nach Möglichkeit 1,50 m

Ziel: Durchgängig beidseitig (≥1,50 m)

2. Variantenuntersuchung Knotenpunkt Lörracher-/ Wittlinger-/ Binzener Straße
Zum Knotenpunkt Lörracher- / Wittlinger- / Binzener Straße fand durch die Rapp AG Freiburg im Mai 2023 eine verkehrstechnische Untersuchung statt (Anlage 2 Vorlage 31/2023). Demnach erreicht der Knotenpunkt derzeit Qualitätsstufe D. Bei einer geringen Steigerung der Knotenstrombelastungen wird die nicht mehr ausreichende Qualitätsstufe E erreicht. 
Für den Knotenpunkt waren ebenfalls drei Varianten zu untersuchen.
In den weiteren erforderlichen Planungsschritten ist die Leistungsfähigkeit jeder Knotenpunktvariante zwingend zu prüfen.
In Variante 1 wird die Verkehrsführung als Einmündung beibehalten (Auszug aus der Machbarkeitsstudie). 

Der Linksabbiegestreifen in der Wittlinger Straße wird in seiner Form und Lage den Richtlinien entsprechend angepasst. Die Fahrbahnränder der Landesstraße werden leicht nach Westen verschoben. Dadurch werden um den gesamten Knotenpunkt Gehwege ≥1,50 m (Westseite des Knotenpunktes) bzw. ≥2,00 m (Ostseite des Knotenpunktes) geschaffen. Um den Gehweg auf der Westseite auf 1,50 m zu dimensionieren, ist auf Flst.-Nr. 55 (Gasthof Sonne) Grunderwerb oder Grunddienstbarkeit von ca. 0,3 m² erforderlich. Weitere Konflikte mit Grundstückseigentümern ergeben sich aus der Planung nicht.

Die bestehende Lichtsignalanlage für den Fußverkehr wird an der bestehenden Position beibehalten. Weiter im Süden kann eine weitere Bedarfsampel errichtet werden, um die Querung der Landesstraße im südlichen Bereich und zur Schallbacher Straße ebenfalls zu sichern.

Unter Berücksichtigung der zuvor genannten Punkte ist eine gesicherte Querung bspw. mittels Fahrbahnteiler am Knotenpunktarm der Lörracher Straße aufgrund der Schleppkurven von Gelenkbussen sowie mangelnder Sichtverhältnisse nicht realisierbar. Im weiteren Verlauf der Lörracher Straße ist eine Querung aufgrund der beengten Verhältnisse sowie aufgrund des folgenden Kurvenbereiches nicht mehr möglich. Dies ist als Nachteil dieser Knotenpunktvariante zu sehen.

Durch die Reduktion des Einmündungsbereiches wird die Möglichkeit geboten, den Platz um den bestehenden Brunnen aufzuwerten und das Ziel der lebendigen Ortsmitte zu realisieren. Die tatsächliche Dimensionierung des Einmündungsbereiches und damit der zur Verfügung stehende Platz zur Aufwertung der Ortsmitte hängt maßgeblich von der gewählten Verkehrsführung in der Lörracher Straße ab.

Variante 2 – Lichtsignalanlage (Auszug aus der Machbarkeitsstudie) 

Die lichtsignalisierte Einmündung kann mit jeweils einem Mischstreifen je Knotenpunktzufahrt realisiert werden. Der gesamte Einmündungsbereich wird dadurch im Vergleich zum Bestand verkleinert, sodass ringsum Gehwege von 2,00 m Breite geschaffen werden können. In allen Zufahrten werden zusätzlich Fußgängerfurten eingerichtet. Für den Fußverkehr entsteht ein durchgängiges Wegenetz. Grunderwerb wird bei der vollsignalisierten Knotenpunktvariante nicht erforderlich. 

Durch die Reduktion des Einmündungsbereiches wird die Möglichkeit geboten, den Platz um den bestehenden Brunnen aufzuwerten und das Ziel der lebendigen Ortsmitte zu realisieren.

Der benachbarte Knotenpunkt Schallbacher Straße / Binzener Straße muss in dieser Variante voraussichtlich ebenfalls signalisiert werden. Dies ist mit der aktuell laufenden Planung der Schallbacher Straße kompatibel. Lediglich auf die derzeit geplante Fahrbahneinengung mit Fußgängerüberweg sollte dann verzichtet werden. Ob eine Signalisierung des benachbarten Knotenpunktes erforderlich ist, ist in weiteren Planungsschritten zu prüfen.

Variante 3 – Kreisverkehrsplatz 

Die Anlage eines Kreisverkehrsplatzes unter begrenztem Grunderwerb und mit umgehendem Fußwegenetz ist nur unter Anwendung eines Minikreisverkehrs (Außendurchmesser ≤ 22 m) realisierbar. Der Minikreisverkehr kann am geplanten Knotenpunkt mit einem Außendurchmesser von 20 m geplant werden. Die Mittelinsel muss befahrbar ausgebildet werden. Im östlichen und südlichen Bereich resultiert der Gehweg zu einer Breite von 2,00 m. Im Süden ist hierfür Grunderwerb auf Flurstück 108 von ca. 15 m² erforderlich. Im Westen kann der Gehweg lediglich mit einer Breite von 1,55 m hergestellt werden. Hierfür ist auf ca. 2 m² eine Grunddienstbarkeit oder Grunderwerb von Flst.-Nr. 55 (Gasthof Sonne) erforderlich.

Die Knotenpunkzufahrten können mit Fußgängerüberwegen sowie Fahrbahnteilern ausgestattet werden. Die Anlage der FGÜs muss mit der Verkehrsbehörde abgestimmt werden. 

Nach Abstimmungen mit der Straßenbaubehörde des Regierungspräsidiums Freiburg kann der Anlage eines Minikreisverkehres im Zuge einer Landesstraße (Wittlinger- / Binzener Straße) nicht ohne weiteres zugestimmt werden. Kreisverkehre entlang von Landesstraßen besitzen i.d.R. einen Durchmesser von min. 26 m. Das Landratsamt sowie die Gemeinde Rümmingen begrüßen die Form eines Minikreisverkehrs. 

Zusätzlich zur Leistungsfähigkeit muss auch der Rückstau zum benachbarten Knotenpunkt Schallbacher Straße / Binzener Straße im weiteren Planungsschritt geprüft werden. 

3. Radverkehr – Punkt 2.2.4, S. 18 ff Machbarkeitsstudie

Eines der Ziele der Gemeinde Rümmingen ist die Verbesserung der Radverkehrssituation, insbesondere eine höhere Sicherheit für Radfahrende, aber auch mit Blick auf die nachhaltige Mobilität die Stärkung des Radverkehrs (Projekt NEMO).

Die Verkehrsplaner kommen in der Machbarkeitsstudie zu dem Ergebnis, dass aus verkehrsplanerischer Sicht der Radverkehrsführung wie bisher im Mischverkehr nichts entgegensteht. Diese Aussage wird von der Verwaltung hinterfragt. Die Strecke stellt als Teil des RadnetzBW eine wichtige Radverkehrsverbindung dar. Der MIV ist hoch, sh. dazu auch der Machbarkeitsstudie. 

Die Ergebnisse aus den Workshops im Kandertal im Rahmen des Kooperationsprojekts „Siedlung und Verkehr“ des Landes BW mit den Regionalverbänden, sh. Anlagen 2 und 3 der Vorlage 17/2024, zeigen, dass sich Radfahrende auf solchen Mischverkehren nicht sicher fühlen, insbesondere ihre Kinder nicht auf solchen Straßen fahren lassen wollen. Im Ergebnisdossier „Qualitätserfassung von Ortsmitten“ wird im Handlungsimpuls Nr. 14 explizit aufgeführt, dass das hohe Verkehrsaufkommen riskante Überholmanöver begünstigt und das subjektive Sicherheitsempfinden der Radfahrenden reduziert. Insofern vertritt die Verwaltung die Auffassung, diesen Punkt vertiefter zu untersuchen. 

Auszug Handlungsimpuls Nr. 14:  
 
Erstellung eines Radverkehrskonzeptes und Ausweisung einer Alternativroute. Trotz einer reduzierten Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h sollte der Radverkehr bei einem Verkehrsaufkommen von über 8.000 Kfz/Tag bei 30 km/h nicht im Mischverkehr geführt werden. Auf Grund der schmalen Fahrbahnbreite, den baulichen Eng-stellen und des Verkehrsaufkommens ist es nicht möglich, einen Schutzstreifen oder einen Schutzstreifen mit schmaler Kernfahrbahn einzurichten. Eine Alternativroute sollte die regionale Vernetzung im Rahmen des Rad-netzBW berücksichtigen. 


Auszug aus der Machbarkeitsstudie: 

Der Radverkehr wird in allen drei Varianten im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt. Die Querungshilfe am südlichen Ortseingang wurde in jeder Variante auf die Musterlösung des RadNetz BW (Muster 9.5-10) angepasst. Die Einfädelung des Radverkehrs auf die Fahrbahn erfolgte analog dazu. 

Im Zuge der Machbarkeitsstudie wurden alternative Radverkehrsführungen geprüft. Als schlüssige Route kommt die Führung des Radverkehres über die Dorfstraße / KFB-Straße in Betracht (Abbildung 1). An dieser Route gibt es folgende Mängel:

  • 7 -1 0 % Steigung auf einer Länge von ca. 250 m → widerspricht den Vorgaben aktueller Regelwerke (vgl: Steigung auf der Lörracher Straße Maximal 5 - 7 % auf einer Länge von ca. 280 m)
  • In Fahrtrichtung Lörrach: Radfahrer als Linksabbieger im unübersichtlichen Kurvenbereich (Lörracher Straße / Dorfstraße).

Die Führung des Radverkehres auf der Fahrbahn wird bei Fahrbahnbreiten ≤ 6,00 m und bei Verkehrsstärken bis 700 Kfz/h als verträglich erachtet (vgl. ERA, 2010). Aus dem Verkehrsgutachten der Rapp AG geht eine Verkehrsstärke von rund 850 Kfz/h in der Morgenspitzenstunde hervor.

Trotz der leicht erhöhten Belastung in der Spitzenstunde kann bei geringen Geschwindigkeiten (30 km/h) „der Radverkehr im Allgemeinen komfortabel und hinreichend sicher auf der Fahrbahn“ geführt werden (RASt 06, Kapitel 6.1.7.2).

Aus dem Verkehrsgutachten der Rapp AG geht ebenfalls hervor, dass es sich um lediglich 337 Radfahrende/24 h handelt. Aus verkehrsplanerischer Sicht steht der Radverkehrsführung im Mischverkehr nichts entgegen. 

Abbildung 1 Alternative Radverkehrsführung (pinke Linie) – Machbarkeitsstudie S 19


4. Grobkostenschätzung (Auszug aus Machbarkeitsstudie S. 23 ff)
Im Zuge der Machbarkeitsuntersuchung wurde eine Grobkostenschätzung für jede Variante erstellt. Das Ergebnis ist in Tabelle 2 aufgeführt. 

Tabelle 2 Grobkostenschätzung


Baukosten netto in EUR
BNK netto in EUR
Summe BK + BNK netto in EUR
Gesamtkosten brutto (inkl. 19% MwSt.) in EUR (gerundet)
Lörracher Straße
Variante 1
1.670.000,00 €
334.000,00 €
2.004.000,00 €
2.384.800,00 €
Variante 2
1.720.000,00 €
344.000,00 €
2.064.000,00 €
2.456.200,00 €
Variante 3
1.810.000,00 €
362.000,00 €
2.172.000,00 €
2.584.700,00 €
Knotenpunkt Lörracher-/ Wittlinger-/ Binzener Straße
Einmündung
340.000,00 €
68.000,00 €
408.000,00 €
485.500,00 €
Lichtsignalanlage
360.000,00 €
72.000,00 €
432.000,00 €
514.100,00 €
Kreisverkehrsplatz
300.000,00 €
60.000,00 €
360.000,00 €
428.400,00 €


Ein Baugrundgutachten liegt bisher nicht vor. Im Rahmen der Grobkostenschätzung wurde daher folgende Annahme zugrunde gelegt: 

  • 70 % Z0-Material
  • 30 % Z2-Material.

In den Baunebenkosten enthalten sind Kosten für Honorare, Gutachten, Vermessung und ähnliches.

Nicht enthalten in der Kostenschätzung sind:
  • Leitungsbau
  • Kosten für Grunderwerb

Kostenteilung:
Von der Planung betroffen sind die Gemeinde Rümmingen (Gehwege und Nebenflächen), das Landratsamt Lörrach (Kreisstaße – Lörracher Straße) sowie das RP Freiburg (Landesstraße am Knotenpunkt Lörracher-/ Wittlinger-/ Binzener Straße). 

Eine mögliche Kostenteilung der Lörracher Straße könnte nach den jeweiligen Flächenanteilen der beteiligten Baulastträger (Gemeinde Rümmingen – Landratsamt Lörrach) erfolgen. 

Die Kostenteilung des Knotenpunktes erfolgte nach dem Vorgehen der Straßen-Kreuzungsrichtlinie. Es resultiert folgende Aufteilung:

Tabelle 3 
Kostenteilung nach Aufteilung der Kosten in Abhängigkeit der jeweiligen Flächenanteile je Baulastträger


Kostenteilung - Baukosten brutto in EUR, inkl. 20 % Baunebenkosten 
Gemeinde Rümmingen 
Landratsamt Lörrach 
RP Freiburg 
Lörracher Straße 
Variante 1 
900.000,00 € 
1.500.000,00 € 
- € 
Variante 2 
840.000,00 € 
1.640.000,00 € 
- € 
Variante 3 
1.070.000,00 € 
1.540.000,00 € 
- € 
Knotenpunkt Lörracher-/ Wittlinger-/ Binzener Straße 
Einmündung 
130.000,00 € 
90.000,00 € 
270.000,00 € 
Lichtsignal-
anlage 
170.000,00 € 
100.000,00 € 
260.000,00 € 
Kreisverkehrsplatz 
100.000,00 € 
70.000,00 € 
270.000,00 € 


In wie weit sich das RP Freiburg an den Kosten für die Umgestaltung des Knotenpunktes beteiligt muss im Weiteren geklärt werden. 
Die dargestellte Kostenteilung stellt keine Zusage zur Kostenübernahme durch die beteiligten Baulastträger dar. 


5. Fördermittel (Auszug aus Machbarkeitsstudie S. 24)

Das Land Baden-Württemberg bietet mit dem Landesgemeindeverkehrs-finanzierungsgesetz (LGVFG) Möglichkeiten zur Förderung in den Bereichen Mobilität, Verkehr und Straßen, speziell auch für den kommunalen Straßenbau, den Rad- und Fußverkehr sowie den ÖPNV. 

Im Herbst des Jahres erfolgt der Antrag zur Aufnahme (Voranmeldung) der geplanten Maßnahme in das entsprechende Förderprogramm auf Basis der Vorplanung. 

Nach erfolgreicher Aufnahme in das Programm wird der Förderantrag innerhalb eines Jahres bei Rad- und Fußverkehr bzw. innerhalb von drei Jahren im Bereich Kommunaler Straßenbau und ÖPNV auf Basis der Entwurfsplanung gestellt. Nach Bewilligung des Antrags kann die Maßnahme realisiert werden.

Demzufolge wird empfohlen, auf Grundlage der Machbarkeitsstudie eine Vorplanung zu erstellen. Im Zuge der Vorplanung werden die Varianten im Detail untersucht und ein Variantenentscheid herbeigeführt. Im Anschluss kann mit Hilfe der Vorplanung und der Zielvariante ein Antrag für die Aufnahme in das Förderprogramm gestellt werden. 


6. Nächste Schritte zur Umgestaltung Lörracher Straße / Machbarkeitsstudie
Die Gemeinde ist in weiten Teilen nicht Straßenbaulastträger und die Umsetzung kann nur im Zusammenwirken mit dem Land Baden-Württemberg (über Regierungspräsidium Freiburg – Straßenbauamt) für den Knotenpunkt und dem Landkreis Lörrach für beide Bereiche erfolgen. Die Gemeinde Binzen ist zu gegebener Zeit ebenso einzubeziehen, weil bei zwei Varianten die Verkehrsführung im Schwerlastverkehr verändert wird. 
Die Machbarkeitsstudie wird nach Beschluss durch den Gemeinderat an die Straßenbaulastträger und anderweitigen Träger öffentlicher Belange versandt. Vorab wurde diese mit dem Versand der Vorlage an das Landratsamt und der Nachbargemeinde Binzen weitergereicht.   
Bevor Beschlüsse über die präferierten Varianten zur Lörracher Straße und zum Knotenpunkt gefasst werden, ist zunächst eine weitere

  • Verkehrsuntersuchung zu jeder Knotenpunktvariante (Leistungsfähigkeit) Lörracher-/Binzener-/Schallbacher Straße auf Basis der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie 

zwingend durchzuführen. Hierbei sind die beiden Baulastträger, Landratsamt und Regierungspräsidium Freiburg vorab einzubinden, auch bezüglich der Kostentragung. 
Zeitlich ist dabei zu beachten, dass die Planung zur Umgestaltung der Schallbacher Straße aufgrund der Parallelität zum Seniorenwohnprojekt weit fortgeschritten ist und sich hier je nach anvisierter Umsetzung einer Variante Änderungen ergeben könnten (sh. Variante 2 Lichtsignalanlage – fettgedruckte Zeilen dieser Vorlage). 

Gez.
Daniela Meier
Bürgermeisterin

Dokumente
Download 18 Umgestaltung Lörracher Straße, Knotenpunkte Anlage 1 Erläuterungsbericht 2024.02.19.pdf
Download 18 Umgestaltung Lörracher Straße, Knotenpunkte Anlage 10 Lageplan Kreisverkehrsplatz.pdf
Download 18 Umgestaltung Lörracher Straße, Knotenpunkte Anlage 11 Einmündung.pdf
Download 18 Umgestaltung Lörracher Straße, Knotenpunkte Anlage 12 Schleppkurvenplan_1_KFB-Straße.pdf
Download 18 Umgestaltung Lörracher Straße, Knotenpunkte Anlage 13 Schleppkurvenplan Dorfstraße.pdf
Download 18 Umgestaltung Lörracher Straße, Knotenpunkte Anlage 14 Schleppkurvenplan Einmündung.pdf
Download 18 Umgestaltung Lörracher Straße, Knotenpunkte Anlage 15 Schleppkurvenplan Kreisverkehrsplatz.pdf
Download 18 Umgestaltung Lörracher Straße, Knotenpunkte Anlage 16 Schleppkurvenplan Binzen.pdf
Download 18 Umgestaltung Lörracher Straße, Knotenpunkte Anlage 2 Übersichtslageplan Konfliktpunkte 2024.02.19.pdf
Download 18 Umgestaltung Lörracher Straße, Knotenpunkte Anlage 3 Lageplan Variante 1_Blatt 1.pdf
Download 18 Umgestaltung Lörracher Straße, Knotenpunkte Anlage 4 Lageplan Variante 1_Blatt 2.pdf
Download 18 Umgestaltung Lörracher Straße, Knotenpunkte Anlage 5 Lageplan Variante 2_Blatt1.pdf
Download 18 Umgestaltung Lörracher Straße, Knotenpunkte Anlage 6 Lageplan Variante 2_Blatt2.pdf
Download 18 Umgestaltung Lörracher Straße, Knotenpunkte Anlage 7 Lageplan Variante 3 Blatt1.pdf
Download 18 Umgestaltung Lörracher Straße, Knotenpunkte Anlage 8 Lageplan Variante 3 Blatt 2.pdf
Download 18 Umgestaltung Lörracher Straße, Knotenpunkte Anlage 9 Lageplan Lichtsignalanlage.pdf

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5. / 17. Netzwerk für nachhaltige Mobilität im Kandertal | Oberrhein Fortschrittsbericht und Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 03. Gemeinderatssitzung 26.02.2024 ö 517

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Gemeinderat nimmt den Fortschrittsbericht des Projekts „Netzwerk für nachhaltige Mobilität“ zur Kenntnis.

  1. Der Gemeinderat stimmt den vorgeschlagenen Standorten der E- Ladeinfrastruktur für das Einrichten von E-Ladesäulen gemäß der Vorlage 17/2024 zu.

  1. Der Gemeinderat stimmt ferner den vorgeschlagenen Standorten für E-Car-Sharing- und Mobilitätsstandorten in Rümmingen zu. 


Begründung

1. Kurzzusammenfassung des Fortschrittsberichts 

Das Netzwerk für nachhaltige Mobilität im Kandertal | Oberrhein (kurz „NEMO“) startete seine Arbeit nach der Genehmigung des Förderantrages 28.03.2023 zunächst mit der Ausschreibung und Vergabe des Netzwerkmanagement an die Energieagentur Südwest am 6.07.2023 mit einer Kick-Off-Veranstaltung. Die Ausschreibung erfolgte durch die Gemeinde Rümmingen, weil die Netzwerkarbeit unter der Leitung der Rümminger Bürgermeisterin steht und die Gemeinde auch gegenüber der fördergebenden Stelle des Bundes (ZUG gGmbH) als Antragstellerin für die Abwicklung verantwortlich ist. Initiiert wurde das Projekt ebenso von der Rümminger Bürgermeisterin vor dem Hintergrund der beschlossenen Ziele des Raumkonzepts Kandertal 2040.

Zu den Schwerpunktthemen, Zielen und Fortschritten der Netzwerkarbeit seit dem ersten Kick-Off-Workshop wird auf den beigefügten Bericht in der Anlage 1 verwiesen. 


Nach den Beschlüssen der zehn Gemeinderäte startete das Netzwerk mit den beiden Schwerpunktthemen „E-Ladeinfrastruktur/-stationen und E-Carsharing“. 
Im Ergebnis erweist sich die interkommunale Zusammenarbeit der 10 Netzwerkgemeinden und ihrer Partner bzw. das gemeinsame Auftreten wie erwartet schon nach wenigen Monaten der Arbeit als Erfolg, erste Ergebnisse zu den zunächst anvisierten Projektumsetzungen für die beiden Schwerpunktthemen liegen vor. 
Für alle Projekte des Netzwerkes wird eine Dachmarke angestrebt im Zusammenwirken mit dem Landkreis Lörrach.

Zusätzlich ist das Land Baden-Württemberg mit seinem Projekt MobiDataBW an einem Pilotprojekt in Bezug auf NEMO und den Ausbau von Ladeinfrastruktur interessiert.

Auf sehr positive Resonanz stieß das durch die Bürgermeisterin vorgestellte NEMO-Projekt bei der Abschlussveranstaltung des Kooperationsprojektes „Siedlung und Verkehr“ des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg und den Regionalverbänden Hochrhein-Bodensee und Neckar-Alb in Rottenburg a.N. Ende Januar 2024.

2. Standorte E-Ladeinfrastruktur – Einrichten von E-Ladesäulen in Rümmingen

Die Gemeinden haben jeweils Standorte eruiert, die ins Flächentool (ein Tool des Bundes zum Vernetzen von investierenden Unternehmen und Anbietenden von Flächen) eingestellt wurden. Daraufhin haben diverse Unternehmen ihr Interesse bekundet. Im Einzelnen wird auf die Seite 4 des Berichts verwiesen. Im Ergebnis wird es nach derzeitigem Stand zu einem kostenlosen Ausbau der E-Ladeinfrastruktur kommen, auch für kleine Gemeinden, was bei alleinigem Agieren nicht der Fall gewesen wäre. Es wird nun für alle Netzwerkgemeinden ein Vertragswerk ausgehandelt. 


Für Rümmingen wurden folgende Standorte für eine E-Ladeinfrastruktur eruiert:


Gemeinde 
Straße 
Art der Fläche 
Flächenversiege
-lung 
Anzahl Stellplätze 
Rümmingen 
Alte Ziegelei Lagebuch-Nr. 25 
Straßenraum / Parkfläche
ja 
Rümmingen 
Dorfstraße (am Spielplatz) Lagebuch-Nr. 8 
Parkplatz 
ja 
Rümmingen 
Fuhrmannsweg / Kanderweg Lagebuch 1528/12 
Parkplatz 
ja 


2. Standorte und Angebote E-Carsharing in Rümmingen - Mobilitätspunkte

Die Netzwerkgemeinden haben sich nach der Diskussion über unterschiedliche Formen des Carsharings auf professionell Anbietende in stationsbasiertem System geeinigt. Auch hier gibt es bereits interessierte Carsharingunternehmen. Es wurden in allen Gemeinden Standorte eruiert. Geplant ist nun, diese Leistung auszuschreiben, um im Wettbewerb bessere Konditionen für die Gemeinden zu erzielen. Die Ausschreibung wird derzeit durch das Netzwerkmanagement vorbereitet. Ein gemeinsamer Rahmenvertrag ist ebenso geplant. Der Landkreis unterstützt die Aktivitäten durch die Koordinatorin „Mobilstationen und Carsharing“.

Bei der Realisierung von Mobilstationen wird analog verfahren. Im kommenden Netzwerktreffen Anfang April wird über die Gestaltung, eine gemeinsame Ausschreibung für einen Rahmenvertrag sowie das weitere Vorgehen und detaillierte Fördermöglichkeiten beraten. Ein Antrag auf Programmaufnahme in das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz des Landes (LGVFG) ist für Oktober 2024 geplant, um Fördermittel für den Ausbau von Mobilstationen zu akquirieren. 


Als E-Car-Sharing- und Mobilitäts-Standorte kommen in Frage (alle untersuchte Standorte in Tabelle aufgenommen):

Mobilitäts-
punkt
Carsharing
Fahrradlehn-bügel und 
-boxen sowie 
Reparatur-station
Witterungs-schutz / Sitzbank
Bücher-schrank
Bemerkung
Bahnhof/ Schallbacher Str. / neue Mobilstation
Mit Seniorenwohnprojekt,
ansonsten an neuer Mobilstation 
An neuer Mobilstation
Bügel am Bahnhof, ggf. dennoch bei beiden

An neuer Mobilstation
./.
Kleinwagen
Fuhrmannsweg / Kanderweg
./.
Fahrradlehnbügel Bushaltestellen
./.
./.

Rathaus
X
vorhanden
./.
x
Ziel: Hochdachkombi
Lörracher Str.
./.



Machbarkeitsstudie + Handlungsimpulse Ortsmitten-Qualitäts-Check berücksichtigen
Dorfstraße / 
Spielplatz
./.
Fahrradbügel
./.
./.



3. Weitere Netzwerkarbeiten

Das entwickelte Kommunikationskonzept zur Einbindung der Bürger/-innen geht ab März in die Umsetzung. Es beinhaltet verschiedene Kanäle zur Bereitstellung von Informationen.

In Rümmingen wurden darüber hinaus individuell über das Netzwerkmanagement mit koordiniert: 
  • Antrag Qualitätserfassung der Ortsmitte Land BW. Rümmingen hat als einzige Netzwerkkomme den Schwerpunkt Ortsmitte im NEMO-Projekt. 
  • Antrag zur Programmaufnahme Projekt „Umgestaltung der Schallbacher Straße“ (Verbesserung Fuß-, Radverkehr sowie Bushaltestellen hin zur Barrierefreiheit).

4. Ländliche Mobilität meistern: Kooperationsprojekt „Siedlung und Verkehr“ der Regionalverbände Hochrhein- Bodensee und Necker-Alb mit Verkehrsministerium Land BW

Im Herbst 2022 starteten das Verkehrsministerium Baden-Württemberg und die beiden Regionalverbände Hochrhein-Bodensee und Neckar-Alb ein Kooperationsprojekt, um Empfehlungen für eine nachhaltige und integrierte Siedlungs- und Mobilitätsentwicklung in ländlichen Räumen zu erarbeiten.
 
Das Kandertal wurde u.a. aufgrund des geplanten NEMO-Projekts neben einer weiteren Region im Landkreis Reutlingen als Modellregion ausgewählt.  

Dazu fanden zwei Workshops in Rümmingen und Kandern zum Thema „Siedlung und Verkehr“ mit Bürgerinnen und Bürgern im Jahr 2023 statt.

Ziel des durchgeführten Projektes war, Erkenntnisse über geeignete und wirksame Instrumente für eine zusammengedachte Mobilitäts- und Siedlungsentwicklung in Baden-Württemberg im Kontext von Klimaschutz und Nachhaltigkeit, insbesondere für weniger dicht besiedelte Regionen, zu erarbeiten. Um die Ideen und Hinweise aus der Bevölkerung aufzunehmen wurden in den Netzwerkgemeinden des Kandertals zufällig ausgewählte Menschen zu Workshops eingeladen. Die Einschätzungen und Empfehlungen, die in den Dokumentationen der beiden Workshops im Kandertal (sh. Anlagen 2 und 3 dieser Vorlage) festgehalten sind, basieren auf den Hinweisen und Ideen der Teilnehmenden. Das Projektteam hat die Hinweise geordnet und zusammengefasst sowie zum Teil um Elemente aus der Praxis der Regionalplanung ergänzt. Die Erkenntnisse dieser Bedarfserhebung fließen nun ins NEMO-Projekt mit ein. 


Gez.
Daniela Meier
Bürgermeisterin

Dokumente
Download 17 Netzwerk für nachhaltige Mobilität Anlage 1 Fortschrittsbericht NEMO 2024_02_07.pdf
Download 17 Netzwerk für nachhaltige Mobilität Anlage 2 Mobilitätsworkshop 2 Dokumentation Kandertal II 2022-11-25.pdf
Download 17 Neztwerk für nachhaltige Mobilität Anlage 3 Mobilitätsworkshop 1 Dokumentation Kandertal I 2022-10-21.pdf

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6. / 10. Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2024 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 03. Gemeinderatssitzung 26.02.2024 ö 610

Beschlussvorschlag

Nach Beratung 

Begründung

Die Eckdaten des Haushalts 2024 und Überblicke Teilhaushalte Ergebnishaushalt und Investitionen 2024 werden zur Vorberatung vorgelegt. Auf die Anlagen 1 – 4 wird verwiesen.


Ergebnishaushalt 2024

Der Entwurf „Überblick Teilhaushalte Ergebnishaushalt 2024“ weist einen Überschuss in Höhe von 62.030 € aus. Dies ist vor dem Hintergrund der erneuten, diesmal starken Erhöhung der Kreisumlage um 139.200 € auf 1.023.600 € (2024 884.400 €) und dem geringeren Anteil an der Einkommenssteuer aus dem FAG (Minus von 107.800 € im Vergleich zum Vorjahr aufgrund niedrigerer Schlüsselzahlen) ein sehr gutes Ergebnis! 

Dieses gute Ergebnis ist weiter nur möglich 
  • aufgrund äußerst knapp kalkulierter Budgetansätze. Es wurden weitgehend nur solche Mittel im Haushalt eingestellt, die aufgrund der laufenden Aufgaben unbedingt erforderlich sind bzw. diejenigen (Sanierungs-)Maßnahmen und Projekte, die der Gemeinderat bereits beschlossen, priorisiert bzw. geplant hat, z.B. Mobilitätsnetzwerk Kandertal | Oberrhein, Radweg Reststück Alte Kandener Straße (Bruckrain), Klimaschutz neues Netzwerkprojekt im Landkreis.
  • aufgrund wiederum höherer Zuweisungen aus dem Finanzausgleich bei den Schlüsselzuweisungen um 317.800 € auf 957.600 € und der kommunalen Investitionspauschale um 47.900 € auf 291.100 €. (Hintergrund: u.a. gestiegene Einwohnerzahl im Vergleich zu FAG 2023 mit 1.923 auf neu 1.990 EW und höherer Kopfbeträge verbunden mit einer höheren Steuerkraftsumme. Gesamthaft ergibt sich dadurch im Vergleich zum Haushaltsplan 2023 nach Abzug aller Umlagen (FAG-, Kreis- und Gewerbesteuerumlage) eine Verbesserung um 107.200 €.

  • aufgrund einer nur geringfügig gestiegenen Verbandsumlage und der entfallenden Investitionsumlage trotz vorgesehener Investitionen im Verband (u.a. Werkhofdach 580.000 €, Elektrofahrzeug 50.000 €, Erwerb ELW 40.000 €) 

Erfreulich ist, dass die Gemeinde im Gegensatz zu anderen Gemeinden erneut keine Gewerbe- oder Grundsteuer erhöhen muss, um ihre Aufgaben zu finanzieren, und dies seit mindestens 16 Jahren. Dies ist mitunter auf eine jahrelange vorausschauende, umsichtige Finanzpolitik zurückzuführen. 


Wie sich abzeichnet, hat die Gemeinde im Jahr 2023 aufgrund von Gewerbesteuernachzahlungen höhere Gewerbesteuereinnahmen von voraussichtlich knapp 165.000 €. Durch diese Mehrerträge erhöht sich anteilig die zu zahlende Gewerbesteuerumlage um 13.000 €. Zusätzlich dazu wird sich durch diese höheren Erträge die Steuerkraftsumme, welche im Finanzausgleich 2025 zugrunde gelegt wird, erhöhen, wodurch voraussichtlich die Zuweisungen entsprechend sinken werden.

Berücksichtigt sind in den Eckdaten des Haushaltsplans 2024 alle angemeldeten Haushaltsmittel der Freiwilligen Feuerwehr. Dadurch steigt der Zuschussbedarf im Vergleich zum Plan 2023 im Jahr 2024 um 32.650 € auf 85.350 €, im Investitionshaushalt um 10.050 € auf gesamt 32.640 €, davon 20.000 € Planungskosten für energetische und bautechnische Sanierung Feuerwehrgerätehaus. 

Im Budget der Schulkindbetreuung zeichnet sich ein Defizit von ca. 16.770 € ab. Eine Anpassung der Elternbeiträge wird vorerst nicht vorgeschlagen. Der Hintergrund dafür ist, dass es ab dem Jahr 2024 nach Jahren der Zuschussstreichung mit Einführung der Ganztagesgrundschule wieder einen Zuschuss des Landes geben könnte. Hierzu sollen im ersten Quartal 2024 weitere Informationen folgen bzw. die Antragstellung möglich werden. Nach erster Einschätzung der Verwaltung ließe sich damit das Defizit vollumfänglich ausgleichen. 

Der Zuschussbedarf für das Kinderhaus geht im Vergleich zum Vorjahr erneut nach oben, und zwar um 23.050 € auf 367.230 € (2023: 344.180 €, 2022: 277.430 € laut Planansatz). 

Bei der Gemeindehalle erhöht sich der Zuschussbedarf im Vergleich zum Vorjahr um 1.600 € auf insgesamt 70.300 €  (2023: 68.700 €, 2022: 66.810 € laut Planansatz). Es ist zu diskutieren, ob über eine Anpassung der Gebühren in 2024 beraten werden soll oder ob angesichts der voraussichtlich positiven Jahresabschlüsse der Jahre 2021 und 2022 vorerst davon abgesehen wird. Es handelt sich um einen Ort der Begegnung, Kommunikation und Freizeitgestaltung. Möglichst vielen sollte der Zugang ermöglicht werden.    


Abwassergebühren
Bei der Kalkulation der Abwassergebühren für die Haushaltsplanung 2024 ergeben sich aktuell leider Verzögerungen. Hier haben sich bei der Vermögensbewertung derart viele Veränderungen / Korrekturen ergeben, so dass das Anlagevermögen durch Allevo größtenteils komplett neu überarbeitet werden muss, um überhaupt für die Kalkulation herangezogen werden zu können. Des Weiteren müssten, um die 5-Jahres-Frist der Verwendung der Überschüsse / Deckung der Defizite zu wahren, die gebührenrechtlichen Ergebnisse für das Jahr 2019 zugrunde gelegt werden. Diese liegen aktuell aufgrund der fehlenden Jahresrechnungen noch nicht vor.
Zusammenfassend kann hier erläutert werden, dass im Laufe des Jahres 2024 zunächst die Eröffnungsbilanz, dann der Jahresabschluss für 2019 erstellt werden muss. Erst dann kann mit der Kalkulation der Abwassergebühren für 2024 begonnen werden, da hier das Ergebnis des Jahres 2019 eingerechnet werden muss.

Im Plan 2024 werden die Gebühren daher vorläufig größtenteils analog auf Basis der Planansätze 2023 aufgestellt. Lediglich reduziert sich zunächst die Umlage an den Abwasserverband Unteres Kandertal um 23.500 Euro auf 156.900 Euro. Dadurch weist der Bereich Abwasserbeseitigung im Plan 2024 ein Defizit von rund 22.500 Euro aus.

Wie beim Teilhaushalt „Wasser“ gilt auch beim Teilhaushalt „Abwasser“ der Grundsatz der Kostendeckung, das heißt Kostenüber- bzw. -unterdeckungen sind vollständig auszugleichen. Beim Abwasserteilhaushalt zeichnet sich für die Jahre 2019 bis einschließlich 2023 eine Unterdeckung von durchschnittlich rund 60.000 € ab. 

Die Abwassergebühren wurden zuletzt durch Gemeinderatsbeschluss vom 18.12.2022 für den Zeitraum vom 1.1.2023 – 31.12.2023 festgesetzt.  
Aufgrund der noch nicht vorhandenen Jahresabschlüsse wird die Gebührenkalkulation für die Jahre 1.1.2024 bis 31.12.2024 wie bereits erwähnt erst im Laufe des Jahres 2024 erfolgen. Dabei werden die Unterdeckungen der 2019 - 2023 berücksichtigt, d.h. es ist mit einer Anpassung / Erhöhung der Gebühren zu rechnen.

Im Übrigen wird auf die Anlage 1 „Eckpunkte Ergebnishaushalt“ verwiesen.



Finanzhaushalt 2024 und Folgejahre

Auf die Anlage 3 wird verwiesen. 

Vor dem Hintergrund anstehender größerer Investitionen und zurückgehender Einnahmen bei gleichzeitiger Erwirtschaftung von Abschreibungen wurden im Finanzhaushalt ebenso nur notwendige Maßnahme und Projekte im Plan berücksichtigt.

Der Investitionshaushalt im Jahr 2024 hat ein Volumen von 189.900 Euro. Darin enthalten sind u.a. Investitionen für
  • ein Satellitentelefon für die Notfallkommunikation im Rahmen Katastrophenschutzplanung
  • die Planung für die energetische und bautechnische Sanierung des Feuerwehrgerätehauses mit 20.000 € sowie diverse Anschaffungen für die FFW mit 12.700 €
  • eine Photovoltaikanlage für das Kinderhausgebäude mit 20.000 € 
  • die Notstromversorgung (Bebaute Grundstücke 30.000 Euro für Aggregat)
  • die weitere Planung der Umgestaltung der Schallbacher Straße (5.000 €) und die durch das Regierungspräsidium noch nicht abgerechnete Maßnahme „Verkehrsinsel Wittlinger Straße“
  • Grundstückserwerb mit 25.000 €
  • sowie die Tilgungsumlage für die Ganztagesgrundschule mit 52.800 € und die Tilgung von Krediten mit 29.000 €.  
  • Investitionsumlagen Abwasserzweckverband 4.900 €
  • Tilgungsumlage Abwasserzweckverband 13.300 €

Da der Ergebnishaushalt nur einen geringen Überschuss von 62.030 Euro ausweist und keine Kreditaufnahme vorgesehen ist, müssen die Gelder für die Investitionen aus den liquiden Mitteln entnommen werden.

Größere Investitionen in den kommenden Jahren sind u.a. die Anschaffung eines Löschfahrzeuges als Ersatz des LF 16 (rund 220.000 – 250.000 €) sowie die energetische und bautechnische Sanierung des Feuerwehrgerätehauses, ebenso der Bau von Regenwasserkanälen im eigenen Netz mit einem grob geschätzten Investitionsvolumen von 315.000 € (keine aktuelle Kostenschätzung). Die Investitionen im Abwasserverband werden in der Regel über Kredite finanziert. Ferner steht Ende Jahr 2025 die Ablösung der beiden Projektkredite „Sanierung/Umbau der Gemeindehalle und „Kauf/Sanierung Haus Dorfstraße 10 (Flüchtlingsunterkunft) mit einer Rückzahlungssumme von rund 221.000 € an.

In der mittelfristigen Finanzplanung 2025 ff ist beim Finanzausgleich mit deutlichen Verschlechterungen bzw. Mindererträgen zu rechnen. Im Vergleich zur Planung 2024 wird sich der Saldo aus Zuweisungen und Umlagen im Jahr 2025 um gut 100.000 Euro verschlechtern, im Jahr 2026 voraussichtlich um 123.000 Euro und 2027 sogar um 165.000 Euro.


Jahresabschlüsse 2019 bis 2023

Im Hinblick auf die Jahresabschlüsse 2019-2022 verweisen wir auf die Vorlage zur Haushaltsberatung 2023 und Bekanntgaben vom Juli 2023.

Ergebnishaushalt 2023

Der Jahresabschluss 2023 sah in der Planung des Ergebnishaushalts einen Überschuss von rund 141.200 Euro vor. Nach aktuellen Hochrechnungen ist davon auszugehen, dass dieses Ergebnis mindestens erreicht werden wird. Es kann sogar davon ausgegangen werden, dass dieses positive Ergebnis übertroffen werden wird.

Da aktuell immer noch keine Eröffnungsbilanz vorliegt und die entsprechenden Vermögenswerte noch nicht beschlossen wurden, ist die Höhe der jährlichen Abschreibungswerte noch nicht genau ermittelt. Dieser Wert kann sich für 2023 und die Vorjahre ab 2019 noch (geringfügig) ändern. Dementsprechend können sich die Jahresergebnisse analog noch im Nachgang verändern.


Finanzhaushalt 2023

Im Finanzhaushalt wird anstelle des eingeplanten negativen Ergebnisses von 208.900 Euro mit einem negativen Ergebnis von ca. 150.000 Euro gerechnet. Im Vergleich zum Plan führen insbesondere Minderausgaben

  • Verkehrsinsel Wittlingerstraße in Höhe von ca. 35.000 Euro (Rechnungen stehen hier noch aus und werden ggfs. übertragen)
  • Notstromaggregat in Höhe von rund 30.000 Euro 

zu diesem niedrigeren Negativergebnis. 




                       

Bürgermeisterin Daniela Meier                                GVV Rechnungsamt Melanie Dittmar

Dokumente
Download 10 Haushaltsplan, Haushaltssatzung 2024 Beratung und Beschlussfassung 2024 Anlage 1 Haushaltsplan 2024.pdf
Download 10 Haushaltsplan, Haushaltssatzung 2024 Beratung und Beschlussfassung 2024 Anlage 2 Beschlussvorlage 1-2024.pdf
Download 10 Haushaltsplan, Haushaltssatzung 2024 Beratung und Beschlussfassung 2024 Anlage 3 Eckpunkte u.a..pdf
Download 10 Haushaltsplan, Haushaltssatzung 2024 Beratung und Beschlussfassung 2024 Anlage 4 Überblick Teil-HH Erg.HH.pdf
Download 10 Haushaltsplan, Haushaltssatzung 2024 Beratung und Beschlussfassung 2024 Anlage 5 Überblick Investitionen 2024 + Folgejahre.pdf
Download 10 Haushaltsplan, Haushaltssatzung 2024 Beratung und Beschlussfassung 2024 Anlage 6 Überblick Finanzausgleich 2024.pdf

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7. / 21. Prüfbericht überörtliche Prüfung der Jahresrechnung Gemeinde Rümmingen Jahre 2017 - 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 03. Gemeinderatssitzung 26.02.2024 ö 721

Beschlussvorschlag

Der positive Prüfungsbericht der überörtlichen Prüfung der Jahresrechnungen der Gemeinde Rümmingen der Jahre 2017 – 2018 durch das Landratsamt Lörrach, Kommunalaufsicht, wird zur Kenntnis genommen

Begründung

Das Landratsamt Lörrach, Kommunalaufsicht, hat für die Jahresrechnungen der Gemeinde Rümmingen der Jahre 2017 – 2018 eine überörtliche Prüfung der vorgenommen.  

Im Abschlussbericht wird der Gemeinde „insgesamt eine sachkundige und ordnungsgemäße Aufgabenerledigung bestätigt“, so das Fazit.

Neu auszuarbeiten ist die Feuerwehrkostenersatz-Satzung. Der Gemeindeverwaltungsverband als Verantwortlicher hat die Überarbeitung in Auftrag gegeben. 
Zur Vergnügungssteuersatzung wurde angemerkt, dass in den Prüfungszeiträumen 2017 und 2018 keine Vergnügungssteuer erhoben wurde. Deshalb sei nicht feststellbar, ob durch die Erhebung einer Mindeststeuer die tatsächliche Besteuerungswirkung beeinträchtigt wird.

In den vergangenen Jahren gab es keinerlei Anmeldungen für die Erhebung einer Vergnügungssteuer. Die Satzung wurde erst jüngst vorsorglich neu angepasst.

Der Einfachheit halber wird der Bericht beigefügt. 

Gez.
Daniela Meier
Bürgermeisterin

Dokumente
Download 21 Prüfbericht überörtliche Prüfung Jahresrechnung 2017 - 2018 Anlage 1.pdf

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8. / 19. Vergabe von Grundstücken Flurstücknummern 68 und 70 sowie Teilverkehrsflächen Flurstücknummern 71/1, 2801,71/3 und 35/2 im Erbbaurecht zum Bau eines Servicewohnquartiers für Senioren-/Mehrgenerationen mit Tagespflegestätte und Aufenthaltsplatz sowie Beschluss über Vertraginhalte deer notariellen Verträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 03. Gemeinderatssitzung 26.02.2024 ö 819

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat stimmt der Vergabe der beiden gemeindeeigenen Grundstücke Flurstück Nrn. 68 und 70 mit 2.785 qm an der Schallbacher Straße sowie der Teilverkehrsflächen Flurstücknummern 71/1 und 2801, 71/3 und 35/2 im Erbbaurecht zu an die naturenergie Hochrhein AG mit Sitz in Rheinfelden zum Bau eines Servicewohnquartiers für Senioren-/Mehrgenerationen mit Tagespflegestätte u.a. sowie eines Aufenthaltsplatz zu.

  1. Der Gemeinderat stimmt dazu dem Abschluss der notariellen Verträge zu den in der Vorlage 19/2024 dargelegten Vertragsinhalten für den Städtebaulichen Vertrag und Erschließungsvertrag sowie Erbbaurechtsvertrag zu.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die notariellen Kaufverträge zu den in der Vorlage 19/2024 dargelegten Vertragsinhalten für den Städtebaulichen Vertrag und Erschließungsvertrag sowie Erbbaurechtsvertrag mit der naturenergie Hochrhein AG, Rheinfelden abzuschließen. 

Begründung

1. Ausgangslage

Die Gemeinde Rümmingen ist Eigentümerin von zwei zentral, in der Ortsmitte von Rümmingen (Schallbacher Straße) gelegenen Grundstücken Flurstücknummern 68 und 70 mit 2.785 qm. Auf diesen Grundstücken und soweit möglich auf Teilflächen den bisherigen umliegenden Verkehrsflächen,  Flurstücknummern 71/3 und 35/2 im Eigentum der Gemeinde mit ca. 40 qm, 71/1 im Eigentum des Landkreises Lörrach mit rund max. 190 qm und 2801 im Eigentum Land Baden-Württemberg mit max. 6 qm, insgesamt rund 240 qm,  soll ein nachhaltiges, ökologisches Servicewohnquartier für Senioren/Seniorinnen („betreutes Wohnen“ ab 60 Jahren) und ein Mehrgenerationenhaus mit insgesamt 23 Wohnungen (Miet- und Eigentumswohnungen), ein Gemeinschaftsraum für den Alltag sowie für angebotene Aktivitäten für die Bewohnerschaft und Besucher/-innen, eine  Tagespflegeeinrichtung mit 15 bis 20 Plätzen zur Verbesserung der örtlichen Nahversorgung und Nebenanlagen sowie ein Aufenthaltsplatz als öffentlicher Raum für Begegnung und des generationenübergreifenden Miteinanders in zeitgemäßer städtebaulicher Qualität errichtet werden. 

Um das Areal nach den Zielvorstellungen der Gemeinde zu entwickeln, wurde im Frühjahr 2021 ein Auswahlverfahren durchgeführt mit dem Ziel, einen Investor und Betreiber zur Realisierung der Seniorenwohnanlage zu finden. Energiedienst konnte sich mit ihrem Konzept und dem Architektenentwurf des Büros AP+M Architekten aus Karlsruhe im Auswahlverfahren gegen die Mitbewerber durchsetzen. Der Gemeinderat der Gemeinde Rümmingen hat daraufhin beschlossen, mit Energiedienst die zur Umsetzung des Vorhabens erforderlichen weiteren Planungsschritte, Vorbereitungsmaßnahmen und die erforderlichen Verträge abzustimmen. 

Zu diesem Zweck wurde zwischen den Vertragsparteien im Februar 2022 eine „Gegenseitige Absichtserklärung (Letter of Intent)“geschlossen.
Diese definiert einerseits rechtlich unverbindlich sachliche Eckpunkte des Projekts, andererseits rechtlich verbindlich Fragen der Kostentragung sowie der Exklusivität im Zuge der Vorbereitung und möglichen Durchführung des Vorhabens. 
In weiterer Folge haben die Gemeinde und Energiedienst in wechselseitiger Abstimmung jeweils weitere Vorbereitungsmaßnahmen zur Realisierung des Vorhaben vorgenommen. 

Zur bauplanungsrechtlichen Grundlegung des Vorhabens hat die Gemeinde am 23.01.2023 den Bebauungsplan „Schallbacher Straße / Ortskern“ beschlossen. Dieser wurde am 31.01.2023 öffentlich bekannt gemacht und ist damit in Kraft getreten. 

Auf der Grundlage des Bebauungsplans „Schallbaucher Straße / Ortskern“ hat Energiedienst einen Bauantrag vom 20. März 2023 beim Baurechtsamt, Landratsamt Lörrach zur Genehmigung des Vorhabens gestellt. Der Bauantrag wurde inzwischen genehmigt. Die Hochbau- und Außenanlageplanung wurde ebenso im Gemeinderat beschlossen. 


Ebenfalls zur Vorbereitung des Vorhabens hat die Gemeinde nach dem Beschluss des Gemeinderats die auf den Grundstücken Flst.Nrn. 68 und 70 vorhandenen landwirtschaftlichen Anwesen bestehend aus zwei Wohnhäusern, einem großen Wirtschaftsgebäude und weiteren Nebengebäuden auf eigene Kosten abbrechen lassen.

Darüber hinaus wurde in der nichtöffentlichen Vorberatung im Gemeinderat 10. Juli 2023 (Vorlage 23/2023) grundsätzlich die Vergabe der Grundstücke in Erbpacht beraten und die Gemeinde beauftragt, die Vertragsinhalte gemäß Vorberatung zu verhandeln, was in den vergangenen Monaten erfolgte.

Zwischen den Vertragsparteien besteht ferner Konsens, dass die Außenanlagen des Vorhabens speziell auf die Bedürfnisse der künftigen Bewohnerinnen und Bewohner der Seniorenwohnanlage abgestimmt werden müssen und auch die verkehrliche Infrastruktur neu zu gestalten ist. Letzteres wird durch die Gemeinde umgesetzt. Dazu gehört insbesondere die Verbreiterung der Gehwege zur Nutzung mit mobilen Rollstühlen, die Einrichtung eines Fußgängerüberweges, die Neugestaltung des Knotenpunktes Schallbacher-/ Binzener Str. sowie die Verlegung der Bushaltestelle. Entsprechende Planungen liegen bereits vor. Die Vorplanung wurde am 24.04.2023 vom Gemeinderat beschlossen (sh. Vorlage 15/2023). 

Dem erforderlichen Grundstückstausch/Grundstückserwerb der Kreisverkehrsfläche (71/1 (Landkreis) und 71/4 (Gemeinde) sowie der Landesverkehrsfläche (2801) hat der Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 24.04.2024 zugestimmt (sh. Vorlage 15/2023). Der Kreistag stimmte dem diesem in seiner öffentlichen Sitzung am 17.05.2023 zu. 



2. Vergabe im Erbbaurecht und Vertragsinhalte Städtebaulicher  Vertrag/Erschließungsvertrag sowie Erbbaurechtsvertrag

Die oben genannten Grundstücke und Teilverkehrsflächen sollen wie im Gemeinderat vorberaten im Erbbaurecht vergeben werden. Hierzu sind notarielle Verträge zu schließen, neben der Rahmenurkunde ein Städtebaulicher Vertrag und Erschließungsvertrag sowie Erbbaurechtsvertrag.

In den Abstimmungen zeigte sich, dass die Bestellung eines Erbbaurechtes unter den erarbeiteten Projektergebnissen / Rahmenbedingungen für die Vergabe der beiden Baugrundstücke und weiterer Teilverkehrsflächen in Erbpacht zur Realisierung/Errichtung des Servicewohnquartiers für Senioren/Seniorinnen und weiterer oben beschriebener Infrastrukturen sehr komplex ist und die Verträge etwas verkompliziert werden. Dies liegt insbesondere in der Tatsache begründet, dass es sowohl Eigentums- als auch Mietwohnungen im Komplex geben soll (Aufteilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz, mehrere Vertragspartner/Erbbauberechtigte), sowie einen vergrößerten Aufenthaltsplatz auf Flächen, die der Gemeinde noch nicht gehören.

Die Abstimmungen zu den Verträgen haben deshalb einen deutlich größeren Verwaltungsaufwand als bei üblichen Verkäufen bzw. Städtebaulichen Verträgen. Auch in Zukunft wird die Verwaltung des Erbbaurechts einen regelmäßigen Verwaltungsaufwand nach sich ziehen. 

Energiedienst firmiert inzwischen firmierend als naturenergie hochrhein AG, Sitz in Rheinfelden/Baden. Um naturenergie rechtlich in die Lage zu versetzen, das Vorhaben entsprechend zu realisieren, sind die beiden genannten zwei Verträge notariell zu beurkunden.  

Mit dem städtebaulichen Vertrag/Erschließungsvertrag soll naturenergie  insbesondere zur Herstellung der nach Planung erforderlichen Erschließungsanlagen sowie der Außen- und Grünanlagen des Vorhabens verpflichtet werden. 

Im SEV sollen insbesondere geregelt werden:
  • Durchführung der Erschließung
  • Durchführung der Maßnahmen zur Grünordnung „Umwelt- und Artenschutzbeitrag“
  • Errichtung und Erschließung der Aufenthaltsfläche sowie Folgekostentragung
  • Kostentragung zu diesen Maßnahmen
  • Kostentragung zu Bauleitplanung und sonstigen vorbereitenden Maßnahmen, Anwaltskosten, Gutachterkosten etc.  
  • Bebauung, Fristen, ggf. Vertragsstrafe  
  • Sicherheitsleistung
  • Verkehrssicherung
  • Gebrauchs-/Schlussabnahme sowie Gewährleistung
  • Verknüpfung zum ERV
  • sonstige üblichen allgemeinen Regelungen

Mit dem Erbbaurechtsvertrag soll naturenergie ein Erbbaurecht für die gemeindeeigenen Grundstücke Flst.Nr. 68 und 70 und die oben genannten Verkehrsflächen – soweit möglich auch die noch nicht im Gemeindeeigentum stehenden Verkehrsflächen - eingeräumt werden, und zwar bei gleichzeitiger Verpflichtung zur baulichen Errichtung des Vorhabens entsprechend dem gestellten Bauantrag, Nutzungskonzept etc. sowie einer Bindung auf den dort definierten Nutzungszweck.

Im ERV sollen insbesondere geregelt werden:

  • Erbbaurechtsbestellung mit
konkretem Projektbeschrieb (Anzahl und Art der Gebäude etc.)  
  • Nutzungsart/-begrenzung und Nutzungspflicht des Erbbauberechtigten, Laufzeit der Nutzungsbeschränkung
  • Bauverpflichtung von naturenergie mit Fristen, Vertragsstrafen
  • Instandhaltungs-/Unterhaltspflichten des Bauwerks
  • Dauer des Erbbaurechts
  • Heimfall, Vertragsstrafe 
  • Vergütung bei Heimfall und Entschädigung bei Zeitablauf
  • alle weiteren üblichen Regelungen wie Versicherungen, Verkehrssicherungspflicht, Lastentragung, Zustimmungserfordernisse etc. 


Wesentliche Vertragsinhalte Städtebaulicher Vertrag/Erschließungsvertrag

  • Der Vertrag umfasst die zuvor genannten Grundstücke sowie als Vertragsgebiet definiert auch die Flächen der Umgestaltung der Schallbacher Straße. 

  • Kostentragung durch naturenergie: Kosten des Abrisses und des Bebauungsplanverfahrens „Schallbacher Straße / Ortskern“ und dafür erforderlicher Gutachten etc. abzüglich öffentlicher Förderung (ELR-Programm), Anteil an städtebaulicher Folgemaßnahme der Umgestaltung Schallbacher Straße (Infrastrukturkostenausgleich), arrondierende Erschließungsmaßnahmen durch Bauvorhaben, Maßnahmen aus dem Umwelt- und Artenschutzbeitrag zum Bebauungsplan

  • Kostenübernahme der mit dem Projekt zusammenhängenden Verträge durch naturenergie, Rechtsanwaltskosten gedeckelt.  der Verträge   

  • Vorgaben für Errichtung und Verwendungszweck des Vorhabens gemäß Erbbaurechtsvertrag:

  • Verpflichtung u.a. zum Bau einer nachhaltigen, ökologischen Wohnanlage für seniorengerechtes Wohnen, Mehrgenerationen mit Tagespflege (mindestens 15 Plätze) auf Basis des vorgelegten Nutzungskonzeptes im Rahmen des Auswahlverfahrens (Stand 2.11.2021)
  • sowie eines Aufenthaltsplatzes gemäß Konzept des Landschaftsarchitekturbüros Faiss vom 18.7.2022 mit fortgeschriebenem Planungsstand vom 19.09.2023 mit Materialliste vom 17.04.2023. Die Materialliste ist noch im Detail mit naturenergie abzustimmen. Aktuell laufen diese auch vor dem Hintergrund, dass unter der künftigen Aufenthaltsfläche öffentliche Versorgungsleitungen liegen. 

Änderungen des Konzepts nur im Einvernehmen mit Gemeinde zulässig.

Aufenthaltsfläche ist aufgeteilt in Teil 1 (Flurstück Nr. 68) und Teil 2 (übrige Verkehrsflächen Flurstücke 71/1, 71/3, 35/2 und 2801)

  • Vorgaben zum Betrieb gemäß Erbbaurechtsvertrag:
    zu dem von naturenergie zu gewährleistenden Betrieb des Vorhabens gehören der Betrieb der zu errichtenden Tagespflegeeinrichtung mit mindestens 15 Plätzen, die Gewährleistung eines seniorengechtes optionales Dienstleitungsangebots für Bewohner/-innen der Anlage gegen übliches Entgelt, mind. die Versorgungsmöglichkeit über einen ambulanten Pflegedienst sowie ein Angebot an Hauswirtschaftsleistungen (Putzen, Bügeln) sowie die Gewährleistung einer seniorengerechten Quartiersbetreuung (mindestens 26 h im Monat) zur „Hilfestellung im Alltag“ für Bewohner/-innen der Anlage im Alter 60+. Dazu gehört auch die Pflicht, für die erforderliche Ausstattung (Inneneinrichtung) der Räume des Quartiersraums zu sorgen (Tee-/Caféeinrichtung, kleine Bilbliothek, TV-Gerät, Breitband-Whiteboard, Sitzmöbel, Tische).

  • Betrieb der Tagespflege und Quartiersbetreuung sind von naturenergie für mindestens 15 Jahre ab Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit zu gewährleisten.

  • Berechtigung und Verpflichtung, Betrieb Tagespflegeeinrichtung und Quartiersbetreuung mit Mindestangeboten an fachlich geeigneten und zuverlässigen Dritten zu übertragen. Der Betreibervertrag ist spätestens zum 31.12.2024 vorzulegen. Geplant ist derzeit die Tagespflegeeinrichtung sowie Quartiersbetreuung an die Katholische Sozialstation Weil am Rhein zu übertragen.

  • Rechteeinräumung zugunsten naturenergie für Dauer von 15 Jahren ab Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit für Parkfläche am Sportgelände (Flurstück Nr. 2868) für einen PKW oder Kleintransporter der Tagespflegeeinrichtung – kostenlos!

  • Fristen: 

  • spätestens innerhalb von 8 Wochen Beginn der Durchführung der Erdarbeiten nach Beurkundung der notariellen Verträge
  • bezugsfertige Fertigstellung Bauvorhaben spätestens bis 30.11.2026 
  • Außenanlage spätestens bis zum 01.04.2027 samt Aufenthaltsplatz (nutzungsbereit)
  • Verlängerung möglich, wenn dargelegt wird, dass Firsten nicht eingehalten werden können und naturenergie Verzögerung nicht zu vertreten hat
  • Vertragsstraßenregelung bei Nichteinhalt der Fristen

  • Erschließung sowie Errichtung und Erschließung Aufenthaltsfläche I und II:

  • Übergabe Grundstücke: Flurstück Nrn. 68 und 70 gemäß jetzigem Erschließungsstand

  • Alle zur konzept- und baugenehmigungskonformen Nutzung des zu entrichtenden Vorhaben erforderlichen baulichen Erschließungsmaßnahmen im Vertragsgebiet, soweit notwendig und im sachlichen Zusammenhang stehend auch darüber hinausgehend insbesondere zur straßen- und kanalmäßigen und sonstigen Erschließung hat naturenergie im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vorzunehmen. Freistellung Gemeinde von Kostentragung.

  • Zur Erschließungsmaßnahme gehört die Verpflichtung von naturenergie zur Herstellung der Aufenthaltsfläche I und II auf eigene Kosten und gemäß o.g. Konzeption bzw. Planstand mit Ausnahme eines Eigenanteils der Gemeinde im Rahmen der ELR-Förderung in Höhe von maximal 26.216,90 Euro. 

Die Gemeinde nimmt für den Teilbereich II der Aufenthaltsfläche von rund 40 qm des umzubauenden bestehenden Gehweges und der anderen Teilverkehrsflächen den Rückbau der Asphaltdecke und von etwa 20 cm des darunterliegenden Materials vor.
       
       Diese Flächen gehen erst nach der Umgestaltung der Schallbacher Straße         bzw. Freigabe der Kreisstraße ins Eigentum der Gemeinde und werden         aufgrund der öffentlichen Mitnutzung unentgeltlich ins Erbbaurecht mit                 einbezogen. Insofern steht dieser Vertragsbestandteil unter         der         Bedingung, dass die Gemeinde das Eigentum an den Flächen         vollständig erwerben kann. 
       
       Die Aufenthaltsfläche dient sowohl den Bewohnern des Quartiers als         auch der Öffentlichkeit und ist Verbindungsglied in zentraler Ortsmitte. 

  • Verpflichtung von naturenergie zur Unterhaltung, Pflege, Instandhaltung und Verkehrssicherung, Haftung der Aufenthaltsfläche I und II mit Ausnahme von fünf Straßen- und Platzleuchten, die ins öffentliche Beleuchtungsnetz der Gemeinde integriert und von der Gemeinde einschließlich Beleuchtungszeiten betrieben und unterhalten werden. 

  • Beschränkt persönliche Dienstbarkeit für öffentliche Versorgungsleitungen im Teilbereich des Aufenthaltsplatzes, Teilfläche II

  • Mitnutzung des Platzes durch Öffentlichkeit erfolgt unentgeltlich, Platz wird öffentlich-rechtlich gewidmet gemäß Festsetzung Bebauungsplan

  • Vereinbarung eines Verwaltungskostenzuschlag

  • Vereinbarungen zur Verkehrssicherungspflicht vom Beginn der Erschließungsmaßnahmen, zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung, zur Gebrauchs- und Schlussabnahme und Sicherheitsleistung (Herstellungsverpflichtung) bezüglich Aufenthaltsplatz 

  • Übernahme der Gewährleistung für Aufenthaltsfläche ist derzeit noch in Abstimmung

  • Regelungen zur Rechtsnachfolge


Wesentliche Vertragsinhalte Erbbaurechtsvertrag

  • Flächen
Ins Erbbaurecht gehen die Flurstücke Nummern 68 und 70 und
Teilverkehrsflächen 71/1, 2801 und 71/3 wie zuvor benannt für Aufenthaltsplatz.

  • Unterhalts-, Verkehrssicherungspflicht, Haftung für Aufenthaltsfläche liegt in Verantwortung der Erbbauberechtigten mit Ausnahme der fünf Straßen-/Platzleuchten.
    Mitnutzung Öffentlichkeit unentgeltlich. Die Herstellungspflicht von naturenergie für die Erschließungsanlagen wird schuldrechtlich im SEV geregelt.

  • Laufzeit des Erbbaurechts
80 Jahre

Verlängerungsoption des Erbbaurechts 
Einmal um 24 Monate der ursprünglichen Laufzeit wie vom Notar vorgeschlagen. 

  • Höhe des Erbbauzinses 
Grundstücksgröße Flurstück Nrn. 68 und 70: 2785 qm
Bodenwertrichtwert Erbbaugrundstück 360 Euro/m² = 1.002.600 Euro
(unter Berücksichtigung der Kostentragung des Abrisses durch naturenergie)

Erbbauzins 2,5 % für Wohnzwecke und Tagespflegeeinrichtung  = 25.065 €/Jahr         
  • Anpassung des Erbbauzinses (Anpassungsklausel)

3-Jahres-Klausel, Beginn für die Berechnung der Laufzeit ist die Fertigstellung der Bezugsfertigkeit (Bezugsfertigkeit spätestens 30.11.2026, d.h. erstmals zum 1.12.2029)



  • Nutzungsentschädigung
Höhe entspricht dem Erbbauzins, Beginn auf Besitzübergang folgenden Monatsersten

  • Betriebsverpflichtung / Verwendungszweck der Bauwerke

       Verpflichtung Bauwerke auf Dauer von mind. X Jahren (sh. jeweils nachfolgende         Auflistung) nur für diesen Zweck zu nutzen und Nutzung auf Verlangen jederzeit         nachzuweisen. 
       Ab Betriebsbeginn bzw. sh. zuvor, Betrieb ist mit Bezugsfertigkeit zu         gewährleisten.

  1. Tagespflegestätte und optionales pflege- und hauswirtschaftliches DL-        Angebot: mind. 15 Jahre 
               Bindung: Weiterveräußerung Tagespflegeeinrichtung nur mit         Maßgabe und Pflicht, dass Nutzungseinheiten weiterhin vermietet bleiben,         es sei denn Betreiber der Tagespflege erwirbt. 

  1. Quartiersbetreuung „Hilfestellung im Alltag“ für Bewohner/-innen der Anlage         mind. 15 Jahre. Die Quartiersbetreuung beträgt 26 Stunden pro Monat. 

               Anforderungen an Quartiersbetreuung: Anlauf-/Beratungsstelle, Hilfen bei         der Bewältigung des Alltages, bei Behördengängen etc., Betreuung des         Quartiersraum, u.a. Organisation seniorengerechter Angebote sowie         wöchentlicher Fahrdienst zum Einkaufen, Arztbesuch, Physiotherapeuthen         oder Ähnlichem 

  1. Quartiersraum dauerhaft 
       
               Der Raum steht allen Bewohnern des Quartiers zur Verfügung und ist mit         einer Tee-/Caféeinrichtung sowie kleiner Bibliothek und Medientechnik (TV-        Gerät, Breitband/Whiteboard oder Ähnlichem…) auszustatten. 

               Mittagstisch, für gemeinschaftliche Aktivitäten und         Begegnungsmöglichkeiten etc. 

  1. Tagespflege, Quartiersraum/Quartiersbetreuung Verpflichtung         naturenergie, naturenergie verpflichtet Betreiber, pflegerischen- und         hauswirtschaftlichen Angebote (wobei Letzteres Wahlleistungen sind!)

  1. Seniorenwohnen über die gesamte Laufzeit des Erbbaurechts

  1. Bindung Anteil ETW / MW dauerhaft: 
               mindestens 8 Wohnungen dauerhaft als Mietwohnung  
                       Bindung: Weiterveräußerung der acht Mietwohnungen nur mit                                  Maßgabe und Pflicht, dass Nutzungseinheiten weiterhin vermietet                                 bleiben        

  1. Sonstige Dienste: Hausverwaltung, Hausmeister, Gebäudereinigung:         vertraglicher Inhalt muss noch abgestimmt werden

  1. E-Car-Sharing-Angebot für die Dauer von zwei Jahren ab Inbetriebnahme         mit einer E-Lade-Station mit zwei Anschlüssen für die beiden oberirdischen         E-Parkplätze 

  1. Aufenthaltsplatz an Schallbacher-/Binzener-Str. für Allgemeinheit nutzbar /         öffentlicher Platz, 

Vorfahrt zur Tagespflege bzw. generell mit Kraftfahrzeugen nur zum Ein-        /Aussteigen bzw. be- und entladen. 

Beschränkt persönliche Dienstbarkeit für Parkplatz für Kleinbus         (Transportbus Tagesgäste) der Tagespflegestätte am Sportplatz,         Schallbacher Str. (Flurstück Nr. 2868)  

  1.        Bauverpflichtung/Erschließungsverpflichtung/Fristen
                       Analog Städtebaulicher Vertrag/Erschließungsvertrag         

  • Instandhaltungs-/Unterhaltsverpflichtung

Durch Erbbauberechtigte, bei Beschädigung, Zerstörung Bauwerke ist vorherige Zustand wiederherzustellen. Ersatzvornahme, falls Erbbauberechtigte Verpflichtung nicht nachkommt.

  • Regelungen zur Verkehrssicherungspflicht (analog SEV)

  • Heimfallregelungen, u.a.
Heimfall = Übertragung Erbbaurecht auf Eigentümer oder an einem von ihm Beauftragen Dritten auf Kosten des Erbbauberechtigten

  1. Höhe der Vergütung bei Heimfall

zwei Drittel des gutachterlichen Verkehrswerts, den Bauwerke und Anlagen    zum Zeitpunkt des Erlöschens des Erbbaurechts haben.

  1. Entschädigung bei Zeitablauf

85  % des gutachterlichen Verkehrswertes, den Bauwerke und Anlagen zum Zeitpunkt des Erlöschens des Erbbaurechts haben.

  • Vertragsstrafe        
Nach ErbbauRG bei Vorliegen von Vertragsverstößen durch Erbbauberechtigten.
Bei Verzug Erbbauzinszahlung: Strafzins von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatzes.

  •  Änderungen an Gebäuden (ist noch in Abstimmung)
Aufgrund der dichten Bebauung sind keinerlei Erweiterungen automatisch zulässig. Weiter sind Änderungen der Nutzung von Wohnungs- oder Teileinheiten nicht zugelassen und demgemäß nur im Rahmen einer Inhaltsänderung des Erbbaurechts zulässig.


  • Regelungen über Zustimmungserfordernisse zur Veräußerung, Belastung, Errichtung, Änderung des Nutzungszweckes und Zustimmungsfristen

 
  • Regelungen zum Vorkaufsrecht
  • Regelungen zur Versicherungspflicht Wohngebäude etc.
  • Regelungen zum Wiederaufbau
       Bauwerke sind bei Eintritt Versicherungsfall innerhalb 3 Jahren im vorherigen         Umfang wiederaufzubauen. Versicherungs- oder sonstige         Entschädigungsleistungen sind in vollem Umfang zur Wiederherstellung zu         verwenden.
       Bei vollständigen Zerstörungen, die nicht durch eine Versicherung         abgedeckt         sind, ist Erbbauberechtigte zum Wiederaufbau nur verpflichtet, wenn er die         Nicht- oder Unterversicherung zu vertreten hat.
       
       Für Wiederaufbau gelten Zustimmungspflichten.

 
Gez.
Daniela Meier
Bürgermeisterin

Dokumente
Download 19 Vergabe von Grunstücken im Erbbaurecht für Bau Servicewohnquartier Senioren Anlage 1 Grunderwerbsplan Umgestaltung Schallbacher Straße 2024.02.19.pdf
Download 19 Vergabe von Grunstücken im Erbbaurecht für Bau Servicewohnquartier Senioren Anlage 2 Aussenanlagenplanung_Materialliste vom 17.04.2023.pdf
Download 19 Vergabe von Grunstücken im Erbbaurecht für Bau Servicewohnquartier Senioren Anlage 3 Neugestaltung Einmündungsbereich Schallbacher Str. Lageplan.pdf

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9. / 12. Verwendung Geschäftsstellengebäude Sprakasse Markgräflerland, Karl-Friedrich-Böhringer Str. 3, Flurstück Nr. 8 -Übernahme Gebäude durch Gemeinde -Vermietung an Theatergruppe Rümmingen e.V. -Bauantrag Nutzungsänderung als Versammlungsraum

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 03. Gemeinderatssitzung 26.02.2024 ö 912

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Übernahme des Geschäftsstellengebäudes ins Eigentum der Gemeinde Rümmingen wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür erforderliche Vereinbarung abzuschließen und sonstigen erforderlichen Schritte umzusetzen.

  1. Der Vermietung des Geschäftsstellengebäudes nach entsprechender Genehmigung der Baurechtsbehörde als Versammlungsraum an die Theatergruppe Rümmingen wird entsprechend den in der Vorlage 12/2024 genannten Rahmenbedingungen zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Mietvertrag nach Vorliegen der bauordnungsrechtlichen Genehmigung abzuschließen.

  1. Dem Bauantrag und der Nutzungsänderung des Geschäftsstellengebäudes zur künftigen Nutzung als Versammlungsraum wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bauantrag zu stellen.

  1. Der Änderung des Mietvertrages für den Versammlungsraum der Dorfhäxen, Karl-Friedrich-Böhringer-Straße 5 bezüglich der Mietdauer analog des neu abzuschließenden Mietvertrages mit der Theatergruppe wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, bei Abschluss des Mietvertrages mit der Theatergruppe den Vertrag mit den Dorfhäxen Rümmingen e.V. anzupassen.


Begründung

1. Übernahme Geschäftsstellengebäude durch Gemeinde

Die Sparkasse Markgräflerland hat den Geschäftsstellenbetrieb auf dem gemeindeeigenen Grundstück bereits seit vielen Jahren eingestellt. Nach der Aufgabe hat die Sparkasse das Gebäude in Abstimmung mit der Gemeinde Rümmingen der Theatergruppe Rümmingen zur Verfügung gestellt, weil die Gemeinde keine Verwendung hierfür hatte. 

Im Oktober 2020 hat die Sparkasse den Mietvertrag mit der Gemeinde zum 31.01.2021 gekündigt. Laut Vertrag wäre der frühere Zustand (unbebaut) wiederherzustellen.  Aufgrund der kurzen Kündigungsfrist und der Nutzung durch die Theatergruppe wurde mit der Sparkasse daraufhin zunächst vereinbart, dass die Theatergruppe vorerst bis Ende 2023 das Gebäude weiter nutzen kann und in diesem Zeitraum entschieden wird, ob das Gebäude abgerissen oder von der Gemeinde übernommen wird.

Einen eigenen Verwendungszweck sieht die Gemeinde derzeit nicht. Vor dem Hintergrund der Nutzung durch einen kulturell sehr engagierten Rümminger Verein war deshalb Ziel der Gemeinde in den Verhandlungen, das Gebäude für die weitere Vereinsnutzung durch die Theatergruppe zu erhalten, ohne dass später größere Abrisskosten auf die Gemeinde zukommen. 

Erfreulicherweise ist nun ein gutes Ergebnis erzielt worden. Ende des vergangenen Jahres wurde eine Einigung mit der Sparkasse erzielt. Die Gemeinde übernimmt das Gebäude in ihr Eigentum und erhält dafür eine Abstandsumme in Höhe von 15.000 € für den späteren Abriss. Diese Abstandssumme reicht voraussichtlich nicht vollumfänglich aus, um damit am Tag X die Abrisskosten damit zu decken.

Die Verwaltung schlägt dennoch mit Blick auf die Förderung des Ehrenamts und im Sinne des Erhalts eines lebendigen kulturellen Lebens in Rümmingen vor, das Gebäude ins Eigentum der Gemeinde zu übernehmen. 

2. Vermietung an Theatergruppe Rümmingen e.V. – Änderung Mietvertrag   Dorfhäxen Rümmingen

Weiter wird vorgeschlagen, das Gebäude als Versammlungsraum an die Theatergruppe kostenlos zu vermieten zu den gleichen Rahmenbedingungen des bestehenden Mietverhältnisses mit den Dorfhäxen Rümmingen (Versammlungsraum Gebäude ehemaliger Gemeinschaftsgefrierraum). Das heißt, die Vereine bezahlen lediglich die Nebenkosten, übernehmen das Gebäude im jeweiligen Zustand der Vermietung, richten das Gebäude selbst her für ihre Zwecke und übernehmen kleinere Unterhaltsleistungen in Eigenregie. Weiter übernehmen sie die Reinigungs- und Verkehrssicherungspflicht. Das Mietverhältnis wird zunächst auf fünf Jahre abgeschlossen und verlängert sich danach um jeweils ein Jahr, sofern das Mietverhältnis nicht gekündigt wird. Das Mietverhältnis wird erst nach der Genehmigung der Nutzungsänderung durch die Baurechtsbehörde, Landratsamt, abgeschlossen.

Das Geschäftsstellengebäude und der Versammlungsraum der Dorfhäxen Rümmingen grenzen grundstücksmäßig unmittelbar aneinander an. Es wird vorgeschlagen, bei entsprechendem Abschluss des Mietverhältnisses mit der Theatergruppe auch den bestehenden Mietvertrag mit den Dorfhäxen zeitlich deckungsgleich anzupassen. Dieses Mietverhältnis läuft aktuell bis zum 31.12.2024. Der Verein hat dadurch mehr Planungssicherheit. 
Eine Verwendung des Gebäudes durch die Gemeinde ist derzeit auch hier nicht geplant.

3. Bauantrag Nutzungsänderung als Versammlungsraum

Für die Nutzung des Gebäudes als Versammlungsraum muss eine bauordnungsrechtliche Nutzungsänderung beantragt werden. Dieser Antrag soll gestellt werden. Es ist nach erster Abstimmung mit der Baurechtsbehörde ein zweiter Rettungsweg erforderlich. Dieser kann aller Voraussicht nach über das Fenster auf der westlichen Seite des Gebäudes (Richtung Kinderspielplatz) nachgewiesen werden. Hierzu muss das vorhandene Sicherheitsgitter am Fenster demontiert werden. Die Verwaltung mit nach Zustimmung des Gemeinderats zum Bauantrag auf Nutzungsänderung des Geschäftsstellengebäudes als Versammlungsraum den Antrag stellen. 

Gez. 
Daniela Meier
Bürgermeisterin

Dokumente
Download 12 Geschäftsstellengebäude Sparkasse MGL Anlage 1.pdf
Download 12 Geschäftsstellengebäude Sparkasse MGL Anlage 2.pdf
Download 12 Geschäftsstellengebäude Sparkasse MGL Anlage 3.pdf
Download 12 Geschäftsstellengebäude Sparkasse MGL Anlage 4.pdf

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10. / 22. Bauantrag Neubau Wohn- und Geschäftsgebäude mit Tiefgarage, Wittlinger Straße , Flurstück Nr. 25/8 ( Wohnquartier Tonwerke) -Nachtrag zur Baugenehmigung vom 23.08.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 03. Gemeinderatssitzung 26.02.2024 ö 1022

Beschlussvorschlag

  1. Das Einvernehmen zum Bauantrag für den Nachtrag zur Baugenehmigung vom 23.08.2018 wird erteilt.

Begründung

Stellungnahme Stadtbau Lörrach 23.02.2024

Das Bauvorhaben auf dem Flurstück Nr. 25/8, Wittlinger Straße, Ecke Alte Ziegelei, liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Tonwerke“ in der Fassung der 2. Änderung, mit Rechtskraft vom 14.12.2015. Es gilt die BauNVO von 1990 in der Fassung vom 11.06.2013. Geplant ist der Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses. Bereits im Jahre 2017 wurde ein Bauvorhaben beantragt und im Jahre 2018 genehmigt. Teil der Genehmigung waren Befreiungen vom Bebauungsplan zur Absenkung der Erdgeschoss-Fußbodenhöhe sowie der Position der Tiefgaragenzufahrt. Diese Baugenehmigung wurde im Jahre 2021 verlängert. Heute liegt ein neuer, in einzelnen Punkten veränderter Bauantrag vor. 
Die Höhenlage des Gebäudes sowie die Tiefgaragenzufahrt bleiben gegenüber dem genehmigten Baugesuch aus dem Jahre 2017 unverändert. Die damals bewilligten Befreiungen werden somit auch heute nötig.
Erhalten bleibt auch die Aufteilung des Gebäudes in drei gewerbliche Einheiten im Erdgeschoss und Wohnungen in den Obergeschossen. Die Erschließungswege bleiben unverändert, es entstehen keine weiteren Gebäudezugänge.
Ebenso bleiben die Geschossigkeit, die Gebäudehöhe sowie die oberirdische Grundfläche des Gebäudes gleich. Im Untergeschoss wird der Fahrradkeller verkleinert und durch Fahrradaufhängungen ergänzt. 
Die Nordansicht verändert sich durch Schaffung zusätzlicher Wohnräume: Im 1. Obergeschoss entsteht ein weiteres Zimmer, ein Wintergarten entfällt. Im 2. Obergeschoss entfällt eine teilweise überdachte Loggia, es entstehen ein Zimmer und eine Dachterrasse, sowie im Luftraum der Loggia ein weiteres Zimmer im 3. Obergeschoss. Dort entfällt zudem ein Wintergarten zugunsten eines überdachten Balkons. Im Weiteren bleiben die Grundrisse unverändert. 
Die Flächenverteilung der Dachterrassen zwischen den Wohnungen wird angepasst. Die Dachterrasse der Wohnung im Dachgeschoss wird erweitert, im Gegenzug fällt ein Dachaufbau weg und der Dachgarten wird zur Dachbegrünung. 
Fazit
Die vorliegenden Änderungen fallen nicht ins Gewicht. Die nötigen Befreiungen zur Höhenlage und der Tiefgaragenzufahrt wurden bereits vormals ausgesprochen. Aus städtebaulicher Sicht kann das Einvernehmen daher insgesamt empfohlen werden.
Gez. Jan Sören Kleebach, Stadtbau Lörrach

Dokumente
Download 22 Bauantrag Neubau Wohn- und Geschäftshaus mit Tiefgarage Wittlinger Straße Anlage 1 Lageplan_Maßstab 1 zu 500.pdf
Download 22 Bauantrag Neubau Wohn- und Geschäftshaus mit Tiefgarage Wittlinger Straße Anlage 2 Grundrißpläne.pdf
Download 22 Bauantrag Neubau Wohn- und Geschäftshaus mit Tiefgarage Wittlinger Straße Anlage 3 Ansichten und Höhenplan.pdf

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11. / 13. Bildung des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahl und Wahlen zum Europaparlament

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 03. Gemeinderatssitzung 26.02.2024 ö 1113

Beschlussvorschlag

In den Gemeindewahlausschuss werden die Mitglieder wie vorgeschlagen gewält. 

Begründung

Gemeindewahlausschuss für die Kommunalwahl und die Wahlen zum Europaparlament

Nach § 11 (2) Kommunalwahlgesetz (KomWG) besteht der Gemeindewahlausschuss aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und mindestens zwei Beisitzern. Die Beisitzer und Stellvertreter in gleicher Anzahl wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten. 

Eine Ausnahme gilt, wenn der Bürgermeister Wahlbewerber für einen Wahlvorschlag ist. Dann wählt der Gemeinderat auch den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses und einen Stellvertreter aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten.
Der Gemeindewahlausschuss tagt erstmals am 08.04.2024. Frau Joana Carreira übernimmt als Bürgermeisterin den Vorsitz. Sie ist nicht Wahlberwerberin für den Kreistag, wie sie mitgeteilt hat. 

Vorschläge für die Besetzung des Gemeindewahlausschuss:

qua Amt Vorsitzende Joana Carreira
qua Amt Stellv. Vorsitzender Matthias Aenis
Beisitzerin und Schriftführerin 
Karola Berger
Stellv. Beisitzerin und stellv. Schriftführerin
Bettina Kielholz
Beisitzerin Britta Staub-Abt
Stellv. Beisitzerin Andrea Wenk



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12. Spendenannahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 03. Gemeinderatssitzung 26.02.2024 ö 12
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13. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 03. Gemeinderatssitzung 26.02.2024 ö 13
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14. Allgemeine Anfragen und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 03. Gemeinderatssitzung 26.02.2024 ö 14
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15. Fragestunde der Einwohner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Vorlage Nr.
Gemeinderat 03. Gemeinderatssitzung 26.02.2024 ö 15
Datenstand vom 23.02.2024 17:43 Uhr